Höhe eingezogener Kirchensteuer

Antrag nach dem HDSIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- eine Auskunft darüber, wie hoch die gesamten Kirchensteuereinzüge in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für alle Steuerpflichtigen aus:
- 36166 Wehrda und
- 36166 Rhina

gesamt waren und welcher Betrag je auf die evangelische und katholische Kirche je Jahr entfallen ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auskunft darüber, …
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Höhe eingezogener Kirchensteuer [#152403]
Datum
24. Juni 2019 23:48
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auskunft darüber, wie hoch die gesamten Kirchensteuereinzüge in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für alle Steuerpflichtigen aus: - 36166 Wehrda und - 36166 Rhina gesamt waren und welcher Betrag je auf die evangelische und katholische Kirche je Jahr entfallen ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 …
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Höhe eingezogener Kirchensteuer [#152403]
Datum
26. Juli 2019 02:17
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen Az. S 2500 A-139 – II 83(S) / 2 (bei Antwort bitte Az. angeben) Sehr geehr…
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403)
Datum
29. Juli 2019 10:49
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Hessisches Ministerium der Finanzen Az. S 2500 A-139 – II 83(S) / 2 (bei Antwort bitte Az. angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juli 2019 baten Sie um die Mitteilung eines Sachstandes zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403). Diesbezüglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass in meinem Haus keine solche Anfrage von Ihnen eingegangen ist. Ich bitte Sie daher zu überprüfen, ob die damalige Anfrage auch an das Hessische Ministerium der Finanzen adressiert wurde. Sollten Sie weiterhin eine Bearbeitung der Anfrage durch das Hessische Ministerium der Finanzen wünschen, bitte ich insoweit um erneute Übersendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen mit, die Nachricht sei nicht eingegangen. Diese wurde jedoch korrekt an S…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) [#152403]
Datum
29. Juli 2019 13:08
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen mit, die Nachricht sei nicht eingegangen. Diese wurde jedoch korrekt an Sie versendet. Diese Information können Sie ihrer IT-Arbteilung gerne zur Nachforschung zukommen lassen: "Jun 24 23:48:24 mail postfix/cleanup[24173]: B10801B6346F: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> Jun 24 23:54:48 mail postfix/qmgr[19193]: B10801B6346F: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=2839, nrcpt=1 (queue active) Jun 24 23:54:48 mail postfix/smtp[26652]: B10801B6346F: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mx-in-20.hessen.de[141.90.13.12]:25, delay=384, delays=384/0.03/0.1/0.25, dsn=2.0.0, status=sent (250 OK, sent 5D1146A8_21735_9076_1 86D51E807B6)" Ich bitte nach Artikel 15 DSGVO um Auskunft, was mit meiner E-Mail, die angeblich nicht ankam, passiert ist. Des Weiteren übersende ich ihnen noch mal meine Anfrage und bitte um Beantwortung dieser: " Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auskunft darüber, wie hoch die gesamten Kirchensteuereinzüge in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für alle Steuerpflichtigen aus: - 36166 Wehrda und - 36166 Rhina gesamt waren und welcher Betrag je auf die evangelische und katholische Kirche je Jahr entfallen ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in" Anfragenr: 152403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen mit, die Nachricht sei nicht eingegangen. Diese wurde jedoch korrekt an S…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) [#152403]
Datum
29. Juli 2019 13:11
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen mit, die Nachricht sei nicht eingegangen. Diese wurde jedoch korrekt an Sie versendet. Diese Information können Sie ihrer IT-Arbteilung gerne zur Nachforschung zukommen lassen: "Jun 24 23:48:24 mail postfix/cleanup[24173]: B10801B6346F: message-id=<156141290471.27426.231863282014672411...> Jun 24 23:54:48 mail postfix/qmgr[19193]: B10801B6346F: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=2839, nrcpt=1 (queue active) Jun 24 23:54:48 mail postfix/smtp[26652]: B10801B6346F: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mx-in-20.hessen.de[141.90.13.12]:25, delay=384, delays=384/0.03/0.1/0.25, dsn=2.0.0, status=sent (250 OK, sent 5D1146A8_21735_9076_1 86D51E807B6)" Ich bitte nach Artikel 15 DSGVO um Auskunft, was mit meiner E-Mail, die angeblich nicht ankam, passiert ist. Des Weiteren übersende ich ihnen noch mal meine Anfrage und bitte um Beantwortung dieser: " Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auskunft darüber, wie hoch die gesamten Kirchensteuereinzüge in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für alle Steuerpflichtigen aus: - 36166 Wehrda und - 36166 Rhina gesamt waren und welcher Betrag je auf die evangelische und katholische Kirche je Jahr entfallen ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in" Anfragenr: 152403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 24. Juni 2019 ist hier eingegangen, jedoch unabsichtlich aufgrund von…
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403)
Datum
