HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA
1.)
Die HPA ist erst am 01. Oktober 2005 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet worden. Die sechs Mitglieder des Aufsichtrats werden vom Senat bestimmt. Bis dahin befassten sich drei Dienststellen mit dem Thema Hafen:
Das Amt für Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (technische Hafenangelegenheiten), Teile des Amtes Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, insbesondere aber das Oberhafenamt sowie fünf Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung in der Finanzbehörde. Tieferen Aufschluss geben die öffentlich ausliegenden Geschäftsverteilungspläne.
Die Zusammenarbeit erfolgte bis dahin in der „Hafenroutine“ nach dem „Land-Lord-Prinzip“. Investitionen wurden im Finanzplan veranschlagt, da Mieteinnahmen und Hafengelder dem Haushalt zuflossen.
Bis zur Ausgründung der HPA war also die Freie und Hansestadt Hamburg Eigentümerin und Vermieterin der städtischen Hafengrundstücke.
Ich richte daher folgende Fragen an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority und bitte diese ggf. auch zur Beantwortung an die anderen Beteiligten und zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten:
a)
Wer sind in den neun Jahren von 1997 bis 2005 im Einzelnen die Mitglieder der Hafenroutine gewesen?
b)
Welche Mitglieder der Hafenroutine sind seit Ausgründung der HPA oder inzwischen wieder bei der HPA beschäftigt und wo sind die übrigen Mitglieder aus dem vorgenannten Zeitraum heute in welcher Funktion beschäftigt?
Zu der vorstehenden Frage bitte ich mir außerdem mitzuteilen, ob es darüber Aufzeichnungen und/oder Unterlagen gibt und wenn Ja, wo diese zu finden und einzusehen sind.
2.)
Der Senat hat der Hamburger Bürgerschaft mit Antwort vom 26.08.2014 in der Drucksache 20/12737 mitgeteilt, dass die HPA das an der Antwerpenstr. 3 belegene Grundstück erst seit 2006 an die Firma Eurokai KGaA vermietet hat. Siehe hierzu ggf. in die Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/12737 vom 26.08.2014.
In der Ermittlungsakte AZ 7400 Js 374/11 der Staatsanwaltschaft befindet sich unter SB I „Eurocargo“ ein Mietvertrag der die Nr. 70463 trägt und sich auf das in 2006 zwischen HPA und Eurokai vereinbarte Mietverhältnis für das an der Antwerpenstr. 3 belegene Grundstück bezieht.
Frau Jana Schiedek war eine Mitarbeiterin der Hamburg Port Authority (HPA) und soll 2006 an diesem Mietvertrag Nr. 70463 beteiligt gewesen sein. Später ist sie am 23. März 2011 von dem Ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz zur Senatorin und Präses der Behörde für Justiz und Gleichstellung ernannt worden. Nachdem der Antragsteller dem Generalstaatsanwalt Herr Lutz von Selle in der Freien und Hansestadt Hamburg mit Gerichtsvollzieher Zustellungen vom 23.03., 30.03. und 07.04.2015 direkt und persönlich zu den deliktischen Vorgängen angeschrieben hat, haben im April Frau Schiedek und kurz darauf auch die Umweltsenatorin Frau Jutta Blankau unter Angabe von unscheinbaren Gründen ihre Rücktritte erklärt.
Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority:
a)
Ist Frau Schiedek für die HPA an der Gestaltung dieses Mietvertrages Nr. 70463 beteiligt gewesen?
b)
Wer hat den Mietvertrag und die dazugehörigen Vereinbarungen für die Interessen der HPA/ FHH und Interessen der Firma Eurokai KGaA ausgearbeitet, verhandelt und vereinbart?
c)
Welche Personen waren für die Interessen der HPA und Interessen der Firma Eurokai KGaA außerdem mittelbar oder indirekt daran beteiligt?
d)
Hat es Änderungen zu der ursprünglichen Fassung des Mietvertrages gegeben? Wenn ja, wann sind diese durch wen vereinbart worden und was sind die Änderungen?
e)
Wo sind nach Kenntnis der HPA welche Exemplare des Mietvertrages vorhanden?
f)
Wer weiß alles von den getroffenen Vereinbarungen in diesem Mietvertrag?
g)
Kann sich der Vorstand und Aufsichtsrat der HPA erklären, warum in die Akte AZ 7400 Js 374/11 der Staatsanwaltschaft Hamburg eine manipulierte Ausfertigung dieses Vertrages gegeben worden ist?
h)
Sind seitens der HPA abweichend zu dem in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft befindlichen Mietvertragsexemplar und/oder außerhalb der daraus ersichtlichen Vereinbarungen mündliche und/oder schriftliche Nebenabreden und/oder eventuell ein Anschlussvertrag getroffen worden und/oder bekannt?
i)
Wen ja, wie lauten diese Vereinbarungen im Einzelnen und wo werden diese Exemplare und Vereinbarungen verwahrt?
j)
Hat der Vorstand und Aufsichtsrat der HPA diesen Vorgang geprüft und aus dem positiven Wissen heraus gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg richtig gestellt?
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. Juni 2015
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28. Juli 2015
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