Hochzeit Christian Lindner

Die Gesamtkosten die der öffentlichen Hand bei Minister Lindners kirchlicher Hochzeit und anschließender Feier entstanden sind. Bspw. Personenschutz, Polizeikosten, Fahrdienst etc.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Gesamtkosten …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hochzeit Christian Lindner [#253443]
Datum
17. Juli 2022 08:20
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gesamtkosten die der öffentlichen Hand bei Minister Lindners kirchlicher Hochzeit und anschließender Feier entstanden sind. Bspw. Personenschutz, Polizeikosten, Fahrdienst etc.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253443/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 17. Juli 2022 Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 17. Juli 2022
Datum
19. Juli 2022 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Hochzeit Christian Lindner [#253443]
Datum
21. Juli 2022 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
900,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
hochzeitchristianlindner253443.eml
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Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für IFG-Anträge zuständige Referat hat uns Ihre Email zuständigkeitshalber weiter geleitet. Bei der Hochzeit handelt sich um eine private Veranstaltung, die von der Bundesregierung nicht organisiert oder vorbereitet wurde. Zum Umfang der Veranstaltung und zum Kreis der Teilnehmenden liegen hier über die öffentliche Presseberichterstattung hinaus keine Informationen vor. Eine evtl. Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung an der Veranstaltung erfolgte ebenfalls auf rein privater Basis. Aufgrund des privaten Charakters der Veranstaltung sind die im Zusammenhang mit der evtl. Teilnahme von Regierungsvertreterinnen und -vertretern entstehenden Kosten grundsätzlich selbst von diesen zu tragen. Es bestehen jedoch folgende Ausnahmen: Der erforderliche Personenschutz gem. § 6 Bundeskriminalamtgesetz bei Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes erfolgt unabhängig vom Grund des Auftretens. Die Ausgaben des Bundeskriminalamts (BKA) für solche Einsätze im originären Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und in der Regel - so auch hier - nicht einsatzbezogen gesondert erfasst. Weitere Ausgaben aus dem Bundeshaushalt aufgrund der Teilnahme von Regierungsvertreterinnen und -vertretern an der Hochzeit sind nicht entstanden. Mit freundlichen Grüßen,