Höheninterventionsteam die bei dem Einsatz Fecher Wald eingesetzt wurden

im Januar 2023 wurde in Frankfurt am Main im Rahmen einer Räumung einer Versammlung im Fecher Wald ( Bau Riederwaldtunnel A 66) Höheninterventionsteam eingesetzt.
1. eine Auflistung der eingesetzten Höheninterventionsteam.
2. Ausbildungsinhalte der Höheninterventionsteam in Hessen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Januar 2023 wurde in Frankfurt…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Höheninterventionsteam die bei dem Einsatz Fecher Wald eingesetzt wurden [#298726]
Datum
30. Januar 2024 13:55
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Januar 2023 wurde in Frankfurt am Main im Rahmen einer Räumung einer Versammlung im Fecher Wald ( Bau Riederwaldtunnel A 66) Höheninterventionsteam eingesetzt. 1. eine Auflistung der eingesetzten Höheninterventionsteam. 2. Ausbildungsinhalte der Höheninterventionsteam in Hessen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 298726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298726/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Höheninterventionsteam die bei dem Einsatz Fecher Wald eingesetzt …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Höheninterventionsteam die bei dem Einsatz Fecher Wald eingesetzt wurden [#298726]
Datum
1. März 2024 06:56
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Höheninterventionsteam die bei dem Einsatz Fecher Wald eingesetzt wurden“ vom 29.01.2024 (#298726) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-24/008 Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1. März 2024 ist eing…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Höheninterventionsteam die bei dem Einsatz Fecher Wald eingesetzt wurden [#298726]
Datum
4. März 2024 15:16
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-24/008 Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1. März 2024 ist eingegangen und die Prüfung des Anliegens wurde eingeleitet. Sie erhalten weitere Nachricht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Ihr ursprünglicher Antrag vom 30. Januar 2024 liegt hier leider nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-24/008 Sehr geehrter Herr Schmidt, mit E-Mail vom 1. März 2024 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hess…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Höheninterventionsteam die bei dem Einsatz Fecher Wald eingesetzt wurden [#298726]
Datum
22. März 2024 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-24/008 Sehr geehrter Herr Schmidt, mit E-Mail vom 1. März 2024 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen Informationen darüber zu senden, welche Höheninterventionsteams im Januar 2023 in Frankfurt am Main im Rahmen der Räumung einer Versammlung im Fecher Wald (Bau Riederwaldtunnel A 66) eingesetzt waren und darüber hinaus eine Auflistung der eingesetzten Höheninterventionsteams sowie der Ausbildungsinhalte der Höheninterventionsteams in Hessen. Der Anspruch auf Informationszugang nach § 80 Abs. 1 Satz 1 HDSIG wurde vom Gesetzgeber sowohl hinsichtlich des Anwendungsbereichs als auch zum Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange beschränkt. Ihr Antrag auf Informationszugang ist von diesen Beschränkungen betroffen, da es sich bei den Höheninterventionsteams um Spezialeinheiten der hessischen Polizei handelt. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Es besteht daher kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen