Sehr geehrter Herr Ravaglia,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ein privater Flohmarkt ist grundsätzlich (unabhängig von der derzeit geltenden Pandemie-Lage) auf einen privaten Grundstück während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr) zulässig und darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum durch Hinweisschilder oder ähnliches beworben werden.
Nach den aktuell gültigen Bestimmungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) ist ein privater Flohmarkt als Veranstaltung im Sinne des § 6 Absatz 2 einzustufen, zu der unter freiem Himmel nicht mehr als 500 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig zu erwarten sind.
Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können müssen alle Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen, negativen SARS-CoV-2-Test oder Nachweise als vollständig geimpft oder genesen im Sinne der Covid-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung vorlegen können.
Veranstaltungen mit mehr als 20 gleichzeitig anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 des Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetzes zu treffen (von jedem Haushalt muss von einer Person Vorname, Nachname, Anschrift, und Erreichbarkeit – also Telefonnummer oder Email – sowie die Ankunftszeit erfasst werden). Diese Daten sind datenschutzrechtlich sicher aufzubewahren und nach 4 Wochen unwiederbringlich zu löschen.
Der Veranstalter hat außerdem die besonderen infektionsschutzrechtlichen Auflagen (Abstandswahrung, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, usw.) des jeweils aktuellen Hygienerahmenplanes für Veranstaltungen zu beachten. Dieser kann unter
www.corona.saarland.de<
http://www.corona.saarland.de> in der Rubrik „Aktuelle Rechtsverordnung und Maßnahmen im Saarland“ jederzeit abgerufen werden. Maßgeblich sind die Vorschriften der §§ 23 – 35 des Hygienerahmenkonzeptes für Veranstaltungen<
https://www.saarland.de/DE/portale/co...>.
Bei weiteren Fragen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen