Höhe der Gebühren aller IFG-Anfragen 2012

Ihr Ressort hat Ende Februar die Gesamtstatistik für IFG-Anfragen im Jahr 2012 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass insgesamt 630 Anfragen mit Gebühren verbunden waren, davon 187 <50€, 157 <100€, 286 >100€ und 267 mit Auslagen.

Bitte senden Sie mir in derselben Genauigkeit wie in der Statistik die jeweilige Summe der erhobenen Gebühren zu, also für jedes Ressort plus dessen Geschäftsbereich, in der vorgenommenen Gruppierung <50, <100, >100 und Auslagen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

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  • Datum
    5. März 2013
  • Frist
    6. April 2013
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Michael Hörz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihr Ressort hat …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Hörz
Betreff
Höhe der Gebühren aller IFG-Anfragen 2012
Datum
5. März 2013 02:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Ressort hat Ende Februar die Gesamtstatistik für IFG-Anfragen im Jahr 2012 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass insgesamt 630 Anfragen mit Gebühren verbunden waren, davon 187 <50€, 157 <100€, 286 >100€ und 267 mit Auslagen. Bitte senden Sie mir in derselben Genauigkeit wie in der Statistik die jeweilige Summe der erhobenen Gebühren zu, also für jedes Ressort plus dessen Geschäftsbereich, in der vorgenommenen Gruppierung <50, <100, >100 und Auslagen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Hörz Postanschrift Michael Hörz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Hörz

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag vom 05. März 2013 Sehr geehrter Herr Hörz, mit E-Mail vom 05. März 2013 beantragen Sie auf Grundlage …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 05. März 2013
Datum
18. Oktober 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
187,7 KB
98,8 KB
Sehr geehrter Herr Hörz, mit E-Mail vom 05. März 2013 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auskunft zu den der |FG~Jahresstatistik zugrundeliegenden Zahlen. Sie erbitten dabei für jedes Ressort und dessen Geschäftsbereich Auskunft zur Höhe der jeweiligen Summe der erhobenen Gebühren in der Gruppierung <50, <100, >100 und Auslagen. Wie Sie der veröffentlichten Statistik entnehmen können, stellt das Bundesministerium des Innern die von den Ressorts gelieferten Daten lediglich zusammen, d.h. für jedes Ressort werden die betreffenden Zeilensummen abgefragt, die dann in die lhnen bekannte veröffentlichte Auflistung übertragen werden. Weitergehende Daten liegen hier nicht vor. Auch im BMi wurden die Gebührenbescheide für die Jahresstatistik nur anzahlmäßig erfasst. Eine Aufschlüsselung in der von Ihnen gewünschten Form müsste erst erstellt werden, worauf nach dem IFG jedoch kein Anspruch besteht. Ich kann ihnen jedoch mitteilen, dass für durch das BMI erlassene IPG-Bescheide im Jahr 2012 insgesamt 13,886,25 € Gebühren und 2.616,95 € Auslagen erhoben wurden. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen