Höhe der kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen

ich bitte um Mitteilung der von den Kommunen in Brandenburg festgelegten Prozentsatz der Erbbauzinsen für alle Grundstücke (unterteilt in bebaut und nicht-bebaut), die die Kommunen in Brandenburg im Erbbaurecht vergeben.
Bitte senden Sie mir eine Information zu, welche Unterteilungen die Kommunen vornehmen, z.B. zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern, gewerbliche Nutzung, sozial orientierter Nutzung und der jeweilige Prozentsatz der Erbbauzinsen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 0 Follower:innen
Anja Günther
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
Anja Günther
Betreff
Höhe der kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen [#241493]
Datum
21. Februar 2022 11:44
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Mitteilung der von den Kommunen in Brandenburg festgelegten Prozentsatz der Erbbauzinsen für alle Grundstücke (unterteilt in bebaut und nicht-bebaut), die die Kommunen in Brandenburg im Erbbaurecht vergeben. Bitte senden Sie mir eine Information zu, welche Unterteilungen die Kommunen vornehmen, z.B. zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern, gewerbliche Nutzung, sozial orientierter Nutzung und der jeweilige Prozentsatz der Erbbauzinsen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anja Günther Anfragenr: 241493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241493/ Postanschrift Anja Günther << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anja Günther

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrte Frau Günther, die mit Ihrer Anfrage vom 21.0.2022 gewünschten Unterlagen bzw. Übersichten zu den kom…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
AW: Höhe der kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen [#241493]
Datum
3. März 2022 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Günther, die mit Ihrer Anfrage vom 21.0.2022 gewünschten Unterlagen bzw. Übersichten zu den kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen liegen uns nicht vor und können Ihnen demnach durch unser Ministerium nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch unsere Nachfrage beim Ministerium des Inneren und für Kommunales Brandenburg (MIK) ergab keine positive Rückmeldung. Dort liegen diese Informationen ebenso nicht vor. Das MIK weist darauf hin, dass unter dem nachfolgenden Link die Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte für alle Landkreise und kreisfreien Städte kostenfrei zum Download zur Verfügung stehen: https://www.gutachterausschuss-bb.de/xmain/gmb.htm . Unter dem Gliederungspunkt 5.7 sind Informationen zu Erbbaurechtsverträgen zu finden. Ebenso kann dort der Landesgrundstücksmarktbericht des Oberen Gutachterausschusses kostenfrei abgerufen werden, in dem im Kapitel 5.4 Daten zu Erbbaurechtsverträgen enthalten sind. Ich bedaure, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht geben zu können. Gebühren fallen selbstverständlich in diesem Fall nicht an. Freundliche Grüße