Hochschuleigene Verwaltung von Wohnheimen/Wohnungen

Die Technische Hochschule Wildau verwaltet mind. ein eigenes Wohnheim. Es befindet sich in der Karl-Marx-Straße 148 in Niederlehme.
Meine Recherchen auf den Seiten der Studentenwerke ergab, dass dieses Wohnheim nicht von diesen verwaltet wird.

Ich erbitte daher Unterlagen über Genehmigungsprozesse oder ähnliches bezüglich dieses Wohnheimes, oder anderer selbstverwalteter Wohnheime/Wohnungen der Technischen Hochschule Wildau. Ebenso Unterlagen bezüglich der Einnahmen, Ausgaben und Verträge mit dem Besitzer des Gebäudes, da ich annehme es handelt sich nicht um eine Liegenschaft des BLB.

Ich gehe im Moment nach BbgHG davon aus, dass ausschließlich die Studentenwerke für die Organisation der Wohnsituation für Studierende verantwortlich sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Hochschuleigene Verwaltung von Wohnheimen/Wohnungen [#278914]
Datum
15. Mai 2023 11:40
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Technische Hochschule Wildau verwaltet mind. ein eigenes Wohnheim. Es befindet sich in der Karl-Marx-Straße 148 in Niederlehme. Meine Recherchen auf den Seiten der Studentenwerke ergab, dass dieses Wohnheim nicht von diesen verwaltet wird. Ich erbitte daher Unterlagen über Genehmigungsprozesse oder ähnliches bezüglich dieses Wohnheimes, oder anderer selbstverwalteter Wohnheime/Wohnungen der Technischen Hochschule Wildau. Ebenso Unterlagen bezüglich der Einnahmen, Ausgaben und Verträge mit dem Besitzer des Gebäudes, da ich annehme es handelt sich nicht um eine Liegenschaft des BLB. Ich gehe im Moment nach BbgHG davon aus, dass ausschließlich die Studentenwerke für die Organisation der Wohnsituation für Studierende verantwortlich sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 278914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278914/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage zur hochschuleigenen Verwaltung von Wohnheimen/Wohnungen [#278914] Sehr geehrter Herr Langner, viele…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage zur hochschuleigenen Verwaltung von Wohnheimen/Wohnungen [#278914]
Datum
1. Juni 2023 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage! Mit Ihrer Anfrage erbitten Sie Auskunft nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zu dem von Ihnen genannten Wohnheim der TH Wildau in der Karl-Marx-Straße 148 in Niederlehme. Die von Ihnen begehrte Auskunft kann nicht erteilt werden. Bei dem Wohnheim handelt es sich um ein von der TH Wildau veraltetes Wohnheim, welches nicht unter Beteiligung des MWFK errichtet wurde und sich nicht auf einer Landesliegenschaft befindet. Von Ihnen erbetene Unterlagen über Genehmigungsprozesse oder ähnliches liegen daher hier nicht vor und können deshalb nicht zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt aus diesem Grund für die von Ihnen erbetenen Unterlagen bezüglich der Einnahmen, Ausgaben und Verträge mit dem Eigentümer des Gebäudes. Zu Ihrer Annahme, dass für die Organisation der Wohnsituation für Studierende ausschließlich die Studentenwerke verantwortlich sind, kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht der Fall ist. Zwar ist den Studentenwerken im Brandenburgischen Hochschulgesetz die Aufgabe zugewiesen, Wohnraum für Studierende an den staatlichen Hochschulen zu schaffen. Gleichwohl ist den Studentenwerken damit keine Monopolstellung bei der Errichtung von studentischem Wohnraum eingeräumt. Mit freundlichen Grüßen