Hochmoselbrücke: Noch nicht der Bauaufsicht (LBM) vorgelegte Statikprüfungen

mit Datum 31. Juli 2014 haben Sie uns darüber informiert, dass für die Pfeiler 1, 2, 3 und 5 der Bauaufsichtsbehörde dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) noch Nachweise zur Statik für einige Teilbereiche nicht vorgelegt wurden. Mit Bezug auf Betriebsgeheimnisse verweigert das Land Rheinland-Pfalz darüber hinaus Einblick in die statischen Berechnungen.

Wir fordern den Schriftverkehr zwischen dem LBM und den jeweiligen Statik-Prüfingenieuren, der darüber Auskunft gibt, welche "ergänzenden Nachweise" zur Prüfstatik am 31. Juli 2014 noch gefehlt haben.
Wir fordern weiterhin den Schriftverkehr, der zwischen dem LBM und dem Ministerium für Infrastruktur RLP im Zuge der Beantwortung unserer Anfrage zur Datierung der Prüfstatiken am 13.07.2014 gelaufen ist und aus dem ersichtlich ist, welche Unterlagen der Bauaufsicht am 31.07.2014 noch nicht vorlagen.
Schließlich bitten wir um Auskunft, welche dieser Prüfstatik-Unterlagen mit welcher Datierung inzwischen dem LBM vorgelegt wurden und welche bis heute noch nicht dem LBM vorliegen.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Oktober 2014
  • Frist
    22. November 2014
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BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit Datum 31…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Betreff
Hochmoselbrücke: Noch nicht der Bauaufsicht (LBM) vorgelegte Statikprüfungen [#7817]
Datum
21. Oktober 2014 09:24
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Datum 31. Juli 2014 haben Sie uns darüber informiert, dass für die Pfeiler 1, 2, 3 und 5 der Bauaufsichtsbehörde dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) noch Nachweise zur Statik für einige Teilbereiche nicht vorgelegt wurden. Mit Bezug auf Betriebsgeheimnisse verweigert das Land Rheinland-Pfalz darüber hinaus Einblick in die statischen Berechnungen. Wir fordern den Schriftverkehr zwischen dem LBM und den jeweiligen Statik-Prüfingenieuren, der darüber Auskunft gibt, welche "ergänzenden Nachweise" zur Prüfstatik am 31. Juli 2014 noch gefehlt haben. Wir fordern weiterhin den Schriftverkehr, der zwischen dem LBM und dem Ministerium für Infrastruktur RLP im Zuge der Beantwortung unserer Anfrage zur Datierung der Prüfstatiken am 13.07.2014 gelaufen ist und aus dem ersichtlich ist, welche Unterlagen der Bauaufsicht am 31.07.2014 noch nicht vorlagen. Schließlich bitten wir um Auskunft, welche dieser Prüfstatik-Unterlagen mit welcher Datierung inzwischen dem LBM vorgelegt wurden und welche bis heute noch nicht dem LBM vorliegen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
IFG-Anfrage 7817 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
IFG-Anfrage 7817
Datum
22. Oktober 2014 09:06
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag #7817 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag #7817
Datum
17. November 2014 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
750,0 KB
Mit freundlichen Grüßen