Höhe des Erfüllungsaufwandes

Berechnung des Erfüllungsaufwandes für die Verlegung von Elektro - und anderer Infrastruktur und die anschließende Sanierung der derzeit intakten Infrastruktur zur Durchführung der am 08.09.2023 zu beschließenden Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.
Weiterhin bitte ich um Berechnung der CO2 Bilanz dieser notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der zu beschließenden Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.

Am 08.09.2023 soll die Änderung des Gebäudeenegiegesetz beschlossen werden. Nach meinem Verständnis ist der Erfüllungsaufwand des Staates zur Herstellung der zur Umsetzung notwendigen Infrastruktur nicht bzw. unzureichend ausgewiesen. Ohne eine grundlegenden Ausbau der Infrastruktur werden die Leitungskapazitäten für die überwiegend auf Elektroenergie beruhenden Vorgaben nicht ausreichen.

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Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. September 2023
  • Frist
    7. Oktober 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berechnung des Erfüllungsaufwandes fü…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
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Betreff
Höhe des Erfüllungsaufwandes [#287693]
Datum
5. September 2023 20:03
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berechnung des Erfüllungsaufwandes für die Verlegung von Elektro - und anderer Infrastruktur und die anschließende Sanierung der derzeit intakten Infrastruktur zur Durchführung der am 08.09.2023 zu beschließenden Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Weiterhin bitte ich um Berechnung der CO2 Bilanz dieser notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der zu beschließenden Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Am 08.09.2023 soll die Änderung des Gebäudeenegiegesetz beschlossen werden. Nach meinem Verständnis ist der Erfüllungsaufwand des Staates zur Herstellung der zur Umsetzung notwendigen Infrastruktur nicht bzw. unzureichend ausgewiesen. Ohne eine grundlegenden Ausbau der Infrastruktur werden die Leitungskapazitäten für die überwiegend auf Elektroenergie beruhenden Vorgaben nicht ausreichen. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287693/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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