Höhe des Erfüllungsaufwandes

Berechnung des Erfüllungsaufwandes für die Verlegung von Elektro - und anderer Infrastruktur und die anschließende Sanierung der derzeit intakten Infrastruktur zur Durchführung der am 08.09.2023 zu beschließenden Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.
Weiterhin bitte ich um Berechnung der CO2 Bilanz dieser notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der zu beschließenden Änderung des Gebäudeenergiegesetzes.

Am 08.09.2023 soll die Änderung des Gebäudeenegiegesetz beschlossen werden. Nach meinem Verständnis ist der Erfüllungsaufwand des Staates zur Herstellung der zur Umsetzung notwendigen Infrastruktur nicht bzw. unzureichend ausgewiesen. Ohne eine grundlegenden Ausbau der Infrastruktur werden die Leitungskapazitäten für die überwiegend auf Elektroenergie beruhenden Vorgaben nicht ausreichen.

Danke

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. September 2023
  • Frist
    7. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berechnung des Erfüllungsaufwandes fü…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe des Erfüllungsaufwandes [#287692]
Datum
5. September 2023 20:03
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berechnung des Erfüllungsaufwandes für die Verlegung von Elektro - und anderer Infrastruktur und die anschließende Sanierung der derzeit intakten Infrastruktur zur Durchführung der am 08.09.2023 zu beschließenden Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Weiterhin bitte ich um Berechnung der CO2 Bilanz dieser notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der zu beschließenden Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Am 08.09.2023 soll die Änderung des Gebäudeenegiegesetz beschlossen werden. Nach meinem Verständnis ist der Erfüllungsaufwand des Staates zur Herstellung der zur Umsetzung notwendigen Infrastruktur nicht bzw. unzureichend ausgewiesen. Ohne eine grundlegenden Ausbau der Infrastruktur werden die Leitungskapazitäten für die überwiegend auf Elektroenergie beruhenden Vorgaben nicht ausreichen. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287692/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
062 Anfrage nach dem IFG: Höhe des Erfüllungsaufwandes [#287692, Dublette zu #287693]
Datum
7. September 2023 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. September 2023. Da es sich bei Ihrer Anfrage Nr. 287693 um eine Dublette handelt, wird lediglich auf Ihre Anfrage Nr. 287692 geantwortet. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, daher habe ich die Doublette der Anfrage eigentlich im Portal auch schon als zurückgezogen gekennzeic…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 062 Anfrage nach dem IFG: Höhe des Erfüllungsaufwandes [#287692, Dublette zu #287693] [#287692]
Datum
11. September 2023 17:01
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, daher habe ich die Doublette der Anfrage eigentlich im Portal auch schon als zurückgezogen gekennzeichnet. Leider haben Sie wohl diese Nachricht nicht erhalten. Ich bitte um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287692/
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG vom 5. September 2023, über die Plattform Frag…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
062 Anfrage nach dem IFG: Höhe des Erfüllungsaufwandes [#287692]
Datum
20. September 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG vom 5. September 2023, über die Plattform FragdenStaat #287692 möchte ich wie folgt beantworten: Dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen zu der Höhe des Erfüllungsaufwandes für die Verlegung von Elektro - und anderer Infrastruktur und die anschließende Sanierung der derzeit intakten Infrastruktur sowie eine Berechnung der CO2 Bilanz dieser notwendigen Maßnahmen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bedauere, das solche wichtigen, volkswirtschaftlich zu bewältigenden Aufgaben keine Berücksichtigu…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 062 Anfrage nach dem IFG: Höhe des Erfüllungsaufwandes [#287692]
Datum
20. September 2023 22:02
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedauere, das solche wichtigen, volkswirtschaftlich zu bewältigenden Aufgaben keine Berücksichtigung bei der Erstellung des neuen GEG Gesetzes gefunden haben. Leider wird vom Wollen die Infrasturktur nicht besser und nicht bezahlbarer. Damit sind die Ziele des Gesetzes dann eher nicht erreichbar. Sicherlich eine (Nicht ganz) Einzelmeinung, aber Sie werden sich zu gegebener Zeit daran erinnern. Von der CO2 Bilanz im Hinblick auf die Ziele das Gesetzes ganz zu schweigen. Trotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287692/

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bedauere, das solche wichtigen, volkswirtschaftlich zu bewältigenden Aufgaben keine Berücksichtigu…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 062 Anfrage nach dem IFG: Höhe des Erfüllungsaufwandes [#287692]
Datum
20. September 2023 22:02
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedauere, das solche wichtigen, volkswirtschaftlich zu bewältigenden Aufgaben keine Berücksichtigung bei der Erstellung des neuen GEG Gesetzes gefunden haben. Leider wird vom Wollen die Infrasturktur nicht besser und nicht bezahlbarer. Damit sind die Ziele des Gesetzes dann eher nicht erreichbar. Sicherlich eine (Nicht ganz) Einzelmeinung, aber Sie werden sich zu gegebener Zeit daran erinnern. Von der CO2 Bilanz im Hinblick auf die Ziele das Gesetzes ganz zu schweigen. Trotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287692/