HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA

1.)
Die HPA ist erst am 01. Oktober 2005 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet worden. Die sechs Mitglieder des Aufsichtrats werden vom Senat bestimmt. Bis dahin befassten sich drei Dienststellen mit dem Thema Hafen:

Das Amt für Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (technische Hafenangelegenheiten), Teile des Amtes Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, insbesondere aber das Oberhafenamt sowie fünf Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung in der Finanzbehörde. Tieferen Aufschluss geben die öffentlich ausliegenden Geschäftsverteilungspläne.

Die Zusammenarbeit erfolgte bis dahin in der „Hafenroutine“ nach dem „Land-Lord-Prinzip“. Investitionen wurden im Finanzplan veranschlagt, da Mieteinnahmen und Hafengelder dem Haushalt zuflossen.

Bis zur Ausgründung der HPA war also die Freie und Hansestadt Hamburg Eigentümerin und Vermieterin der städtischen Hafengrundstücke.

Ich richte daher folgende Fragen an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority und bitte diese ggf. auch zur Beantwortung an die anderen Beteiligten und zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten:

a)
Wer sind in den neun Jahren von 1997 bis 2005 im Einzelnen die Mitglieder der Hafenroutine gewesen?

b)
Welche Mitglieder der Hafenroutine sind seit Ausgründung der HPA oder inzwischen wieder bei der HPA beschäftigt und wo sind die übrigen Mitglieder aus dem vorgenannten Zeitraum heute in welcher Funktion beschäftigt?

Zu der vorstehenden Frage bitte ich mir außerdem mitzuteilen, ob es darüber Aufzeichnungen und/oder Unterlagen gibt und wenn Ja, wo diese zu finden und einzusehen sind.

2.)
Der Senat hat der Hamburger Bürgerschaft mit Antwort vom 26.08.2014 in der Drucksache 20/12737 mitgeteilt, dass die HPA das an der Antwerpenstr. 3 belegene Grundstück erst seit 2006 an die Firma Eurokai KGaA vermietet hat. Siehe hierzu ggf. in die Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/12737 vom 26.08.2014.

In der Ermittlungsakte AZ 7400 Js 374/11 der Staatsanwaltschaft befindet sich unter SB I „Eurocargo“ ein Mietvertrag der die Nr. 70463 trägt und sich auf das in 2006 zwischen HPA und Eurokai vereinbarte Mietverhältnis für das an der Antwerpenstr. 3 belegene Grundstück bezieht.

Frau Jana Schiedek war eine Mitarbeiterin der Hamburg Port Authority (HPA) und soll 2006 an diesem Mietvertrag Nr. 70463 beteiligt gewesen sein. Später ist sie am 23. März 2011 von dem Ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz zur Senatorin und Präses der Behörde für Justiz und Gleichstellung ernannt worden. Nachdem der Antragsteller dem Generalstaatsanwalt Herr Lutz von Selle in der Freien und Hansestadt Hamburg mit Gerichtsvollzieher Zustellungen vom 23.03., 30.03. und 07.04.2015 direkt und persönlich zu den deliktischen Vorgängen angeschrieben hat, haben im April Frau Schiedek und kurz darauf auch die Umweltsenatorin Frau Jutta Blankau unter Angabe von unscheinbaren Gründen ihre Rücktritte erklärt.

Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority:

a)
Ist Frau Schiedek für die HPA an der Gestaltung dieses Mietvertrages Nr. 70463 beteiligt gewesen?

b)
Wer hat den Mietvertrag und die dazugehörigen Vereinbarungen für die Interessen der HPA/ FHH und Interessen der Firma Eurokai KGaA ausgearbeitet, verhandelt und vereinbart?

c)
Welche Personen waren für die Interessen der HPA und Interessen der Firma Eurokai KGaA außerdem mittelbar oder indirekt daran beteiligt?

d)
Hat es Änderungen zu der ursprünglichen Fassung des Mietvertrages gegeben? Wenn ja, wann sind diese durch wen vereinbart worden und was sind die Änderungen?

e)
Wo sind nach Kenntnis der HPA welche Exemplare des Mietvertrages vorhanden?

f)
Wer weiß alles von den getroffenen Vereinbarungen in diesem Mietvertrag?

g)
Kann sich der Vorstand und Aufsichtsrat der HPA erklären, warum in die Akte AZ 7400 Js 374/11 der Staatsanwaltschaft Hamburg eine manipulierte Ausfertigung dieses Vertrages gegeben worden ist?

h)
Sind seitens der HPA abweichend zu dem in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft befindlichen Mietvertragsexemplar und/oder außerhalb der daraus ersichtlichen Vereinbarungen mündliche und/oder schriftliche Nebenabreden und/oder eventuell ein Anschlussvertrag getroffen worden und/oder bekannt?

