Höhe der maximalen Betriebskosten oder Nettokaltmieten nach § 22 SGB II

Höhe der maximalen Betriebskosten oder Nettokaltmieten nach § 22 SGB II

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Höhe der maximal…
An Jobcenter Herzogtum Lauenburg Details
Von
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Betreff
Höhe der maximalen Betriebskosten oder Nettokaltmieten nach § 22 SGB II [#57576]
Datum
13. Februar 2019 10:15
An
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Höhe der maximalen Betriebskosten oder Nettokaltmieten nach § 22 SGB II
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Ihre Anfrage Kosten der Unterkunft Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die seit 01.07.2018 gült…
Von
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Betreff
Ihre Anfrage Kosten der Unterkunft
Datum
19. Februar 2019 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die seit 01.07.2018 gültige Übersicht zu den angemessenen Unterkunftskosten der Landkreises Herzogtum Lauenburg ( Kaltmiete + kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten) zu Ihrer Information. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie im Falle eines aktuellen Leistungsbezuges nach dem SGB II verpflichtet sind, eine Zustimmung zum Umzug vor Abschluss eines neuen Mietvertrages einzuholen, um die volle Anerkennung der Kosten zu erreichen. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Kosten der Unterkunft [#57576] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für ihre schnelle Antwo…
An Jobcenter Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Kosten der Unterkunft [#57576]
Datum
19. Februar 2019 11:36
An
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für ihre schnelle Antwort. Gibt es keine Obergrenzen zu den Betriebkosten oder Nettokaltmieten, wie es sie in Hamburg gibt ? (PDF, https://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbii-kap03-22/4269084/fa-sgbii-22-kdu/, 1.2 Höchstwerte) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Herzogtum Lauenburg
AW: Ihre Anfrage Kosten der Unterkunft [#57576] Sehr geehrtAntragsteller/in die Grenzen umfassen beides zusammen.…
Von
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage Kosten der Unterkunft [#57576]
Datum
19. Februar 2019 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Grenzen umfassen beides zusammen. Eine getrennte Begrenzung gibt es hier nicht. Mit freundlichen Grüßen