Hochmoselbrücke Statusberichte zum Rutschhang

19. und 20. Statusbericht (Oktober und November 2014) von Arcadis zum Projekt B50 neu Hochmoselübergang Ürzig - Zeltingen, Messtechnische Überwachung westlicher Moselhang.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2014
  • Frist
    16. Dezember 2014
  • Kosten dieser Information:
    73,62 Euro
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BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 19. und 20. …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Betreff
Hochmoselbrücke Statusberichte zum Rutschhang [#7972]
Datum
12. November 2014 07:56
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
19. und 20. Statusbericht (Oktober und November 2014) von Arcadis zum Projekt B50 neu Hochmoselübergang Ürzig - Zeltingen, Messtechnische Überwachung westlicher Moselhang.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag #7972 Eingangsbestätigung Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag #7972 Eingangsbestätigung
Datum
13. November 2014 11:30
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag #7972 Sehr geehrte Frau Dr. Reis, sehr geehrter Herr Laska, in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 12.11.2014 (…
615,9 KB
Sehr geehrte Frau Dr. Reis, sehr geehrter Herr Laska, in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 12.11.2014 (E-Mail) übersende ich Ihnen das als Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen