Homogenisierte Fette bei Hackfleisch

Dem BZfE vorliegende Daten, Analysen und Erkenntnisse, inwiefern beim wolfen von Fleisch zu Hackfleisch die Fettmoleküle aufgrund des hohen Drucks homogenisiert werden und welche Auswirkungen dies auf die Gesundheit hat.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem BZfE vorliege…
An Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Homogenisierte Fette bei Hackfleisch [#246103]
Datum
11. April 2022 13:24
An
Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dem BZfE vorliegende Daten, Analysen und Erkenntnisse, inwiefern beim wolfen von Fleisch zu Hackfleisch die Fettmoleküle aufgrund des hohen Drucks homogenisiert werden und welche Auswirkungen dies auf die Gesundheit hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246103/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
Ihre IFG-Anfrage vom 11.04.2022; Unser Az.: 121-02.04-10-16/22 Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf …
Von
Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 11.04.2022; Unser Az.: 121-02.04-10-16/22
Datum
14. April 2022 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 11.04.2022, mit der Sie die Herausgabe der dem BZfE vorliegenden Daten, Analysen und Erkenntnisse zu der Frage beantragen, inwiefern beim Wolfen von Fleisch zu Hackfleisch die Fettmoleküle aufgrund des hohen Drucks homogenisiert werden und welche Auswirkungen dies auf die Gesundheit hat. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Ihre Anfrage habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
Ihre IFG-Anfrage vom 11.04.2022; Unser Az.: 121-02.04-10-16/22 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit ne…
Von
Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 11.04.2022; Unser Az.: 121-02.04-10-16/22
Datum
28. April 2022 17:44
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug zu Ihrer Anfrage vom 11.04.2022. Ich habe nunmehr eine Rückmeldung erhalten. Demnach ist die BLE bzw. das BZfE nach der Sichtung der Anfrage und der Einordnung des Frageinhalts nicht die geeignete Fachstelle. Es handelt sich bei Ihrer Anfrage um spezielle technologische Aspekte bei der Fleischverarbeitung verbunden mit deren evtl. gesundheitlichen Auswirkungen. Das Thema der Anfrage ist damit nicht Bestandteil der Arbeit der BLE/des BZfE und somit verfügen wir bedauerlicherweise über keine Daten, Analysen und Erkenntnisse zu diesem Thema. Gegebenenfalls könnte für Sie jedoch das "Max Rubner-Institut" in Kulmbach ein Ansprechpartner sein: https://www.mri.bund.de/de/institute/sicherheit-und-qualitaet-bei-fleisch/. Ich hoffe, Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben. Ich gehe davon aus, dass sich ihre Anfrage damit erledigt haben dürfte. Mit freundlichen Grüßen