HPA – Untergrunderkundungen auf dem städtischen Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschlossen zwischen der HPA und Firma Eurokai KGaA für das städtische G

Mit e-Mail vom 02. Dezember 2013 hat Herr Jan-Peter Leenen dem Unterzeichner für die Hamburg Port Authority mitgeteilt, dass er zum Ende der Woche in den Ruhestand geht und Auszüge aus einer Untergrunderkundung, welche die HPA im Jahre 2012 bei dem Büro für Geologie und Umwelt Ingenieurgesellschaft & Co. mbH für das städtische Grundstück Antwerpenstr.1 beauftragt hat, übermittelt (Auftragsnummer 2012 -1488 – 16.01.2013/ Wö).

Ausdrücklich der e-Mail sind zu diesen Untergrunderkundungen nur übermittelt worden ein Deckblatt und die Seite 20 bis Seite 27 sowie ein Plan mit der Lage der Sondierungspunkte. Die Seite 1 bis Seite 19 dieser Erkundungen sind von Herrn Jan-Peter Leenen für die HPA aus irgendeinem Grund nicht übermittelt worden.

Aus dem Deckblatt ergibt sich, dass mit den für HPA beauftragten Untergrunderkundungen eine „Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen“ veranlasst wurde. Auf Seite 24 hat die Verfasserin Frau Ulrike Wössner unter Punkt 7. eine Zusammenfassung konstatiert, wonach es angeblich „laut Anzeige des letzten Nutzers des Grundstücks“ durch schuldhaftes Verhalten Dritter im Zuge von Baumaßnahmen zu Bodenverunreinigungen auf dem Grundstück gekommen sei und in diesem Zusammenhang auf dem Grundstück verunreinigte Böden wieder eingebaut worden sein sollen.

Auf Seite 27 hat die Unterzeichnerin der Untergrunderkundungen abschließend ausgeführt, das weder in der Oberen Auffüllung noch in der Unteren Auffüllung Hinweise auf in den Jahren 2000/ 2001 erfolgte illegale, ggf. grundwassergefährdende Bodenablagerungen auf o.g. Grundstück vorliegen würden. Gleichzeitig hat Frau Wößner aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse bei zukünftigen Baumaßnahmen mit erhöhten Entsorgungskosten sowie zusätzliche Kosten für den Arbeitsschutz zu rechnen ist und vor der Aufnahme von Erdarbeiten, die bis in die Untere Auffüllung reichen, mit Hinblick auf den Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 524 zu erstellen ist (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen).

Hiermit stelle ich in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Alleingesellschafter der von der Auftragsnehmerin gemeinten letzten Nutzerin des Grundstücks (die Firma Fitschen Transport GmbH & Co. KG) zu dem Vorstehenden wie folgt klar und erbitte zur weiteren Prüfung eine vollständige Kopie oder eingescannte Kopie dieser Untergrunderkundungen.

Des Weiteren richte ich folgende Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority:

1.)
Der Staatsanwaltschaft Hamburg ist in 2010 und 2011 angezeigt worden, dass im Oktober und November 2000 auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 kontaminierter Boden zunächst illegal ausgeschoben und im Herbst 2001 auf das benachbarte Grundstück Antwerpenstr. 3 illegal umgelagert worden ist. Das Mitglied des Vorstandes der HHLA Herr Dr. Stefan Behn hat die illegalen Arbeiten gemäß staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakte Az. 7400 Js 655/10 höchst persönlich in Augenschein genommen.

Damit ergibt sich aus dem Deckblatt der Untergrunderkundungen und der Zusammenfassung auf Seite 24 ggü. den staatsanwaltlichen Ermittlungen, dass die Erkundungen offensichtlich aus einem ganz bestimmten Grund vorsätzlich falsch beauftragt worden sind.

a)
Sind dem Vorstand und Aufsichtsrat der HPA diese leicht nachvollziehbaren Sachverhalte bekannt ?

b)
Wenn ja, seit wann?

2.)
Seit 1. Januar 2011 gehört Herrn Renko Schmidt innerhalb der HPA zu dem Mitarbeiterkreis außerhalb der Geschäftsleitung mit der höchsten Vertretungsbefugnis (bis zu 500 TEUR, ausgenommen Arbeits- und Hafenmietverträge). Vorher war Herr Schmidt geschäftsführender Gesellschafter zweier Tochterunternehmen der Buss Group GmbH & Co. KG. Siehe hierzu ggf. in die Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/4003 vom 04.05.2012.

