Hochwassermeldübungen nach §6 HWasMeldeV RP

Informationen zu den seit Inkrafttreten der HWasMeldeV RP durchgeführten Hochwassermeldeübungen nach § 6 HWasMeldeV RP

- Wann haben die Übungen stattgefunden
- Welche Warnmittel kamen bei der jeweiligen Übung zum Einsatz
- Welche Gemeindemeldestellen waren an der jeweiligen Übung beteiligt

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Hochwassermeldübungen nach §6 HWasMeldeV RP [#261703]
Datum
25. Oktober 2022 16:45
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den seit Inkrafttreten der HWasMeldeV RP durchgeführten Hochwassermeldeübungen nach § 6 HWasMeldeV RP - Wann haben die Übungen stattgefunden - Welche Warnmittel kamen bei der jeweiligen Übung zum Einsatz - Welche Gemeindemeldestellen waren an der jeweiligen Übung beteiligt
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 261703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261703/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, nach § 6 HWasMeldeV RP setzt das für den Hochwasserschutz zuständige Ministerium die …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Hochwassermeldübungen nach §6 HWasMeldeV RP [#261703]
Datum
7. November 2022 17:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, nach § 6 HWasMeldeV RP setzt das für den Hochwasserschutz zuständige Ministerium die Meldeübungen an. Daher wenden sie sich bitte mit Ihrer Anfrage an die zuständige Stelle. Zudem verweisen wir bezüglich der hiesigen Meldewege auf unsere heutige Antwort an Sie in einer weiteren Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Schönen guten Tag [geschwärzt], die Anfrage bezieht sich auf Hochwassermeldeübungen im Kreis Ahrweiler. Die Übung…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: WG: Hochwassermeldübungen nach §6 HWasMeldeV RP [#261703]
Datum
8. November 2022 08:55
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Schönen guten Tag [geschwärzt], die Anfrage bezieht sich auf Hochwassermeldeübungen im Kreis Ahrweiler. Die Übungen werden vom Ministerium angesetzt, der Kreis ist jedoch für die Durchführung zuständig. Die Anfrage bezieht sich glasklar auf die Abläufe im Kreis. Sofern in der Vergangenheit keine Hochwassermeldeübungen durchgeführt wurden, dann seien Sie wenigstens so mutig, dazu zu stehen. Hören Sie endlich auf, sich selbst immer als das arme Opfer darzustellen. "Das darf ich nicht" "Die anderen sind schuld" "Bin nicht zuständig" "Das sieht die Verordnung nicht vor" "Das darf ich nicht" "Da muss ich erst Rücksprache halten" Hören Sie auf mit Ihren feigen Ausreden und übernehmen Sie endlich Verantwortung. Ja, das ist unbequem. Ihre Nachricht ist wie folgt zu bewerten. "In der Vergangenheit wurden keine Hochwassermeldeübungen durchgeführt" Das ist eine ganz einfach Satz. Dafür fehlt Ihnen jedoch der Mut. Daher müssen Sie sich eine Ausrede einfallen lassen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 261703 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwassermeldübungen nach §6 HWasMeldeV RP“ vom 25.10.2022 (#2617…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: WG: Hochwassermeldübungen nach §6 HWasMeldeV RP [#261703]
Datum
9. Januar 2023 14:10
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwassermeldübungen nach §6 HWasMeldeV RP“ vom 25.10.2022 (#261703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, die Anfrage haben wir Ihnen bereits am 07.11.2022 beantwortet (s. Anlage). Mit freu…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: WG: Hochwassermeldübungen nach §6 HWasMeldeV RP [#261703]
Datum
9. Januar 2023 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempfer, die Anfrage haben wir Ihnen bereits am 07.11.2022 beantwortet (s. Anlage). Mit freundlichen Grüßen