Höhe der Entschädigungszahlungen für Wolfsschäden

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

eine Übersicht über die Entschädigungszahlungen für Wolfsschäden seit 2004 bis heute. Bitte geben Sie die jährlichen Zahlungen pro Bundesland an.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht ü…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
Höhe der Entschädigungszahlungen für Wolfsschäden [#25426]
Datum
24. November 2017 00:10
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über die Entschädigungszahlungen für Wolfsschäden seit 2004 bis heute. Bitte geben Sie die jährlichen Zahlungen pro Bundesland an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in für Wolfsschäden ist das BVA nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte an die entspreche…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
WG: Höhe der Entschädigungszahlungen für Wolfsschäden [#25426]
Datum
28. November 2017 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für Wolfsschäden ist das BVA nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Behörden der Länder. Mit freundlichen Grüßen