Hotelparkplätze vor dem Hotel Steigenberger

Die Straße vom dem Hotel Steigenberger (Königallee 1a, Düsseldorf) ist lt. Beschilderung eine öffentliche Straße. Leider wird diese durch private Busfahrer und Taxifahrer, die dort dann auf der Straße parken, als Hotelvorfahrt benutzt. Diesem Umstand könnte durch die Einrichtung einer echten Hotelvorfahrt in Verbindung mit der Aufgabe der Parkplätze vor dem Hotel (gegenüberliegenden östliche Straßenseite) abgeholfen werden. Daher folgende Fragen: Gehört die Fläche der dort als hoteleigen ausgewiesenen Parkplätze der Stadt Düsseldorf (inkl. eine städtischen Tochter)? Wenn ja, welches Entgelt zahlt das Hotel für die Nutzung der Fläche? Mit welcher Frist ist der Nutzungsvertrag für die oben beschriebene Umnutzung kündbar?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
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Achim Isenberg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
Achim Isenberg
Betreff
Hotelparkplätze vor dem Hotel Steigenberger [#290560]
Datum
19. Oktober 2023 15:48
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Straße vom dem Hotel Steigenberger (Königallee 1a, Düsseldorf) ist lt. Beschilderung eine öffentliche Straße. Leider wird diese durch private Busfahrer und Taxifahrer, die dort dann auf der Straße parken, als Hotelvorfahrt benutzt. Diesem Umstand könnte durch die Einrichtung einer echten Hotelvorfahrt in Verbindung mit der Aufgabe der Parkplätze vor dem Hotel (gegenüberliegenden östliche Straßenseite) abgeholfen werden. Daher folgende Fragen: Gehört die Fläche der dort als hoteleigen ausgewiesenen Parkplätze der Stadt Düsseldorf (inkl. eine städtischen Tochter)? Wenn ja, welches Entgelt zahlt das Hotel für die Nutzung der Fläche? Mit welcher Frist ist der Nutzungsvertrag für die oben beschriebene Umnutzung kündbar?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Achim Isenberg Anfragenr: 290560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290560/ Postanschrift Achim Isenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Achim Isenberg
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an d…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Hotelparkplätze vor dem Hotel Steigenberger [#290560]
Datum
19. Oktober 2023 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Isenberg, die fraglichen Parkplätze für das Hotel befinden sich auf einer Fläche des Garten-/…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
WG: Hotelparkplätze vor dem Hotel Steigenberger [#290560]
Datum
26. Oktober 2023 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,7 KB


Sehr geehrter Herr Isenberg, die fraglichen Parkplätze für das Hotel befinden sich auf einer Fläche des Garten-/Friedhofs- und Forstamtes und wurden m.W. an das Hotel verpachtet. Entsprechend sind sie auch als hoteleigene Parkplätze ausgeschildert. Ich bitte um Verständnis, dass dem Amt für Verkehrsmanagement hier keine näheren Umstände bekannt sind. Hinsichtlich Ihrer Fragen bitte ich daher, sich zuständigkeitshalber mit dem Garten-/Friedhofs- und Forstamt in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen