Hochwasswerwarnungen der Kreismeldestelle Ahrweiler vom 14.07.2021 (E-Mails)

Die Hochwasswerwarnungen der Kreismeldestelle Ahrweiler vom 14.07.2021 (E-Mails)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Hochwasswe…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Hochwasswerwarnungen der Kreismeldestelle Ahrweiler vom 14.07.2021 (E-Mails) [#262852]
Datum
9. November 2022 14:56
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hochwasswerwarnungen der Kreismeldestelle Ahrweiler vom 14.07.2021 (E-Mails)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 262852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262852/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwasswerwarnungen der Kreismeldestelle Ahrweiler vom 14.07.2021…
An Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Hochwasswerwarnungen der Kreismeldestelle Ahrweiler vom 14.07.2021 (E-Mails) [#262852]
Datum
4. Juli 2023 10:05
An
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwasswerwarnungen der Kreismeldestelle Ahrweiler vom 14.07.2021 (E-Mails)“ vom 09.11.2022 (#262852) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 204 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Sehr geehrter Herr Kempfer, mit Verweis auf §11 Abs. (3) LTranspG RLP informiere ich Sie, dass die transparenzpf…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Betreff
AW: Hochwasswerwarnungen der Kreismeldestelle Ahrweiler vom 14.07.2021 (E-Mails) [#262852]
Datum
5. Juli 2023 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, mit Verweis auf §11 Abs. (3) LTranspG RLP informiere ich Sie, dass die transparenzpflichtige Stelle bei der Kreisverwaltung Ahrweiler ansässig ist. Im Weiteren verweise ich auf die bereits von der Kreisverwaltung Ahrweiler an sie über dieses Portal mitgeteilten Informationen vom 07.11.2022 ff, in denen ihnen die Abläufe mitgeteilt wurden und denen Sie entnehmen können, das die Verbandsgemeinde Altenahr nur empfangende Stelle ist. Eine wiederholte Anforderung am 04.07.2023 der ursprünglich am 09.11.2022 an uns gerichteten Anfrage wäre somit obsolet gewesen. Abschließend verweise ich auf §14 Abs. (1) Satz 2. LTranspG RLP, da in dem Zusammenhang mit dem angefragten Datum 14.07.2021 gegen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Ahrweiler nach unseren Informationen noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Mit freundlichen Grüßen