HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode

Der Senat Olaf Scholz hat der Hamburger Bürgerschaft auf der Grundlage von Auskünften der HPA mit Antwort vom 27.11.2014 in der Drucksache 20/13687 mitgeteilt, dass der Mieter der HPA (seit 2006 Eurokai) weitere Kontaminationen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 3 entdeckt und die HPA 90 Prozent von den Kosten zur Beseitigung in Höhe 235.318,46 EUR netto auf der Basis von § 4 des Altlastenvertrages vom 03. Januar 2011 zwischen der FHH und HPA sowie der Vereinbarung vom 21. Dezember 2012 hinsichtlich der Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages – vorgeleistet und später vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen erstattet bekommen hat.

1.)
Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority, weil mehrere Mitglieder in Doppelfunktionen tätig sind:

a)
Auf Grundlage welcher vertraglichen Vereinbarungen zwischen HPA und Firma Eurokai KGaA und/oder gesetzlichen Vorschriften sind die Kosten zur Beseitigung in Höhe von 235.318,46 EUR netto erstattet worden?

b)
Hat es darüber hinaus an den Mieter der HPA (seit 2006 Eurokai) eine Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages vom 03. Januar 2011 zwischen der FHH und der HPA sowie Vereinbarung vom 21. Dezember 2012 zwischen der Finanzbehörde und der HPA hinsichtlich der Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages gegeben?

c)
Hat die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere die HPA, Landesbetrieb für Immobilienmanagement oder die HHLA an Firma Eurokai KGaA oder an eine ihrer Tochtergesellschaften Erstattungen und/oder Erstattungsgleiche Leistungen für weitere Kosten, die in einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstück „Antwerpenstr. 3“ stehen (z.B. für Projektplanung, Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen, Auswertung, Planung und Abstimmungen vor Ort, Auswerten von Untersuchungsergebnissen, Entsorgungsmanagement, Ausschreibung oder Kosten für Bodenanalysen, Ausheben, Behandlung, Verladen, Abtransport etc.) geleistet oder eine spätere Kostenübernahme zugesichert?

