Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch

Aus verschiedenen Medienberichten habe ich erfahren, dass Jäger/innen, die eine radioaktive Belastung des erlegten Tieres feststellen eine Entschädigungszahlung durch Ihr Amt erhalten, da das Wildbret nicht für den Verzehr oder den Verkauf freigegeben werden kann. Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Anzahl von geleisteten Zahlungen sowie der jeweiligen Zahlungshöhe seit 1990 pro Jahr zu. Bitte teilen Sie die Information nach Jahren und jeweiligen Revieren auf, in der Weise wie die Daten bei Ihnen vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. November 2017
  • Frist
    4. Dezember 2017
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus verschiede…
An Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Details
Von
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Betreff
Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch [#25154]
Datum
4. November 2017 18:57
An
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus verschiedenen Medienberichten habe ich erfahren, dass Jäger/innen, die eine radioaktive Belastung des erlegten Tieres feststellen eine Entschädigungszahlung durch Ihr Amt erhalten, da das Wildbret nicht für den Verzehr oder den Verkauf freigegeben werden kann. Bitte senden Sie mir eine Aufstellung der Anzahl von geleisteten Zahlungen sowie der jeweiligen Zahlungshöhe seit 1990 pro Jahr zu. Bitte teilen Sie die Information nach Jahren und jeweiligen Revieren auf, in der Weise wie die Daten bei Ihnen vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch [#25154] …
Von
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch [#25154]
Datum
9. November 2017 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Höhe und Anzahl der Entschädigungen für radioaktiv belastetes Wildfleisch [#25154] Aktenzeichen: K1-1017-V21 (Bei Antwort bitte immer angeben!) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr oben genannter Antrag ist am 04.11.2017 elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingegangen. Zu Ihrer Anfrage liegen dem LGL allerdings keine Informationen vor. Hinsichtlich der zuständigen Behörden beachten Sie daher bitte die nachfolgenden Hinweise: Ø Wird bei Wildfleisch eine Überschreitung des vorgeschriebenen Höchstwertes für radioaktives Cäsium-137 festgestellt, kann der Jäger gemäß § 38 Abs. 2 Atomgesetz eine Entschädigung beantragen. Ø Für die Beantragung einer Entschädigungszahlung ist ein Messprotokoll einer Qualifizierten Wildbretmessstelle vorzulegen, in dem bescheinigt wird, dass das Wildbret ausgemessen wurde und das Messergebnis den Radiocäsium Höchstwert von 600 Bq/kg überschreitet. Ø Auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes (BVA) ist ein Antragsformular zum Schadensausgleich für Wildbret erhältlich. Dieses Antragsformular muss vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (z. B. Landratsamt) eingereicht werden. Ø Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (KVB) prüft die Richtigkeit der Angaben und leitet den Antrag bei positiver Prüfung an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/radioaktivitaet<http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/radioaktivitaet> Radioaktivität in Lebensmitteln - lgl.bayern.de<http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/radioaktivitaet/> Mit freundlichen Grüßen