Hofflochmarkt

Ich möchte am 18.08.2021, einen hofflohmarkt machen in der 66111Sbr./Schumannstr.5 /mit allen Corona Richtlinien

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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Valerio Ravaglia
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte am …
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
Valerio Ravaglia
Betreff
Hofflochmarkt [#225170]
Datum
19. Juli 2021 12:00
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte am 18.08.2021, einen hofflohmarkt machen in der 66111Sbr./Schumannstr.5 /mit allen Corona Richtlinien
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valerio Ravaglia Anfragenr: 225170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225170/ Postanschrift Valerio Ravaglia << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valerio Ravaglia
Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr geehrter Herr Ravaglia, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein privater Flohmarkt ist grundsätzlich (unabhän…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Hofflochmarkt [#225170]
Datum
19. Juli 2021 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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19,2 KB


Sehr geehrter Herr Ravaglia, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein privater Flohmarkt ist grundsätzlich (unabhängig von der derzeit geltenden Pandemie-Lage) auf einen privaten Grundstück während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr) zulässig und darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum durch Hinweisschilder oder ähnliches beworben werden. Nach den aktuell gültigen Bestimmungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) ist ein privater Flohmarkt als Veranstaltung im Sinne des § 6 Absatz 2 einzustufen, zu der unter freiem Him­mel nicht mehr als 500 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig zu er­warten sind. Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können müssen alle Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen, negativen SARS-CoV-2-Test oder Nachweise als vollständig geimpft oder genesen im Sinne der Covid-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung vorlegen können. Veranstaltungen mit mehr als 20 gleichzeitig anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur voll­ständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 des Saarländischen COVID-19-Maßnahmen­gesetzes zu treffen (von jedem Haushalt muss von einer Person Vorname, Nachname, Anschrift, und Erreichbarkeit – also Telefonnummer oder Email – sowie die Ankunftszeit erfasst werden). Diese Daten sind datenschutzrechtlich sicher aufzubewahren und nach 4 Wochen unwiederbringlich zu löschen. Der Veranstalter hat außerdem die besonderen infektionsschutz­rechtlichen Auflagen (Abstandswahrung, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, usw.) des jeweils aktuellen Hygienerahmenplanes für Veranstaltungen zu beachten. Dieser kann unter www.corona.saarland.de<http://www.corona.saarland.de> in der Rubrik „Aktuelle Rechtsverordnung und Maßnahmen im Saarland“ jederzeit abgerufen werden. Maßgeblich sind die Vorschriften der §§ 23 – 35 des Hygienerahmenkonzeptes für Veranstaltungen<https://www.saarland.de/DE/portale/co...>. Bei weiteren Fragen stehen wir zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Valerio Ravaglia
Sehr << Anrede >> ... danke für die schnelle Antwort Mit freundlichen Grüßen Valerio Ravaglia Anf…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
Valerio Ravaglia
Betreff
AW: Hofflochmarkt [#225170]
Datum
21. Juli 2021 07:46
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ... danke für die schnelle Antwort Mit freundlichen Grüßen Valerio Ravaglia Anfragenr: 225170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225170/ Postanschrift Valerio Ravaglia << Adresse entfernt >>

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Valerio Ravaglia
Sehr << Anrede >> ... Mit freundlichen Grüßen Valerio Ravaglia Alles super danke 👍 Anfragenr: 225…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
Valerio Ravaglia
Betreff
AW: Hofflochmarkt [#225170]
Datum
28. August 2021 10:38
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ... Mit freundlichen Grüßen Valerio Ravaglia Alles super danke 👍 Anfragenr: 225170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225170/ Postanschrift Valerio Ravaglia << Adresse entfernt >>