Höhe eingezogener Kirchensteuer
Antrag nach dem HDSIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auskunft darüber, wie hoch die gesamten Kirchensteuereinzüge in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für alle Steuerpflichtigen aus:
- 36166 Wehrda und
- 36166 Rhina
gesamt waren und welcher Betrag je auf die evangelische und katholische Kirche je Jahr entfallen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Juni 2019
-
26. Juli 2019
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Höhe eingezogener Kirchensteuer [#152403]
- Datum
- 24. Juni 2019 23:48
- An
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Höhe eingezogener Kirchensteuer [#152403]
- Datum
- 26. Juli 2019 02:17
- An
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Betreff
- Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403)
- Datum
- 29. Juli 2019 10:49
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
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- Betreff
- AW: Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) [#152403]
- Datum
- 29. Juli 2019 13:08
- An
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) [#152403]
- Datum
- 29. Juli 2019 13:11
- An
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Betreff
- Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403)
- Datum
- 8. August 2019 12:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) [#152403]
- Datum
- 8. August 2019 18:02
- An
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Betreff
- AW: Informationsfreiheitsanfrage „Höhe eingezogener Kirchensteuer“ vom 24.06.2019 (#152403) [#152403]
- Datum
- 4. September 2019 07:35
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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