Herrn Schmidt ist durch den hier Anfragenden für die Fitschen Transport GmbH & Co. KGi.I. in 2011 und 2012 schriftlich mitgeteilt worden, das Zeugen polizeilich zu Protokoll gegeben und darüber hinaus in Versicherungen an Eides Statt erklärt haben, das auf dem Grundstück im Boden vorhandene Kontaminationen mit einem gelben Radlader nur an bestimmten Stellen bis zur Grenze des dort im Bereich von 0,95 m - 2,00 m schwankenden Grundwasserstandes illegal und unzureichend ausgeschoben worden sind und im Herbst 2001 auf das 1999 sondierte und sanierte Grundstück Antwerpenstr. 3 illegal umgelagert und dort in einer Bodensenke eingeebnet worden sind. Zeugen haben ausgesagt, dass dieser Radlader wegen des schmierigen Gemisches aus Ruß und Grundwasser mehrfach von LKW aus der Baugrube gezogen worden ist, weil er sich festgefahren hatte.

Außerdem ist mitgeteilt worden, dass aufgrund Äußerungen eines ehemaligen Mitarbeiters der HHLA und dazu übermittelter Luftbilder aus dem Jahr 2001 der begründete Verdacht besteht, dass in dem vorderen Grundstücksbereich zur Antwerpenstr. 1 vorhandene Boden Kontaminationen nicht ausgehoben wurden, weil 2002 dort nur Parkflächen eingerichtet worden sind. Der HPA sind auch Zeitungsartikel übermittelt worden, woraus sich ergibt, das 1982 in diesem Bereich eine prall gefüllte Lagerhalle mit Big Bags voller Ruß abgebrannt und der bisherige Standort dieser Halle wohl mit Bitumenasphalt kaschiert wurde. Somit sind Herrn Schmidt sehr konkrete und klare Angaben gemacht worden.

Parallel dazu sind umfangreich die Geschäftsführer Herr Jens Meier und Herr Tino Klemm über die bis dahin getroffenen Feststegen informiert worden. Am 27.04.2012 ist angesichts der ernsten Sachlage von dem Rechtsanwalt Lemke außerdem Herr Jens Meier angeschrieben worden mit der Empfehlung, eine außerordentliche Aufsichtsratsitzung einzuberufen.

Am 15. Juni 2015 hat die Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung mitgeteilt, dass im Zeitraum vom 27.09.1999 bis 18.10.1999 eine Sanierung des CCD-Geländes lediglich auf drei lokal begrenzten Teilflächen im südwestlichen Grundstücksteil (Antwerpenstr. 3) stattgefunden hat und das dort ca. 4.800 m³ überwiegend PAK belasteter Boden ausgehoben und in einer thermischen Verbrennungsanlage entsorgt wurde.

Damit hat die in 2000/ 2001 vorsätzlich ausgetrickste Umweltbehörde indirekt bestätigt, dass die Behörde für Wirtschaft und Arbeit gegenüber der Firma Columbian Carbon Deutschland GmbH vor der Abnahmeverhandlung vom 16. März 2000 für die Grundstücke Antwerpenstr. 1 + 3 darauf verzichtet hat, dass das Grundstück Antwerpenstr. 1 sondiert oder saniert wurde.

Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority, weil bekanntlich mehrere Mitglieder in Doppelfunktionen tätig sind:

a)
Wer hat für das von der HPA in ihrer Eigenschaft als Anstalt öffentlichen Rechts für die Freie und Hansestadt Hamburg verwaltete Grundstück Antwerpenstr. 1 die Untergrunderkundungen gegenüber dem Büro für Geologie und Umwelt Ingenieurgesellschaft Kruse & Co. mbH, Schnackenburgallee 119b, 22525 Hamburg beauftragt?

b)
Warum sind der Ingenieursgesellschaft für Geologie und Umwelt die in 2011 und 2012 bereits ermittelten Kernsachverhalte - dass nämlich im Oktober und November 2000 auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 vorhandene Bodenkontaminationen in Kenntnis und positiven Wissen des HHLA Vorstandes Herrn Dr. Behn illegal und damit höchst wahrscheinlich auch nur unzureichend ausgeschoben und im Herbst 2001 ebenso illegal auf das benachbarte städtische Grundstück Antwerpenstr. 3 umgelagert worden sind - nicht korrekt mitgeteilt worden?

c)
Warum sind die der HPA schriftlich mitgeteilten und anhand von Zeugenaussagen sowie Beweismitteln elementar und sehr umfänglich nachgewiesenen Kernsachverhalte anscheinend vorsätzlich verdreht worden?

d)
Ist der Vorsitzende der Geschäftsleitung Herr Jens Meier der anwaltlichen Empfehlung vom 27.04.2012 nachgekommen und hat er den Aufsichtsrat über die getroffenen Feststellungen informiert?

