Hochinzidenzgebiete in der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV

sämtliche Informationen zu "Hochinzidenzgebieten" im Zuge der Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2
(Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Mich interessiert insbesondere jegliche interne Kommunikation dazu (z.B. Abstimmungen zwischen Ressorts der Bundesregierung, Behörden und Bundesländern) sowie Sprechzettel, Stellungnahmen der STIKO etc.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Informationen zu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hochinzidenzgebiete in der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV [#217820]
Datum
8. April 2021 20:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen zu "Hochinzidenzgebieten" im Zuge der Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV). Mich interessiert insbesondere jegliche interne Kommunikation dazu (z.B. Abstimmungen zwischen Ressorts der Bundesregierung, Behörden und Bundesländern) sowie Sprechzettel, Stellungnahmen der STIKO etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217820/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Hochinzidenzgebiete in der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV [#217820]
Datum
16. April 2021 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Hochinzidenzgebiete in der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV [#217820]
Datum
7. Mai 2021 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihrem unten stehenden Antrag gebe ich statt und sende Ihnen zwei beigefügte Leitungsvorlage…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Hochinzidenzgebiete in der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV [#217820]
Datum
23. Juli 2021 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihrem unten stehenden Antrag gebe ich statt und sende Ihnen zwei beigefügte Leitungsvorlagen. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Antrag in erster Linie auf die Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 10. März 2021 bezieht. In dieser wurde gegenüber der Coronavirus-Impfverordnung in der Fassung vom 8. Februar 2021 geregelt, dass in Hochinzidenzgebieten, z.B. auch durch angrenzende Grenzregionen, Anspruchsberichtige vorrangig geimpft werden können. Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung vom 1. April 2021 verdeutlicht diese Regelungen. In deren Begründung wird ausgeführt, dass zudem von anderen Regelungen abgewichen werden kann, wenn dies zum Schutz der Bevölkerung und des Landesinneren im Hinblick auf die Bewältigung des Eintrags insbesondere aus hochbelasteten ausländischen Regionen in Grenzgebieten erforderlich ist. Dies gilt auch für inländische Regionen, in denen der Eintrag aus ausländischen Hochinzidenzgebieten - Gebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt - mindestens aber >200 Fälle/ 100.000/ Einwohner/ 7 Tage beträgt und eine inländischen Ausbreitung verhindert werden soll. Ziel ist die Unterbindung von Transmissionsketten und der Schutz vulnerabler Personengruppen in diesen Regionen. Weitere Informationen im Sinne der Anfrage liegen nicht vor. Informationen, die nicht vom Antragsgegenstand erfasst sind, wurden unkenntlich gemacht. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen