Honorarempfehlung für freiberufliche Guides in Gedenkstätten, Museen und ähnlichen Orten in Berlin

ich wüsste gerne, ob es eine für freiberufliche Guides in Gedenkstätten, Museen und ähnlichen Orten in Berlin gibt. Außerdem würde ich gerne wissen, wann diese zuletzt angepasst und aktualisiert wurde und ob dementsprechend die aktuelle Inflation mit einbezogen wurde.
Wenn es eine solche Honorarempfehlung gibt, möchte ich diese gerne zugesendet bekommen.
Die Empfehlung wäre ein wichtiger Beitrag für eine Gleichberechtigung der teilweise prekären Arbeitswelt freiberuflicher Guides in Berlin - auf die viele staatliche Häuser und auch Privatanbieter zurückgreifen. Sollte es eine solche noch nicht geben, möchte ich anregen, dass sie notwendig ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich wü…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Honorarempfehlung für freiberufliche Guides in Gedenkstätten, Museen und ähnlichen Orten in Berlin [#302609]
Datum
10. März 2024 14:25
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wüsste gerne, ob es eine für freiberufliche Guides in Gedenkstätten, Museen und ähnlichen Orten in Berlin gibt. Außerdem würde ich gerne wissen, wann diese zuletzt angepasst und aktualisiert wurde und ob dementsprechend die aktuelle Inflation mit einbezogen wurde. Wenn es eine solche Honorarempfehlung gibt, möchte ich diese gerne zugesendet bekommen. Die Empfehlung wäre ein wichtiger Beitrag für eine Gleichberechtigung der teilweise prekären Arbeitswelt freiberuflicher Guides in Berlin - auf die viele staatliche Häuser und auch Privatanbieter zurückgreifen. Sollte es eine solche noch nicht geben, möchte ich anregen, dass sie notwendig ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302609/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr << Antragsteller:in >> gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage und erteile Ihnen eine kostenlo…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
IFG Antrag: Honorarempfehlung für freiberufliche Guides in Gedenkstätten, Museen und ähnlichen Orten in Berlin [#302609]
Datum
25. März 2024 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage und erteile Ihnen eine kostenlose Auskunft. Im vorliegenden Fall entfällt eine Gebühr für die Auskunft, da der Arbeitsaufwand für die Beantwortung der Frage als gering eingestuft wird. Mit dem Haushalt 2023 werden für alle institutionell geförderten Berliner Museen und Gedenkstätten dauerhaft zweckgebundene Mittel bereitgestellt, um die Honorare für freiberufliche Guides auf ein Mindesthonorar von 65 Euro pro Zeitstunde anzuheben. Mit dem Haushalt 2023 wurde in allen Förderbescheiden folgende Formulierung aufgenommen: Die im Zuwendungsbetrag nunmehr enthaltenen Mittel in Höhe von insgesamt [...] sind zweckgebunden und ausschließlich für die beim Abschluss von Honorarverträgen für freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bildungs- und Vermittlungsarbeit einzuhaltende Honoraruntergrenze / Mindesthonorar von 65 Euro pro Zeitstunde zu verwenden ist. Das Mindesthonorar gilt nicht für andere Formate (z.B. Seminare, Kinderveranstaltungen etc.). Hier gilt die individuelle Honorarordnung Ihres Hauses. Eine verpflichtende Honorarempfehlung oder Honorarordnung wurde seitens des Landes Berlin nicht erlassen. Um die zweckgebundenen Mittel abzurufen, müssen die institutionell geförderten Häuser die Zweckbindung erfüllen. Die Erhöhung im Jahr 2023 berücksichtigte die Inflationsentwicklung zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Mittel. Mit freundlichen Grüßen