Sofern diese Frage seitens der Geschäftsleitung mit Nein beantwortet werden muss, so erbitte ich hierzu eine ordentliche schriftliche Begründung. Sofern diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, so erbitte ich eine Mitteilung darüber mit welchen Mitgliedern des Aufsichtsrats das Thema besprochen und/oder behandelt worden ist.

e)
Hat es bzgl. der seit 2008 an die Mitarbeiter der HPA fortwährend mitgeteilten Recherchen wegen der Bodenkontaminationen auf den Grundstücken Antwerpenstr. 1 und Antwerpenstr. 3 sowie den dazu auch bereits sehr umfangreich dargelegten deliktischen Zielsetzungen zur geheimen Refinanzierung und Kompensation von städtischen Verlusten außerordentliche oder ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats gegeben?

Sofern diese Frage seitens der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat mit Nein beantwortet werden muss, erbitte ich eine ordentliche schriftliche Begründung. Sofern diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, so erbitte ich Kopien oder eingescannte Kopien von sämtlichen diesbezüglichen Sitzungsprotokollen und/oder schriftlicher Aufzeichnungen.

3.)
Aus dem Plan zu den Untergrunderkundungen ergibt sich, dass gemäß der Sondierungspunkte das Grundstück in dem vorderen Teilbereich zur Antwerpenstr. 1 auf der gesamten Breite nicht sondiert worden ist und das drei eigenartig zusammengestellte Mischproben analysiert worden sind.

Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority:

a)
Warum ist die Beauftragung der Untergrunderkundung nicht, wie ggü. HPA zuvor schriftlich mitgeteilt und angegeben, auf die besagten Teilflächen des Grundstücks bezogen worden?

b)
Warum sind die aus den nebeneinander liegenden Rammkernsondierungen erlangten Proben nicht zu einer Mischprobe zusammengefasst worden, sondern auffälliger Weise Proben aus den Rammkernsondierungen unterschiedlicher Teilflächen/Grundstücksbereiche zu insgesamt drei Mischproben zusammengefasst worden?

c)
Könnte es so sein, dass die gewählte Vorgehensweise in den einzelnen zusammengestellten Mischproben Einfluss auf den Grad der analysierten Kontamination genommen hat?

