Höhe der Zahlungen in Euro an Herder-Institut (Leibniz-Gemeinschaft) im Jahr 2022 ausgehend von Leibniz-Gemeinschaft

Anfrage an: Leibniz-Gemeinschaft

1) Höhe der Zahlungen in Euro an das "Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft" im Jahr 2022 ausgehend von Leibniz-Gemeinschaft.
2) Falls vorhanden Auskunft darüber, ob Leibniz-Gemeinschaft der größte Einzelgeldgeber des Herder-Instituts im Jahr 2022 war.

Sachverhalt: Im Fuß der Seite https://www.herder-institut.de/ existieren in einer Reihe fünf Logos, an erster Stelle ein Logo "Leibniz-Gemeinschaft".

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Höhe der Zahlungen in Euro an das …
An Leibniz-Gemeinschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe der Zahlungen in Euro an Herder-Institut (Leibniz-Gemeinschaft) im Jahr 2022 ausgehend von Leibniz-Gemeinschaft [#286998]
Datum
26. August 2023 13:42
An
Leibniz-Gemeinschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Höhe der Zahlungen in Euro an das "Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft" im Jahr 2022 ausgehend von Leibniz-Gemeinschaft. 2) Falls vorhanden Auskunft darüber, ob Leibniz-Gemeinschaft der größte Einzelgeldgeber des Herder-Instituts im Jahr 2022 war. Sachverhalt: Im Fuß der Seite https://www.herder-institut.de/ existieren in einer Reihe fünf Logos, an erster Stelle ein Logo "Leibniz-Gemeinschaft".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286998/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Leibniz-Gemeinschaft
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage vom 26.08.2023 erhalten, sind aber der Auffassung,…
Von
Leibniz-Gemeinschaft
Betreff
WG: [Extern] Höhe der Zahlungen in Euro an Herder-Institut (Leibniz-Gemeinschaft) im Jahr 2022 ausgehend von Leibniz-Gemeinschaft [#286998]
Datum
7. September 2023 16:24
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage vom 26.08.2023 erhalten, sind aber der Auffassung, dass die von Ihnen in Bezug genommenen Regelungen (IFG, UIG und VIG) gar nicht auf uns anwendbar sind. Die Leibniz-Gemeinschaft ist eine als eingetragener Verein privatrechtlich organisierte außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, darunter in erster Linie die Förderung von Wissenschaft und Forschung in ihren Mitgliedseinrichtungen. Sie nimmt dabei aber keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben für eine Bundesbehörde wahr oder übt eine solche aus, auch nicht in den Bereichen Verbraucherschutz oder Umwelt. Die Leibniz-Gemeinschaft e.V. verbindet 97 rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Forschungseinrichtungen als ihre Mitglieder. Aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung werden die Leibniz-Institute institutionell gemeinsam von Bund und Ländern gefördert, nicht aber von der Leibniz-Gemeinschaft e.V. Auch aus diesem Grund sind wir nicht der richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, Sie schreiben: "Aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung werden die Leibniz-Institute institut…
An Leibniz-Gemeinschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [Extern] Höhe der Zahlungen in Euro an Herder-Institut (Leibniz-Gemeinschaft) im Jahr 2022 ausgehend von Leibniz-Gemeinschaft [#286998]
Datum
7. September 2023 23:54
An
Leibniz-Gemeinschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie schreiben: "Aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung werden die Leibniz-Institute institutionell gemeinsam von Bund und Ländern gefördert, nicht aber von der Leibniz-Gemeinschaft e.V. Auch aus diesem Grund sind wir nicht der richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen." Die Antwort zu Frage 1) lautet also : "0 Euro"? Die Antwort zu Frage 2) lautet also : "Leibniz-Gemeinschaft war nicht der größte Einzelgeldgeber des Herder-Instituts im Jahr 2022"? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286998/