i)
Wen ja, wie lauten diese Vereinbarungen im Einzelnen und wo werden diese Exemplare und Vereinbarungen verwahrt?

j)
Hat der Vorstand und Aufsichtsrat der HPA diesen Vorgang geprüft und aus dem positiven Wissen heraus gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg richtig gestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA [#10280]
Datum
24. Juni 2015 12:23
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1.) Die HPA ist erst am 01. Oktober 2005 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet worden. Die sechs Mitglieder des Aufsichtrats werden vom Senat bestimmt. Bis dahin befassten sich drei Dienststellen mit dem Thema Hafen: Das Amt für Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (technische Hafenangelegenheiten), Teile des Amtes Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, insbesondere aber das Oberhafenamt sowie fünf Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung in der Finanzbehörde. Tieferen Aufschluss geben die öffentlich ausliegenden Geschäftsverteilungspläne. Die Zusammenarbeit erfolgte bis dahin in der „Hafenroutine“ nach dem „Land-Lord-Prinzip“. Investitionen wurden im Finanzplan veranschlagt, da Mieteinnahmen und Hafengelder dem Haushalt zuflossen. Bis zur Ausgründung der HPA war also die Freie und Hansestadt Hamburg Eigentümerin und Vermieterin der städtischen Hafengrundstücke. Ich richte daher folgende Fragen an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority und bitte diese ggf. auch zur Beantwortung an die anderen Beteiligten und zuständige(n) Behörde(n) weiterzuleiten: a) Wer sind in den neun Jahren von 1997 bis 2005 im Einzelnen die Mitglieder der Hafenroutine gewesen? b) Welche Mitglieder der Hafenroutine sind seit Ausgründung der HPA oder inzwischen wieder bei der HPA beschäftigt und wo sind die übrigen Mitglieder aus dem vorgenannten Zeitraum heute in welcher Funktion beschäftigt? Zu der vorstehenden Frage bitte ich mir außerdem mitzuteilen, ob es darüber Aufzeichnungen und/oder Unterlagen gibt und wenn Ja, wo diese zu finden und einzusehen sind. 2.) Der Senat hat der Hamburger Bürgerschaft mit Antwort vom 26.08.2014 in der Drucksache 20/12737 mitgeteilt, dass die HPA das an der Antwerpenstr. 3 belegene Grundstück erst seit 2006 an die Firma Eurokai KGaA vermietet hat. Siehe hierzu ggf. in die Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/12737 vom 26.08.2014. In der Ermittlungsakte AZ 7400 Js 374/11 der Staatsanwaltschaft befindet sich unter SB I „Eurocargo“ ein Mietvertrag der die Nr. 70463 trägt und sich auf das in 2006 zwischen HPA und Eurokai vereinbarte Mietverhältnis für das an der Antwerpenstr. 3 belegene Grundstück bezieht. Frau Jana Schiedek war eine Mitarbeiterin der Hamburg Port Authority (HPA) und soll 2006 an diesem Mietvertrag Nr. 70463 beteiligt gewesen sein. Später ist sie am 23. März 2011 von dem Ersten Bürgermeister Herrn Olaf Scholz zur Senatorin und Präses der Behörde für Justiz und Gleichstellung ernannt worden. Nachdem der Antragsteller dem Generalstaatsanwalt Herr Lutz von Selle in der Freien und Hansestadt Hamburg mit Gerichtsvollzieher Zustellungen vom 23.03., 30.03. und 07.04.2015 direkt und persönlich zu den deliktischen Vorgängen angeschrieben hat, haben im April Frau Schiedek und kurz darauf auch die Umweltsenatorin Frau Jutta Blankau unter Angabe von unscheinbaren Gründen ihre Rücktritte erklärt. Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority: a) Ist Frau Schiedek für die HPA an der Gestaltung dieses Mietvertrages Nr. 70463 beteiligt gewesen? b) Wer hat den Mietvertrag und die dazugehörigen Vereinbarungen für die Interessen der HPA/ FHH und Interessen der Firma Eurokai KGaA ausgearbeitet, verhandelt und vereinbart? c) Welche Personen waren für die Interessen der HPA und Interessen der Firma Eurokai KGaA außerdem mittelbar oder indirekt daran beteiligt? d) Hat es Änderungen zu der ursprünglichen Fassung des Mietvertrages gegeben? Wenn ja, wann sind diese durch wen vereinbart worden und was sind die Änderungen? e) Wo sind nach Kenntnis der HPA welche Exemplare des Mietvertrages vorhanden? f) Wer weiß alles von den getroffenen Vereinbarungen in diesem Mietvertrag? g) Kann sich der Vorstand und Aufsichtsrat der HPA erklären, warum in die Akte AZ 7400 Js 374/11 der Staatsanwaltschaft Hamburg eine manipulierte Ausfertigung dieses Vertrages gegeben worden ist? h) Sind seitens der HPA abweichend zu dem in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft befindlichen Mietvertragsexemplar und/oder außerhalb der daraus ersichtlichen Vereinbarungen mündliche und/oder schriftliche Nebenabreden und/oder eventuell ein Anschlussvertrag getroffen worden und/oder bekannt? i) Wen ja, wie lauten diese Vereinbarungen im Einzelnen und wo werden diese Exemplare und Vereinbarungen verwahrt? j) Hat der Vorstand und Aufsichtsrat der HPA diesen Vorgang geprüft und aus dem positiven Wissen heraus gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg richtig gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Hamburg Port Authority
