Höhe der Zahlungen in Euro an den Nordost-Institut e.V. im Jahr 2022

1) Höhe der Zahlungen in Euro an den Nordost-Institut e.V. im Jahr 2022 ausgehend von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
2) Falls vorhanden Auskunft darüber, ob BKM der größte Einzelgeldgeber des e.V. ist.

Sachverhalt: Im Fuß der Seite https://www.ikgn.de/ existiert ein Logo "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien", ein anderes Logo eines Dritten existiert dort nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Höhe der Zahlungen in Euro an den …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe der Zahlungen in Euro an den Nordost-Institut e.V. im Jahr 2022 [#286994]
Datum
26. August 2023 13:21
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Höhe der Zahlungen in Euro an den Nordost-Institut e.V. im Jahr 2022 ausgehend von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). 2) Falls vorhanden Auskunft darüber, ob BKM der größte Einzelgeldgeber des e.V. ist. Sachverhalt: Im Fuß der Seite https://www.ikgn.de/ existiert ein Logo "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien", ein anderes Logo eines Dritten existiert dort nicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286994/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0038 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 26. August 202…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Höhe der Zahlungen in Euro an den Nordost-Institut e.V. im Jahr 2022 [#286994]
Datum
31. August 2023 15:59
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0038 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 26. August 2023, bei uns eingegangen am 28. August 2023, mit dem Sie um Informationen bitte, welche Zahlungen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Jahr 2022 an den Nordost-Institut e.V. geleistet hat und ob die BKM der größte Einzelgeldgeber dieses Vereins ist. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - K11-13002/00044#0037 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> wir geben Ihrem am 26. August 2023 auf der Grundlage des Informationsfrei…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Höhe der Zahlungen in Euro an den Nordost-Institut e.V. im Jahr 2022 [#286994]
Datum
18. September 2023 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir geben Ihrem am 26. August 2023 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag, mit dem Sie um Informationen bitten, welche Zahlungen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Jahr 2022 an den Nordost-Institut e.V. geleistet hat und ob die BKM der größte Einzelgeldgeber dieses Vereins ist, statt. Das Nordost-Institut an der Universität Hamburg - Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e.V. (IKGN) – hat im Haushaltsjahr 2022 durch die BKM eine institutionelle Förderung i.H.v. 1.844.000,00 € erhalten. Das IKGN e.V. wird zu 100 % institutionell durch die BKM gefördert. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Mit freundlichen Grüßen