HPA – Drucksache 20/13687 vom 27.11.2014, 20. Wahlperiode
Der Senat Olaf Scholz hat der Hamburger Bürgerschaft auf der Grundlage von Auskünften der HPA mit Antwort vom 27.11.2014 in der Drucksache 20/13687 mitgeteilt, dass der Mieter der HPA (seit 2006 Eurokai) weitere Kontaminationen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 3 entdeckt und die HPA 90 Prozent von den Kosten zur Beseitigung in Höhe 235.318,46 EUR netto auf der Basis von § 4 des Altlastenvertrages vom 03. Januar 2011 zwischen der FHH und HPA sowie der Vereinbarung vom 21. Dezember 2012 hinsichtlich der Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages – vorgeleistet und später vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen erstattet bekommen hat.
1.)
Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority, weil mehrere Mitglieder in Doppelfunktionen tätig sind:
a)
Auf Grundlage welcher vertraglichen Vereinbarungen zwischen HPA und Firma Eurokai KGaA und/oder gesetzlichen Vorschriften sind die Kosten zur Beseitigung in Höhe von 235.318,46 EUR netto erstattet worden?
b)
Hat es darüber hinaus an den Mieter der HPA (seit 2006 Eurokai) eine Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages vom 03. Januar 2011 zwischen der FHH und der HPA sowie Vereinbarung vom 21. Dezember 2012 zwischen der Finanzbehörde und der HPA hinsichtlich der Mehrkostenerstattung nach § 4 des Altlastenvertrages gegeben?
c)
Hat die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere die HPA, Landesbetrieb für Immobilienmanagement oder die HHLA an Firma Eurokai KGaA oder an eine ihrer Tochtergesellschaften Erstattungen und/oder Erstattungsgleiche Leistungen für weitere Kosten, die in einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstück „Antwerpenstr. 3“ stehen (z.B. für Projektplanung, Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen, Auswertung, Planung und Abstimmungen vor Ort, Auswerten von Untersuchungsergebnissen, Entsorgungsmanagement, Ausschreibung oder Kosten für Bodenanalysen, Ausheben, Behandlung, Verladen, Abtransport etc.) geleistet oder eine spätere Kostenübernahme zugesichert?
d)
Hat die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere die HPA, Landesbetrieb für Immobilienmanagement oder die HHLA an Firma Eurokai KGaA oder an eine ihrer Tochtergesellschaften Erstattungen und/oder erstattungsgleiche Leistungen für weitere Kosten, die in einem direkten oder indirekten wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstück „Antwerpenstr. 1“ stehen (z.B. für Projektplanung, Planung und Überwachung der Sanierungsmaßnahmen, Auswertung, Planung und Abstimmungen vor Ort, Auswerten von Untersuchungsergebnissen, Entsorgungsmanagement, Ausschreibung oder Kosten für Bodenanalysen, Ausheben, Behandlung, Verladen, Abtransport etc.) geleistet oder eine spätere Kostenübernahme zugesichert?
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. Juni 2015
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28. Juli 2015
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