Sehr geehrte Herr Trogisch , vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG. In Ihrem Antrag…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA [#10280]
Datum
24. Juli 2015 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Trogisch , vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG. In Ihrem Antrag stellen Sie Fragen betreffend Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463. Aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz ergibt sich ein umfassendes Informationsrecht im Rahmen der im Gesetz festgelegten Einschränkungen. Jeder Person sind die beanspruchten Informationen von den zuständigen, auskunftspflichtigen Stellen unverzüglich zugänglich zu machen (§1 HmbTG). Im Gesetz sind diese Informationen definiert als "alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung" (§ 2 Abs. 1 HmbTG). In dem Antrag auf Information sind die beanspruchten Informationen zu bezeichnen (§ 11 Abs. 2 HmbTG). Ihr Antrag erfüllt diese Voraussetzungen nicht, da er nicht auf den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen, sondern auf die Beantwortung konkreter Fragen gerichtet ist. Einen solchen Anspruch gibt das HmbTG nicht, da es nur den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen ermöglicht und nicht die Abfrage von vorhandenem Wissen vorsieht (vgl. § 11 Abs. 1 HmbTG). Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
AW: AW: HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen de…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA [#10280]
Datum
27. Juli 2015 16:18
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der für die Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts geltend gemachten Ablehnung der Beantwortung meiner Fragen oder Herausgabe entsprechender Aufzeichnungen mit der Maßgabe, das dem Mietvertrag Nr. 70463 deliktische Anschlusshandlungen zugrunde liegen die auf die Bestattung der Unternehmensgruppe "Cellpap" und eine vorsätzlich geplante Insolvenz der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG zurückgehen. Der Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen & Logistik AG hat sich in der diesjährigen Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 ebenfalls geweigert einige in diesem Zusammenhang gestellte Fragen des Aktionärs Herrn Corvon Fischer zu beantworten. Einige Mitglieder des Aufsichtsrates der HHLA sind in Doppelfunktionen tätig. Zum Beispiel für die Hamburg Port Authority, Finanzbehörde, Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation und die Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsmanagement mbH. Die Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichern Rechts sollte nichts zu verbergen haben. Deshalb bitte und widerhole ich hiermit der guten Ordnung halber nocheinmal meine Anfrage vom 24. Juni 2015 zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA [#10280] Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
AW: HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HP…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA [#10280]
Datum
28. Juli 2015 08:22
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA " vom 24.06.2015 (#10280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
AW: AW: HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen de…
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Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: HPA – Fragen zur „Hafenroutine“ und weitere Fragen zu dem Mietvertrag Nr. 70463, abgeschlossen zwischen der HPA AöR und der Firma Eurokai KGaA [#10280]
Datum
11. Mai 2017 18:47
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe das Team Transparenzgesetz der HPA in der Vergangenheit bereits mehrfach darum gebeten und dazu aufgefordert, mir zu dieser Anfrage auf Informationszugang vom 24.06.2015 einen handschriftlich unterschriebenen Bescheid zu übermitteln. Diesen Aufforderungen sind Sie bisher - entgegen dem HambTG - nicht nachgekommen. Ich glaube Ihnen aus bestimmten Gründen nicht das es in der HPA keine Informationen und Unterlagen gibt, die meinen Anspruch auf Information erfüllen könnten. Deshalb möchte ich meinen Rechtsanspruch jetzt auf dem gerichtlichen Weg durchsetzen. Teilen Sie mir bitte mit, ob Sie mir innerhalb einer hiermit gesetzten Frist von einer Kalenderwoche einen handschriftlich unterschriebenen Bescheid zuschicken werden. Sofern Sie mir den benötigten Bescheid aus irgend einem Grund nicht zuschicken können bitte ich höflichst um eine schriftliche Mitteilung mit der Sie mir Ihr sonderbares Verhalten kurz begründen. Ich danke und verbleibe, mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>

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Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Von
Hamburg Port Authority
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Betreff
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Datum
6. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort