Höchsten von Radarfallen erfasste Geschwindigkeiten sowie den Ort | VIG-Anfrage

Anfrage an: Polizei Berlin

die zehn höchsten von Radarfallen erfassten Geschwindigkeiten sowie die Orte, an denen sie festgestellt wurden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    52,00 Euro
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
Höchsten von Radarfallen erfasste Geschwindigkeiten sowie den Ort | VIG-Anfrage [#186427]
Datum
12. Mai 2020 11:25
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die zehn höchsten von Radarfallen erfassten Geschwindigkeiten sowie die Orte, an denen sie festgestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186427
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Höchsten von Radarfallen erfasste Geschwindigkei…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Höchsten von Radarfallen erfasste Geschwindigkeiten sowie den Ort | VIG-Anfrage [#186427]
Datum
16. Juni 2020 09:00
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Höchsten von Radarfallen erfasste Geschwindigkeiten sowie den Ort | VIG-Anfrage“ vom 12.05.2020 (#186427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186427/

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Polizei Berlin
Höchsten von Radarfallen erfasste Geschwindigkeiten sowie den Ort [#186427] Just 4 IFG 47.20 Sehr geehrteAntragst…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Höchsten von Radarfallen erfasste Geschwindigkeiten sowie den Ort [#186427]
Datum
16. Juni 2020 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 47.20 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend erhalten Sie eine Vorabinformation zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen