Höhe der Zahlungen in Euro an Baltische Historische Kommission e. V. im Jahr 2019 ausgehend von Herder-Institut e. V.

Höhe der Zahlungen in Euro an Baltische Historische Kommission e. V. im Jahr 2019 ausgehend von Herder-Institut e. V.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Höhe der Zahlungen in Euro an Baltisc…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe der Zahlungen in Euro an Baltische Historische Kommission e. V. im Jahr 2019 ausgehend von Herder-Institut e. V. [#293289]
Datum
24. November 2023 14:18
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Höhe der Zahlungen in Euro an Baltische Historische Kommission e. V. im Jahr 2019 ausgehend von Herder-Institut e. V.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293289/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie auf Grundlage des Informationsf…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Höhe der Zahlungen in Euro an Baltische Historische Kommission e. V. im Jahr 2019 ausgehend von Herder-Institut e. V. [#293289]
Datum
11. April 2024 17:41
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Beantwortung Ihrer Frage zu Zahlungen vom Herder-Institut e. V. an den Baltische Historische Kommission e. V. im Jahr 2019 beantragen. Ihr Auskunftsbegehren kann nicht erfüllt werden, da bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) keine amtlichen Informationen zu Ihrer Anfrage vorliegen. Der Johann Gottfried Herder-Forschungsrat und die Historischen Kommissionen zu Ostmittel- und Südosteuropa erhalten über das Herder-Institut e.V. jährliche Zuwendungen. Die BKM hat keine Unterlagen darüber, wie die Zuwendungen an den Herder-Forschungsrat in dem Jahr 2019 weiter an die Historischen Kommissionen verteilt wurden. Soweit die begehrten Informationen beim HI vorhanden sein könnten, ist dieses keine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG, weil sich die BKM des HI nicht zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Dies hat eine Überprüfung aufgrund einer entsprechenden Rückfrage des Herder-Instituts ergeben. Öffentlich-rechtlich ist eine Aufgabe, wenn sie durch das Öffentliche Recht begründet wird. Die BKM fördert das HI nach dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bzw. gem. § 3 Abs. 6 der Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen nach den Regelungen des Sitzlandes Hessen. GWK-Abkommen und Ausführungsvereinbarung wurden auf Grundlage des Artikels 91b Absatz 1 des Grundgesetzes geschlossen. In den Abkommen werden keine Aufgaben auf das Herder-Institut als geförderte Einrichtung übertragen. Vielmehr heißt es in § 1 Abs. 1 der AV-WGL: „Die gemeinsame Förderung durch Bund und Länder erstreckt sich auf selbständige Einrichtungen der Forschung und der wissenschaftlichen Infrastruktur von überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse“. Nach der Organisations- und Aufgabenstruktur handelt es sich bei dem HI um ein Privatrechtssubjekt, welches unabhängig und autonom handelt. Das HI nimmt keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben für die BKM wahr. Aufgrund der Unabhängigkeit des Instituts kann kein Sich-Bedienen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG angenommen werden. Die Auskunft ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn. Mit freundlichen Grüßen