Hochbegabtenförderung an Schulen

Eine Auflistung an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren wie viele Mittel zur Hochbegabtenförderung gingen. Wie groß waren die vergeben dafür Mittel insgesamt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistun…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen [#62272]
Datum
17. März 2019 15:51
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung an welche Schulen in den vergangenen drei Jahren wie viele Mittel zur Hochbegabtenförderung gingen. Wie groß waren die vergeben dafür Mittel insgesamt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft gem. §1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Hochbegabtenförderung an Schulen (#62272), AZ 37-0510.21/58/1
Datum
4. April 2019 07:57
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft gem. §1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFTH) zur Hochbegabtenförderung in Baden-Württemberg ist beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eingegangen. Wir bitten Sie bis zur Erteilung der gewünschten Aktenauskunft noch um etwas Geduld. Wir werden in dieser Sache zeitnah auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 17. März 2019 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das K…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: Hochbegabtenförderung an Schulen (#62272), AZ 37-0510.21/58/1
Datum
16. April 2019 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 17. März 2019 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium Baden-Württemberg gewandt. Sie bitten um Auskunft zum Mitteleinsatz in der Hochbegabtenförderung in den Jahren 2016-2018. Ziel der Bildungspolitik in Baden-Württemberg ist es, allen Kindern in unserem Schulsystem ein Bildungsangebot zu ermöglichen, das ihren individuellen Bedürfnissen und Begabungen entspricht. Daher möchten wir auch hochbegabten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihre Begabungen voll zu entfalten und einzusetzen. An landesweit 15 ausgewählten Gymnasien hat das Land daher Hochbegabtenklassen eingerichtet. Zur Ermöglichung der getrennten Führung entsprechender Hochbegabtenklassen werden den Gymnasien bei Erreichen der für die Einrichtung einer Hochbegabtenklasse notwendigen Mindestschülerzahl von 16 die notwendigen Lehrerwochenstunden zugewiesen. Die Standorte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Schulort Schule Karlsruhe Bismarck-Gymnasium Lahr Scheffel-Gymnasium Lörrach Hans-Thoma-Gymnasium bzw. Hebel-Gymnasium Mannheim Lessing-Gymnasium Marbach a. N. Friedrich-Schiller-Gymnasium Pforzheim Reuchlin-Gymnasium Ravensburg Spohn-Gymnasium Rottweil Leibniz-Gymnasium Stuttgart Karls-Gymnasium Stuttgart Königin-Katharina-Stift Tübingen Uhland-Gymnasium Ulm Albert-Einstein-Gymnasium Für die Hochbegabtenklassen wurden diesen Schulen über die drei Schuljahre 2016/2017 bis 2018/2019 hinweg insgesamt 1.135 Lehrerwochenstunden zusätzlich zugewiesen. Das entspricht pro Schuljahr im Mittel 15,1 Deputaten. Zum Bildungsangebot für hochbegabte Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien mit Hochbegabtenzügen kommt das Landesgymnasium für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum in Schwäbisch Gmünd hinzu. Schwäbisch Gmünd Landesgymnasium für Hochbegabte mit Kompetenzzentrum für Hochbegabtenförderung Für die Versorgung dieser Schule und des Internats waren über die drei Schul-jahre 2016/2017 bis 2018/2019 hinweg insgesamt 2.837 Lehrerwochenstunden zugewiesen worden. Für das Kompetenzzentrum für Hochbegabtenförderung am Landesgymnasium für Hochbegabte wurden 2018 insgesamt Landesmittel im Umfang von 234.220 Euro aufgewendet. Mit freundlichen Grüßen