Hoheitszeichen-Verwendung, die dem Ansehen und der Würde abträglich sind

Es geht bei dieser Anfrage um
"Die Verwendung des Landeswappens zu
künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken
sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ...,
sofern dies ... in einer Form geschieht,
die dem Ansehen oder der Würde dieses Hoheitszeichens abträglich ist."

Zitat aus
§4 HoheitszeichenVO-SH
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?a=HzV_SH
einer Verordnung nach §4 HoheitszeichenG-SH
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=WappG_SH_!_1

(1) Welche Informationen liegen Ihnen über derartige Verwendungen vor?

(2) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen
bzgl. derartiger Verwendung des Landeswappens

(3) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen
zur Ahndung/Unterbindung derartiger Verwendungen

(4) Wer ist für die Ahndung/Unterbindung derartiger Verwendungen zuständig?
Das Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein,
Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht)?

(5) Welche Informationen liegen dazu vor,
ob die Verwendung des Landeswappens auf einem Privatwagen
mit der Aufschrift
"Institut für spurloses Ableben"
eine
"Verwendung des Landeswappens zu
künstlerischen Zwecken ..., ... in einer Form ...,
die dem Ansehen oder der Würde dieses Hoheitszeichens abträglich ist."
(Zitat aus §4 Satz 1 HoheitszeichenVO-SH),
wie sie vielfach unter dem folgenden Link gezeigt wird:
https://www.facebook.com/p/Institut-f%C3%BCr-spurloses-Ableben-100057234732566/
und/oder ob diese Verwendung genehmigt worden ist (§4 Satz 2 HoheitszeichenVO-SH)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es geht bei dieser Anfrage um "…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hoheitszeichen-Verwendung, die dem Ansehen und der Würde abträglich sind [#287199]
Datum
28. August 2023 17:49
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht bei dieser Anfrage um "Die Verwendung des Landeswappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ..., sofern dies ... in einer Form geschieht, die dem Ansehen oder der Würde dieses Hoheitszeichens abträglich ist." Zitat aus §4 HoheitszeichenVO-SH https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?a=HzV_SH einer Verordnung nach §4 HoheitszeichenG-SH https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=WappG_SH_!_1 (1) Welche Informationen liegen Ihnen über derartige Verwendungen vor? (2) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen bzgl. derartiger Verwendung des Landeswappens (3) Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Ahndung/Unterbindung derartiger Verwendungen (4) Wer ist für die Ahndung/Unterbindung derartiger Verwendungen zuständig? Das Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht)? (5) Welche Informationen liegen dazu vor, ob die Verwendung des Landeswappens auf einem Privatwagen mit der Aufschrift "Institut für spurloses Ableben" eine "Verwendung des Landeswappens zu künstlerischen Zwecken ..., ... in einer Form ..., die dem Ansehen oder der Würde dieses Hoheitszeichens abträglich ist." (Zitat aus §4 Satz 1 HoheitszeichenVO-SH), wie sie vielfach unter dem folgenden Link gezeigt wird: https://www.facebook.com/p/Institut-f%C3%BCr-spurloses-Ableben-100057234732566/ und/oder ob diese Verwendung genehmigt worden ist (§4 Satz 2 HoheitszeichenVO-SH)?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287199/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 28.8.2023 haben Sie beim Ministerium für Inneres, Komm…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Hoheitszeichen-Verwendung, die dem Ansehen und der Würde abträglich sind [#287199]
Datum
20. September 2023 12:11
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
32,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Nachricht vom 28.8.2023 haben Sie beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz SH (IZG-SH) gestellt. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu Informationen, die die Verwendung des Landeswappens betreffen. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen folgende Informationen mit: · Zu den Ziffern 1 und 2 Ihres Antrages: Nach § 1 Absatz 4 Satz 1 Hoheitszeichenverordnung (HoheitsVO) ist die Verwendung des Landeswappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung zulässig, sofern dies nicht in einer Form geschieht, die dem Ansehen oder der Würde dieses Hoheitszeichens abträglich ist. Somit ist die Verwendung zu den in Ihrem Antrag genannten Zwecken erlaubnisfrei. Die für Hoheitszeichen zuständige Stelle muss nicht um Genehmigung gebeten werden. · Zu Ziffer 3 Ihres Antrages: Erfolgt die Verwendung in einer Form, die dem Ansehen oder der Würde dieses Hoheitszeichens abträglich ist, entfällt die Zulässigkeit. Dies würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen und von der zuständigen Stelle bei Kenntnisnahme entsprechend verfolgt werden. Die Regelung zur Ahndung ist § 124 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, BGBl. I S. 602, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. März 2023, BGBl. 2023 I Nr. 73). · Zu Ziffer 4 Ihres Antrages: Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. · Zu Ziffer 5: Ihre Anfrage wird als Anzeige einer möglichen Ordnungswidrigkeit behandelt. Über laufende Verfahren kann gemäß § 9 IZG-SH keine Auskunft erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort zu meinen Fragen (1) bis (5). Womöglich handelt es sich auch um eine Str…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Hoheitszeichen-Verwendung, die dem Ansehen und der Würde abträglich sind [#287199]
Datum
20. September 2023 14:43
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort zu meinen Fragen (1) bis (5). Womöglich handelt es sich auch um eine Straftat nach §90a StGB. Zitat: "Wer öffentlich, ... das Wappen ... der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ich habe noch eine weiter gehende Frage: (6) Wie viele Anzeigen bzgl. § 124 OWiG sind in den letzten Jahren (2019-2023) beim Innenministerium auf welchem Wege (intern, Bürger, Polizei, Staatsanwaltschaft) eingegangen, mit welchen Ergebnissen, wie viele wurden an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung einer Straftat nach §90a StGB abgegeben? Bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287199/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> in den Vergangenen Jahren gab es meist zwei bis drei Fälle pro Jahr. Hin…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Hoheitszeichen-Verwendung, die dem Ansehen und der Würde abträglich sind [#287199]
Datum
11. Oktober 2023 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
32,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in den Vergangenen Jahren gab es meist zwei bis drei Fälle pro Jahr. Hinweise erfolgten weitestgehend durch die Polizei oder die für Hoheitszeichen zuständigen Stellen der anderen Länder. Die Betroffenen wurden angeschrieben und stellten daraufhin regelmäßig umgehend die Nutzung der Landesflagge ein. Ein Fall wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hoheitszeichen-Verwendung, die dem Ansehen und der Würde abträglich sind [#287199]
Datum
11. Oktober 2023 17:50
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287199/