Höhe des durchschnittlichen Bruttolohns/ Bruttogehalts im Monat je Arbeitnehmer (aller Arbeitnehmer!) in Deutschland für das Jahr 2020 unterteilt nach bestimmten Einkommensgrenzen.

Ermitteln des durchschnittlichen Bruttolohns/ Bruttogehalts im Monat je Arbeitnehmer (aller Arbeitnehmer!) in Deutschland für das Jahr 2020 unterteilt nach bestimmten Einkommensgrenzen.

Es sollen Arbeitnehmer in Teilzeit und Vollzeit beachtet werden.

Folgende € Grenzen sollen berücksichtigt:
0 - 500
500 - 1250
1250 - 2250
2250 - 4000
4000 - 8000
8000 - 16000
16000 - 32000
über 32000

Für die entsprechenden Grenzen soll zum durchschnittlichen Bruttolohn auch der prozentuale Anteil der Arbeitnehmer (x% von 100%) gelistet sind.

Zusätzlich soll diese Statistik noch einmal getrennt für Beamte erstellt werden, wobei hier die Summe aller Beamten als 100% zu nehmen ist.

Weiterhin soll der prozentuale Anteil zwischen Beamten und nicht Beamten aufgeführt sein - also x% aller Arbeitnehmer (100%) sind Beamten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ermitteln des durchschnitt…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe des durchschnittlichen Bruttolohns/ Bruttogehalts im Monat je Arbeitnehmer (aller Arbeitnehmer!) in Deutschland für das Jahr 2020 unterteilt nach bestimmten Einkommensgrenzen. [#221795]
Datum
3. Juni 2021 09:50
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ermitteln des durchschnittlichen Bruttolohns/ Bruttogehalts im Monat je Arbeitnehmer (aller Arbeitnehmer!) in Deutschland für das Jahr 2020 unterteilt nach bestimmten Einkommensgrenzen. Es sollen Arbeitnehmer in Teilzeit und Vollzeit beachtet werden. Folgende € Grenzen sollen berücksichtigt: 0 - 500 500 - 1250 1250 - 2250 2250 - 4000 4000 - 8000 8000 - 16000 16000 - 32000 über 32000 Für die entsprechenden Grenzen soll zum durchschnittlichen Bruttolohn auch der prozentuale Anteil der Arbeitnehmer (x% von 100%) gelistet sind. Zusätzlich soll diese Statistik noch einmal getrennt für Beamte erstellt werden, wobei hier die Summe aller Beamten als 100% zu nehmen ist. Weiterhin soll der prozentuale Anteil zwischen Beamten und nicht Beamten aufgeführt sein - also x% aller Arbeitnehmer (100%) sind Beamten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221795/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Höhe des durchschnittlichen Bruttolohns/ Bruttogehalts (Az.: A34/1010001001-IF30476) Sehr Ant…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Höhe des durchschnittlichen Bruttolohns/ Bruttogehalts (Az.: A34/1010001001-IF30476)
Datum
4. Juni 2021 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 3. Juni 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30476 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Höhe des durchschnittlichen Bruttolohns/ Bruttogehalts im Monat je Arbeitnehmer (aller Arbeitnehmer!…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Höhe des durchschnittlichen Bruttolohns/ Bruttogehalts im Monat je Arbeitnehmer (aller Arbeitnehmer!) in Deutschland für das Jahr 2020 unterteilt nach bestimmten Einkommensgrenzen (Az.: A34/1010001001-IF30476)
Datum
23. Juni 2021 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 03. Juni 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30476) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Den durchschnittlichen Bruttolohn im Monat je Arbeitnehmer (aller Arbeitnehmer!) in Deutschland für das Jahr 2020 unterteilt nach bestimmten Einkommensgrenzen. Es sollen Arbeitnehmer in Teilzeit und Vollzeit beachtet werden. Folgende € Grenzen sollen berücksichtigt werden: 0 - 500 500 - 1250 1250 - 2250 2250 - 4000 4000 - 8000 8000 - 16000 16000 - 32000 über 32000 Sie erläutern hierzu: Für die entsprechenden Grenzen soll zum durchschnittlichen Bruttolohn auch der prozentuale Anteil der Arbeitnehmer (x% von 100%) gelistet sein. Zusätzlich soll diese Statistik noch einmal getrennt für Beamte erstellt werden, wobei hier die Summe aller Beamten als 100% zu nehmen ist. Weiterhin soll der prozentuale Anteil zwischen Beamten und nicht Beamten aufgeführt sein - also x% aller Arbeitnehmer (100%) sind Beamten. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit: Weder in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen noch in der vom Statistischen Bundesamt vierteljährlich durchgeführten Verdiensterhebung liegen die von Ihnen gewünschten Informationen vor. Die sogenannte Verdienststrukturerhebung hingegen kann hier ansatzweise weiterhelfen; sie bietet einige der von Ihnen gewünschten Angaben, jedoch wird die Verdienststrukturerhebung nur alle vier Jahre durchgeführt. Für das Jahr 2020 liegen keine Angaben vor, da die Verdienststrukturerhebung zuletzt 2018 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 sind in unserer Fachserie veröffentlicht, ein kostenloser Download ist möglich: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arb... Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung liegen jedoch keine Einkommensangaben und damit auch keine Einkommensniveaus, sondern nur ähnliche Auswertungen nach Verdienstniveaus vor (siehe die Fachserie im genannten Link, Tabelle 1.2.1 ff). Möglicherweise kann Ihnen hinsichtlich der gewünschten Angaben die Bundesagentur für Arbeit weiterhelfen, Stichwort: Jahreszeitraummaterial. Dort dürfte allerdings das Problem bestehen, dass die dortigen Daten nur Gehälter bis zur Beitragsbemessungsgrenze abbilden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen