Homeoffice für „Alle“

Zu Zeit der ersten Corona Welle tätigte der damalige und jetzige Bundesarbeitsminister, dass er für alle, wo es in Frage käme, Homeoffice ermöglichen wolle.

Allein schon unter Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsgründen (Vermeidung von sehr vielen Staus, Benzineinsparung, Verschleiß der KFZs usw.) wäre die Umsetzung einer allgemeinen Homeoffice- bzw. Remotearbeits-Möglichkeit ein gewaltiger Fortschritt.

Plus dass es auch den Betroffenen eine Menge Work-Life Balance schenken würde, da durch die reduzierte Pendelei von teilweise mehr als einer Stunde je Weg eine Menge Freizeit mehr möglich wäre - was sich insgesamt auch auf die Gesundheit der Menschen auswirken würde. Beispiel: Durch Pendelei mit dem ÖPNV wird man schnell krank - dank kaum vorhandener Hygienemaßnahmen in den Verkehrsmitteln. Den volkswirtschaftlichen Ausfall von vielen Kranken im Büro könnte man dadurch sehr reduzieren, da eben ein Ansteckungsherd reduziert wird.

Mittlerweile ist es um den Bundesarbeitsminister und seine Aussage sehr ruhig, ja sogar extrem schweigsam geworden.

Meine Frage lautet daher: erinnert sich der Bundesarbeitsminister noch an sein damaliges Versprechen den Bürgerinnen und Bürger gegenüber und wann gedenkt er dieses Versprechen in die Tat umzusetzen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • 0 Follower:innen
Michael Stachowski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu Zeit der ersten Corona Welle tätig…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Michael Stachowski
Betreff
Homeoffice für „Alle“ [#290338]
Datum
17. Oktober 2023 07:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu Zeit der ersten Corona Welle tätigte der damalige und jetzige Bundesarbeitsminister, dass er für alle, wo es in Frage käme, Homeoffice ermöglichen wolle. Allein schon unter Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsgründen (Vermeidung von sehr vielen Staus, Benzineinsparung, Verschleiß der KFZs usw.) wäre die Umsetzung einer allgemeinen Homeoffice- bzw. Remotearbeits-Möglichkeit ein gewaltiger Fortschritt. Plus dass es auch den Betroffenen eine Menge Work-Life Balance schenken würde, da durch die reduzierte Pendelei von teilweise mehr als einer Stunde je Weg eine Menge Freizeit mehr möglich wäre - was sich insgesamt auch auf die Gesundheit der Menschen auswirken würde. Beispiel: Durch Pendelei mit dem ÖPNV wird man schnell krank - dank kaum vorhandener Hygienemaßnahmen in den Verkehrsmitteln. Den volkswirtschaftlichen Ausfall von vielen Kranken im Büro könnte man dadurch sehr reduzieren, da eben ein Ansteckungsherd reduziert wird. Mittlerweile ist es um den Bundesarbeitsminister und seine Aussage sehr ruhig, ja sogar extrem schweigsam geworden. Meine Frage lautet daher: erinnert sich der Bundesarbeitsminister noch an sein damaliges Versprechen den Bürgerinnen und Bürger gegenüber und wann gedenkt er dieses Versprechen in die Tat umzusetzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Stachowski Anfragenr: 290338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290338/ Postanschrift Michael Stachowski << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Stachowski

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 17.10. bzgl. des Zugangs zu amtlichen Informationen Sehr geehrter Herr Stachowski, mit Ihrer im B…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.10. bzgl. des Zugangs zu amtlichen Informationen
Datum
30. Oktober 2023 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stachowski, mit Ihrer im Betreff genannten E-Mail erbitten Sie den Zugang zu amtlichen Informationen bzgl. einer beabsichtigten Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice. Sie stützen Ihr Anliegen auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG), auf § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Vorliegend sind die Anwendungsbereiche dieser Gesetze jedoch nicht eröffnet. Auch das IFG enthält keinen Anspruch auf die Beantwortung allgemeiner Fragen ohne Aktenbezug sowie auf die Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in tatsächlich vorhandene amtliche Informationen hinausgehen. Dessen ungeachtet kann ich Ihnen mitteilen, dass über eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht entschieden wurde. Mit freundlichen Grüßen