Höchstbetragüberschreitende Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
sowohl die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte als auch die Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte Mecklenburg-Vorpommerns gestatten explizit ein Überschreiten der ausgewiesenen Höchstbeträge des Stundenlohns von bis zu 10 %.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele der wissenschaftlichen oder studentischen Hilfskräfte an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden mit Beträgen (Stundensätze), die höher als die ausgewiesenen Höchstbeträge sind, beschäftigt. Falls möglich, bitte aufgeschlüsselt nach Hochschule und Beschäftigungsart der Hilfskräfte (Buchstaben a, b und c nach Abschnitt I Nr. 1 der oben genannten Richtlinien der TdL).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Von der explizit vorgesehenen Möglichkeit, die Höchstbeträge des Stundenlohns um bis zu 10 % zu überschreiten, wird aktuell an keiner staatlichen Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht bzw. es existieren keine Hilfskräfte, die dementsprechend vergütet werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Mai 2023
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4. Juli 2023
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