Höhe der kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen

ich bitte um Mitteilung der von den Kommunen in Brandenburg festgelegten Prozentsatz der Erbbauzinsen für alle Grundstücke (unterteilt in bebaut und nicht-bebaut), die die Kommunen in Brandenburg im Erbbaurecht vergeben.
Bitte senden Sie mir eine Information zu, welche Unterteilungen die Kommunen vornehmen, z.B. zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern, gewerbliche Nutzung, sozial orientierter Nutzung und der jeweilige Prozentsatz der Erbbauzinsen.

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  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
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Anja Günther
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Anja Günther
Betreff
Höhe der kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen [#239442]
Datum
31. Januar 2022 21:14
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Mitteilung der von den Kommunen in Brandenburg festgelegten Prozentsatz der Erbbauzinsen für alle Grundstücke (unterteilt in bebaut und nicht-bebaut), die die Kommunen in Brandenburg im Erbbaurecht vergeben. Bitte senden Sie mir eine Information zu, welche Unterteilungen die Kommunen vornehmen, z.B. zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern, gewerbliche Nutzung, sozial orientierter Nutzung und der jeweilige Prozentsatz der Erbbauzinsen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anja Günther Anfragenr: 239442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239442/ Postanschrift Anja Günther << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anja Günther
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrte Frau Günther, zu Ihrem unten genannten Antrag auf Auskunft hinsichtlich der Höhe kommunaler Erbbauzi…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
WG: Höhe der kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen [#239442]
Datum
11. Februar 2022 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Günther, zu Ihrem unten genannten Antrag auf Auskunft hinsichtlich der Höhe kommunaler Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen teile ich Ihnen mit, dass das Ministerium der Finanzen und für Europa nicht aktenführende Stelle ist und somit hier keine entsprechenden Informationen vorliegen. Ihrer Bitte, den Antrag bei Unzuständigkeit entsprechend weiterzuleiten, kann ich nicht nachkommen. Es ist hier nicht bekannt, welches Ressort für die Beantwortung Ihrer Fragen zuständig ist. Damit ist die Weiterleitung Ihres Antragsbegehren an die zuständige Stelle (§ 6 Abs. 1 Satz 6 AIG) nicht möglich. Rein vorsorglich weise ich jedoch darauf hin, dass unter dem Link https://www.gutachterausschuss-bb.de/xmain/gmb.htm die Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte aller Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg im Internet kostenfrei zum Download zur Verfügung stehen. Ebenso kann dort der Landesgrundstücksmarktbericht des Oberen Gutachterausschusses abgerufen werden. In den Berichten finden sich jeweils Angaben zu Erbbaurechtsverträgen und Erbbauzinsen. Ihren Antrag auf Auskunft betrachte ich hiermit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Anja Günther
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Email. Könnten Sie mir vielleicht sagen, wer aktenführendes Mi…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Anja Günther
Betreff
AW: WG: Höhe der kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen [#239442]
Datum
19. Februar 2022 11:59
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Email. Könnten Sie mir vielleicht sagen, wer aktenführendes Ministerium bzw. Einrichtung ist? Könnten Sie vielleicht die Anfrage an die Aktenführende Stelle weiterleiten? Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus sehr herzlich. Mit freundlichen Grüßen Anja Günther Anfragenr: 239442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239442/

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Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Sehr geehrte Frau Günther, ich hatte Ihnen bereits in meiner letzten E- Mail mitgeteilt, dass im MdFE nicht beka…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
AW: WG: Höhe der kommunalen Erbbauzinsen der Brandenburger Kommunen [#239442]
Datum
21. Februar 2022 10:53
Status
Sehr geehrte Frau Günther, ich hatte Ihnen bereits in meiner letzten E- Mail mitgeteilt, dass im MdFE nicht bekannt ist, welches Ressort aktenführende Stelle ist und daher die Weiterleitung Ihres Antragsbegehren an die zuständige Stelle (§ 6 Abs. 1 Satz 6 AIG) nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen