Höhe der Ausgaben für das "Stadtmarketing" Portal http://www.ennigerloh-erleben.de

Höhe der Haushaltsmittel zur Erstellung und Betreuung/Pflege der Webseite http://www.ennigerloh-erleben.de
Realisierung & Redaktion: smetrix Kommunikations- & Webdesign

Vielen Dank im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2017
  • Frist
    25. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ennigerloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe der Ausgaben für das "Stadtmarketing" Portal http://www.ennigerloh-erleben.de [#24032]
Datum
24. Juli 2017 23:27
An
Kommunalverwaltung Ennigerloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Höhe der Haushaltsmittel zur Erstellung und Betreuung/Pflege der Webseite http://www.ennigerloh-erleben.de Realisierung & Redaktion: smetrix Kommunikations- & Webdesign Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Ennigerloh
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass die Erstellung der Website (www.…
Von
Kommunalverwaltung Ennigerloh
Betreff
Höhe der Ausgaben für das "Stadtmarketing" Portal http://www.ennigerloh-erleben.de
Datum
22. August 2017 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass die Erstellung der Website (www.ennigerloh-erleben.de <http://www.ennigerloh-erleben.de> ) im Jahr 2016 Kosten in Höhe von 5.000 Euro verursacht hat. Für jedes weitere Jahr sind 1.000 Euro für Wartung und Redaktion eingestellt. Mit freundlichen Grüßen