Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina

Anfrage an: Auswärtiges Amt

In der letzten Sendung von ZDF Magazin Royale gab es von Jan Böhmermann einen halbstündigen Beitrag über Bundesminister a.D. Christian Schmidt, in seiner Funktion als sogenannter "Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina".

In einer Art von Kolonialbehörde mit Vollmachten, den sogenannten „Bonner Befugnissen“, kann Christian Schmidt wohl ohne jede Rechenschaftspflicht gegenüber inländischen Stellen per Dekret Gesetze erlassen oder aufheben, demokratisch gewählte Politiker entlassen oder selbst neue Behörden gründen. Weder die bosnisch-herzegowinische Regierung noch Behörden oder Gerichte können seine Entscheidungen anfechten.

Dies mag vielleicht kurz nach Kriegsende noch Sinn ergeben haben, aber mittlerweile sind schon fast drei Dekaden vergangen.

Die Besetzung von Christian Schmidt erfolgte wie sich unter anderem in dem nachfolgenden Beitrag von dem Standard wiederfindet, auf Wunsch von Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel.

https://www.derstandard.de/story/2000138359370/hoher-repraesentant-schmidt-rastet-bei-pressekonferenz-aus

Seit dem gab es aber fortwährend Kritik, zuletzt wie ich dem anhängenden Spiegel Artikel entnehme, selbst von deutschen Spitzendipolmaten.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/christian-schmidt-experten-fordern-rauswurf-von-bosnien-diplomat-a-99523f17-deb5-45cb-be95-428b72cea6f8

Im Anbetracht dessen, gehe ich davon aus, das es interne Bewertungen und Beurteilungen im Auswärtigen Amt geben muss über die Arbeit von Christian Schmidt in seiner Funktion als Hoher Repräsentant. Bitte senden Sie mir diese zu und vor allem bitte auch, die sogenannten „Bonner Befugnissen“. Ich konnte diese Liste trotz Recherche nicht finden.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der letzten Sendung von ZDF Magazi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina [#271364]
Datum
24. Februar 2023 11:12
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der letzten Sendung von ZDF Magazin Royale gab es von Jan Böhmermann einen halbstündigen Beitrag über Bundesminister a.D. Christian Schmidt, in seiner Funktion als sogenannter "Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina". In einer Art von Kolonialbehörde mit Vollmachten, den sogenannten „Bonner Befugnissen“, kann Christian Schmidt wohl ohne jede Rechenschaftspflicht gegenüber inländischen Stellen per Dekret Gesetze erlassen oder aufheben, demokratisch gewählte Politiker entlassen oder selbst neue Behörden gründen. Weder die bosnisch-herzegowinische Regierung noch Behörden oder Gerichte können seine Entscheidungen anfechten. Dies mag vielleicht kurz nach Kriegsende noch Sinn ergeben haben, aber mittlerweile sind schon fast drei Dekaden vergangen. Die Besetzung von Christian Schmidt erfolgte wie sich unter anderem in dem nachfolgenden Beitrag von dem Standard wiederfindet, auf Wunsch von Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel. https://www.derstandard.de/story/2000138359370/hoher-repraesentant-schmidt-rastet-bei-pressekonferenz-aus Seit dem gab es aber fortwährend Kritik, zuletzt wie ich dem anhängenden Spiegel Artikel entnehme, selbst von deutschen Spitzendipolmaten. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/christian-schmidt-experten-fordern-rauswurf-von-bosnien-diplomat-a-99523f17-deb5-45cb-be95-428b72cea6f8 Im Anbetracht dessen, gehe ich davon aus, das es interne Bewertungen und Beurteilungen im Auswärtigen Amt geben muss über die Arbeit von Christian Schmidt in seiner Funktion als Hoher Repräsentant. Bitte senden Sie mir diese zu und vor allem bitte auch, die sogenannten „Bonner Befugnissen“. Ich konnte diese Liste trotz Recherche nicht finden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271364/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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