8. August 2019 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 24. Juni 2019 ist hier eingegangen, jedoch unabsichtlich aufgrund von verschiedenen Urlaubsabwesenheiten der zuständigen Bearbeiter liegengeblieben. Hierfür möchten wir uns vielmals entschuldigen Ihr Antrag vom 29. Juli 2019 wird unter folgendem Aktenzeichen O 1311-A-311-I5/1 bearbeitet. Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, dass es für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich ist, die personenbezogenen Daten zu Ihrer Person zu verarbeiten. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Verfahrens nach § 80 ff. HDSIG nur und ausschließlich zu dem Zweck der Bearbeitung des Antrags, zu dem die Daten übermittelt wurden, verarbeitet. Die Daten werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert und nur für die Bearbeitung Ihres Anliegens von den fachlich zuständigen Personen verwendet. Weitere ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Hessischen Ministeriums der Finanzen. In Bezug auf Ihr Anliegen bitte ich zu beachten, dass eine Differenzierung nach einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Haunetal nicht möglich ist. Es können lediglich Werte für den gesamten PLZ-Bereich erhoben werden. Eine Ermittlung kann hierbei auch nur für die von Steuerpflichtigen der Gemeinde im Veranlagungsverfahren erhobene Kirchensteuer erfolgen. Daten zu von Arbeitgebern einbehaltener Lohnkirchensteuer oder auch Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer liegen nicht vor. Für eine Ermittlung des evangelischen und katholischen Kirchensteueraufkommens der Jahre 2015 bis 2017 im vorgenannten Sinne in der Gemeinde Haunetal wäre ein technischer Auswertungslauf erforderlich, der bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in Auftrag gegeben werden müsste. Es handelt sich folglich nicht um eine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand. Ich weise Sie daher darauf hin, dass nach § 88 HDSIG Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Maßgabe des Hessischen Verwaltungskostengesetzes zu erheben sind. Aufgrund des Umfangs der beantragten Informationen ist davon auszugehen, dass die maximalen Kosten in Höhe von 600,00 € erhoben werden müssen (Anlage zum HDSIG – Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 111). Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Gebühr für den erheblichen Arbeitsaufwand sowie ggf. Auslagen für Kopien etc. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich innerhalb von 2 Wochen ab Zugang dieser E-Mail, dass Sie Ihren Antrag in Kenntnis der voraussichtlichen Kostenfolge aufrechterhalten. Sollte bis zum 26. August 2019 kein Eingang Ihrer Bestätigung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, weiße ich darauf hin, dass aufgrund der Vielzahl der beauftragten Auswertungen und der verfügbaren Kapazitäten in unserem Rechenzentrum eine Dauer von mindestens 4 Wochen zu veranschlagen ist. Ihre Anfrage werden wir nach Abschluss der Auswertung unverzüglich beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verzichte auf die Bearbeitung meiner Anfrage welche 600€ Kosten würde. Alternati…
An Hessisches Ministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) [#152403]
Datum
8. August 2019 18:02
An
Hessisches Ministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verzichte auf die Bearbeitung meiner Anfrage welche 600€ Kosten würde. Alternativ bitte ich darum mir mitzuteilen, in welcher Höhe das Land Hessen Zahlungen, erhoben aus Kirchensteuern, je an katholische und evangelische Kirche in den Jahren 2016, 2017 und 2018 geleistet hat. Ich gehe aus, diese Information sollte keinen größeren Aufwand verursachen. Und ich bitte um Erklärung wie die veranschlagten 600€ aus meiner Erstanfrage mit § 88 Absatz 1 Satz 4 HDSIG "Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass die antragstellenden Personen dadurch nicht von der Geltendmachung ihres Informationsanspruchs nach § 80 Abs. 1 abgehalten werden." in Einklang steht. Den ich werde durch die von ihnen genannten Gebühren definitiv von meinem Informationsanspruch abgehalten da ich diesen Betrag nicht zahlen kann, jedenfalls nicht ohne Bank zu finden, die einen entsprechenden Kredit gewähren würde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage vom 08.08.2019 zur Höhe der eingezogenen Kirch…
Von
Hessisches Ministerium der Finanzen
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) [#152403]
Datum
4. September 2019 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Informationsfreiheitsanfrage vom 08.08.2019 zur Höhe der eingezogenen Kirchensteuer in den Jahren 2016-2018 und zu der erbeten Erklärung zu den veranschlagten Kosten nehme ich wie folgt Stellung: Zahlungen an die Altkatholische Kirche im Jahr 2016: 308.625,32 €, im Jahr 2017: 404.178,18 €, im Jahr 2018: 382.874,95 € Zahlungen an die evangelische Kirche im Jahr 2016: 628.568.502,42 €, im Jahr 2017: 677.912.503,38 €, im Jahr 2018: 690.675.156,43 € Zahlungen an die römisch-katholische Kirche im Jahr 2016: 495.503.679,64 €, im Jahr 2017: 534.249.866,32 €, im Jahr 2018: 542.925.185,19 €. Der gesetzlichen Vorgabe, dass die Gebühren nicht so hoch sein dürfen, dass die antragstellende Person dadurch von der Geltendmachung Ihres Informationsanspruch abgehalten werden, hat das Land durch die Begrenzung der Rahmengebühr auf 600 Euro in Ziffer 111 des Verwaltungskostenverzeichnisses der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung vom 11. Dezember 2009 (GVBl I. S. 763), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Dezember 20017 (GVBl. S. 402) Rechnung getragen. Entgegen dem in § 3 Abs. 1 Hessisches Verwaltungskostengesetz vom 12. Januar 2004 (GVBI. I. S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2018 (GVBl. S. 330) verankerten Verbotes der Kostenunterschreitung, werden bei Anfragen nach § 80 Abs. 1 HDSIG, auch sofern der Verwaltungsaufwand den Betrag von 600 Euro überschreitet, Gebühren nur bis zu diesem Betrag erhoben. Mit freundlichen Grüßen