d)
Hat die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere die HPA, Landesbetrieb für Immobilienmanagement oder die HHLA an Firma Eurokai KGaA oder an eine ihrer Tochtergesellschaften Erstattungen und/oder erstattungsgleiche Leistungen für weitere Kosten, die in einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstück „Antwerpenstr. 1“ stehen (z.B. für Projektplanung, Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen, Auswertung, Planung und Abstimmungen vor Ort, Auswerten von Untersuchungsergebnissen, Entsorgungsmanagement, Ausschreibung oder Kosten für Bodenanalysen, Ausheben, Behandlung, Verladen, Abtransport etc.) geleistet oder eine spätere Kostenübernahme zugesichert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode [#10281]
Datum
24. Juni 2015 12:55
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der Senat Olaf Scholz hat der Hamburger Bürgerschaft auf der Grundlage von Auskünften der HPA mit Antwort vom 27.11.2014 in der Drucksache 20/13687 mitgeteilt, dass der Mieter der HPA (seit 2006 Eurokai) weitere Kontaminationen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 3 entdeckt und die HPA 90 Prozent von den Kosten zur Beseitigung in Höhe 235.318,46 EUR netto auf der Basis von § 4 des Altlastenvertrages vom 03. Januar 2011 zwischen der FHH und HPA sowie der Vereinbarung vom 21. Dezember 2012 hinsichtlich der Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages – vorgeleistet und später vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen erstattet bekommen hat. 1.) Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority, weil mehrere Mitglieder in Doppelfunktionen tätig sind: a) Auf Grundlage welcher vertraglichen Vereinbarungen zwischen HPA und Firma Eurokai KGaA und/oder gesetzlichen Vorschriften sind die Kosten zur Beseitigung in Höhe von 235.318,46 EUR netto erstattet worden? b) Hat es darüber hinaus an den Mieter der HPA (seit 2006 Eurokai) eine Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages vom 03. Januar 2011 zwischen der FHH und der HPA sowie Vereinbarung vom 21. Dezember 2012 zwischen der Finanzbehörde und der HPA hinsichtlich der Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages gegeben? c) Hat die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere die HPA, Landesbetrieb für Immobilienmanagement oder die HHLA an Firma Eurokai KGaA oder an eine ihrer Tochtergesellschaften Erstattungen und/oder Erstattungsgleiche Leistungen für weitere Kosten, die in einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstück „Antwerpenstr. 3“ stehen (z.B. für Projektplanung, Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen, Auswertung, Planung und Abstimmungen vor Ort, Auswerten von Untersuchungsergebnissen, Entsorgungsmanagement, Ausschreibung oder Kosten für Bodenanalysen, Ausheben, Behandlung, Verladen, Abtransport etc.) geleistet oder eine spätere Kostenübernahme zugesichert? d) Hat die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere die HPA, Landesbetrieb für Immobilienmanagement oder die HHLA an Firma Eurokai KGaA oder an eine ihrer Tochtergesellschaften Erstattungen und/oder erstattungsgleiche Leistungen für weitere Kosten, die in einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstück „Antwerpenstr. 1“ stehen (z.B. für Projektplanung, Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen, Auswertung, Planung und Abstimmungen vor Ort, Auswerten von Untersuchungsergebnissen, Entsorgungsmanagement, Ausschreibung oder Kosten für Bodenanalysen, Ausheben, Behandlung, Verladen, Abtransport etc.) geleistet oder eine spätere Kostenübernahme zugesichert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Hamburg Port Authority
Sehr geehrte Herr Trogisch , vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG. In Ihrem Antrag…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode [#10281]
Datum
24. Juli 2015 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Trogisch , vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG. In Ihrem Antrag stellen Sie Fragen betreffend Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014. Aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz ergibt sich ein umfassendes Informationsrecht im Rahmen der im Gesetz festgelegten Einschränkungen. Jeder Person sind die beanspruchten Informationen von den zuständigen, auskunftspflichtigen Stellen unverzüglich zugänglich zu machen (§1 HmbTG). Im Gesetz sind diese Informationen definiert als "alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung" (§ 2 Abs. 1 HmbTG). In dem Antrag auf Information sind die beanspruchten Informationen zu bezeichnen (§ 11 Abs. 2 HmbTG). Ihr Antrag erfüllt diese Voraussetzungen nicht, da er nicht auf den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen, sondern auf die Beantwortung konkreter Fragen gerichtet ist. Einen solchen Anspruch gibt das HmbTG nicht, da es nur den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen ermöglicht und nicht die Abfrage von vorhandenem Wissen vorsieht (vgl. § 11 Abs. 1 HmbTG). Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
AW: AW: HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode [#10281] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode [#10281]
Datum
27. Juli 2015 16:21
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der für die Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts geltend gemachten Ablehnung der Beantwortung meiner Fragen oder Herausgabe entsprechender Aufzeichnungen mit der Maßgabe, das dem Mietvertrag Nr. 70463 deliktische Anschlusshandlungen zugrunde liegen die auf die Bestattung der Unternehmensgruppe "Cellpap" und eine vorsätzlich geplante Insolvenz der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG zurückgehen. Der Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen & Logistik AG hat sich in der diesjährigen Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 ebenfalls geweigert einige in diesem Zusammenhang gestellte Fragen des Aktionärs Herrn Corvon Fischer zu beantworten. Einige Mitglieder des Aufsichtsrates der HHLA sind in Doppelfunktionen tätig. Zum Beispiel für die Hamburg Port Authority, Finanzbehörde, Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation und die Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsmanagement mbH. Die Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichern Rechts sollte nichts zu verbergen haben. Deshalb bitte und widerhole ich hiermit der guten Ordnung halber nocheinmal meine Anfrage vom 24. Juni 2015 zur Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode [#10281] Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>

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Jörg Hermann-Walter Trogisch
AW: AW: AW: HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode [#10281] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
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Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: AW: HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode [#10281]
Datum
28. Juli 2015 08:23
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode " vom 24.06.2015 (#10281) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>