Holzpelletspreis

Der Anlagenbau für Holzpelletsheízungen ist in den letzten Jahren forciert worden.
Jetzt (Anfang 2013) steigen die Pelletspreise um ca. 10 %!
Senden Sie mir bitte Pläne für die Branchenentwicklung für die nächsten fünf Jahre.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. März 2013
  • Frist
    6. April 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Anlagenbau f…
An Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft - Holzabsatzfonds Details
Von
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Betreff
Holzpelletspreis
Datum
4. März 2013 22:45
An
Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft - Holzabsatzfonds
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Anlagenbau für Holzpelletsheízungen ist in den letzten Jahren forciert worden. Jetzt (Anfang 2013) steigen die Pelletspreise um ca. 10 %! Senden Sie mir bitte Pläne für die Branchenentwicklung für die nächsten fünf Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft - Holzabsatzfonds
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Holzabsatzfondsgesetz,…
Von
Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft - Holzabsatzfonds
Betreff
AW: Holzpelletspreis
Datum
6. März 2013 22:16
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Holzabsatzfondsgesetz, mit dem dem Holzabsatzfonds Aufgabenstellung und Finanzierungsgrundlage entzogen wurden, hat der Holzabsatzfonds seinen Betrieb zum 31.08.2009 stillgelegt und befindet sich seit dem in der Abwicklung. Daher können wir Ihre Anfrage nicht beantworten. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass sich der Holzabsatzfonds vor der Betriebsstilllegung nicht primär mit der thermischen Nutzung von Holz befasst hat. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hans Josef Morschhausen HOLZABSATZFONDS i.L. Anstalt des öffentlichen Rechts Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn <<E-Mailadresse>> +++Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle des Holzabsatzfonds entsprechend des Fortschritts der Abwicklung nur noch zeitweise besetzt ist.++++