Höhe der Gebühren für das Ausstellen und Zusenden einer tierärztlichen Approbation

Laut aktueller AllGO Niedersachsen werden für die Ausstellung einer Approbation Kosten von 100 bis max. 600 € festgesetzt. Laut _Antragsformular "Approbation"_ auf der Webseite der Tierärztekammer Nds. (https://www.tknds.de/tieraerzte/beruf-karriere/approbation-erlaubnis/) werden zwischen 200 und 400 € gestgesetzt.
Können Sie bitte mitteilen, welche Leistungen genau zu der Höhe des Betrags führen / wie sich die Kosten zusammensetzen und in diesem Rahmen: Wie die Schwankungen von 200 € zustande kommen?

Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen

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  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut aktueller AllGO Niedersachsen werd…
An Tierärztekammer Niedersachsen Details
Von
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Betreff
Höhe der Gebühren für das Ausstellen und Zusenden einer tierärztlichen Approbation [#302841]
Datum
12. März 2024 10:20
An
Tierärztekammer Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut aktueller AllGO Niedersachsen werden für die Ausstellung einer Approbation Kosten von 100 bis max. 600 € festgesetzt. Laut _Antragsformular "Approbation"_ auf der Webseite der Tierärztekammer Nds. (https://www.tknds.de/tieraerzte/beruf-karriere/approbation-erlaubnis/) werden zwischen 200 und 400 € gestgesetzt. Können Sie bitte mitteilen, welche Leistungen genau zu der Höhe des Betrags führen / wie sich die Kosten zusammensetzen und in diesem Rahmen: Wie die Schwankungen von 200 € zustande kommen? Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302841/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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