d)
Kann die HPA auf der Grundlage dieser Untergrunderkundungen ihren jeweiligen Mietern schriftlich zusichern, dass von den auf dem Grundstück illegal ausgehobenen und den nicht sondierten Teilflächen des Grundstücks keinerlei Gefahren für Leib und Leben der darauf täglich ganztägig arbeitenden Mitarbeiter ausgehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
HPA – Untergrunderkundungen auf dem städtischen Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschlossen zwischen der HPA und Firma Eurokai KGaA für das städtische G [#10279]
Datum
24. Juni 2015 12:14
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Mit e-Mail vom 02. Dezember 2013 hat Herr Jan-Peter Leenen dem Unterzeichner für die Hamburg Port Authority mitgeteilt, dass er zum Ende der Woche in den Ruhestand geht und Auszüge aus einer Untergrunderkundung, welche die HPA im Jahre 2012 bei dem Büro für Geologie und Umwelt Ingenieurgesellschaft & Co. mbH für das städtische Grundstück Antwerpenstr.1 beauftragt hat, übermittelt (Auftragsnummer 2012 -1488 – 16.01.2013/ Wö). Ausdrücklich der e-Mail sind zu diesen Untergrunderkundungen nur übermittelt worden ein Deckblatt und die Seite 20 bis Seite 27 sowie ein Plan mit der Lage der Sondierungspunkte. Die Seite 1 bis Seite 19 dieser Erkundungen sind von Herrn Jan-Peter Leenen für die HPA aus irgendeinem Grund nicht übermittelt worden. Aus dem Deckblatt ergibt sich, dass mit den für HPA beauftragten Untergrunderkundungen eine „Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen“ veranlasst wurde. Auf Seite 24 hat die Verfasserin Frau Ulrike Wössner unter Punkt 7. eine Zusammenfassung konstatiert, wonach es angeblich „laut Anzeige des letzten Nutzers des Grundstücks“ durch schuldhaftes Verhalten Dritter im Zuge von Baumaßnahmen zu Bodenverunreinigungen auf dem Grundstück gekommen sei und in diesem Zusammenhang auf dem Grundstück verunreinigte Böden wieder eingebaut worden sein sollen. Auf Seite 27 hat die Unterzeichnerin der Untergrunderkundungen abschließend ausgeführt, das weder in der Oberen Auffüllung noch in der Unteren Auffüllung Hinweise auf in den Jahren 2000/ 2001 erfolgte illegale, ggf. grundwassergefährdende Bodenablagerungen auf o.g. Grundstück vorliegen würden. Gleichzeitig hat Frau Wößner aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse bei zukünftigen Baumaßnahmen mit erhöhten Entsorgungskosten sowie zusätzliche Kosten für den Arbeitsschutz zu rechnen ist und vor der Aufnahme von Erdarbeiten, die bis in die Untere Auffüllung reichen, mit Hinblick auf den Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 524 zu erstellen ist (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen). Hiermit stelle ich in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Alleingesellschafter der von der Auftragsnehmerin gemeinten letzten Nutzerin des Grundstücks (die Firma Fitschen Transport GmbH & Co. KG) zu dem Vorstehenden wie folgt klar und erbitte zur weiteren Prüfung eine vollständige Kopie oder eingescannte Kopie dieser Untergrunderkundungen. Des Weiteren richte ich folgende Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority: 1.) Der Staatsanwaltschaft Hamburg ist in 2010 und 2011 angezeigt worden, dass im Oktober und November 2000 auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 kontaminierter Boden zunächst illegal ausgeschoben und im Herbst 2001 auf das benachbarte Grundstück Antwerpenstr. 3 illegal umgelagert worden ist. Das Mitglied des Vorstandes der HHLA Herr Dr. Stefan Behn hat die illegalen Arbeiten gemäß staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakte Az. 7400 Js 655/10 höchst persönlich in Augenschein genommen. Damit ergibt sich aus dem Deckblatt der Untergrunderkundungen und der Zusammenfassung auf Seite 24 ggü. den staatsanwaltlichen Ermittlungen, dass die Erkundungen offensichtlich aus einem ganz bestimmten Grund vorsätzlich falsch beauftragt worden sind. a) Sind dem Vorstand und Aufsichtsrat der HPA diese leicht nachvollziehbaren Sachverhalte bekannt ? b) Wenn ja, seit wann? 2.) Seit 1. Januar 2011 gehört Herrn Renko Schmidt innerhalb der HPA zu dem Mitarbeiterkreis außerhalb der Geschäftsleitung mit der höchsten Vertretungsbefugnis (bis zu 500 TEUR, ausgenommen Arbeits- und Hafenmietverträge). Vorher war Herr Schmidt geschäftsführender Gesellschafter zweier Tochterunternehmen der Buss Group GmbH & Co. KG. Siehe hierzu ggf. in die Parlamentsdatenbank der Hamburger Bürgerschaft, 20. Wahlperiode, Drucksache 20/4003 vom 04.05.2012. Herrn Schmidt ist durch den hier Anfragenden für die Fitschen Transport GmbH & Co. KGi.I. in 2011 und 2012 schriftlich mitgeteilt worden, das Zeugen polizeilich zu Protokoll gegeben und darüber hinaus in Versicherungen an Eides Statt erklärt haben, das auf dem Grundstück im Boden vorhandene Kontaminationen mit einem gelben Radlader nur an bestimmten Stellen bis zur Grenze des dort im Bereich von 0,95 m - 2,00 m schwankenden Grundwasserstandes illegal und unzureichend ausgeschoben worden sind und im Herbst 2001 auf das 1999 sondierte und sanierte Grundstück Antwerpenstr. 3 illegal umgelagert und dort in einer Bodensenke eingeebnet worden sind. Zeugen haben ausgesagt, dass dieser Radlader wegen des schmierigen Gemisches aus Ruß und Grundwasser mehrfach von LKW aus der Baugrube gezogen worden ist, weil er sich festgefahren hatte. Außerdem ist mitgeteilt worden, dass aufgrund Äußerungen eines ehemaligen Mitarbeiters der HHLA und dazu übermittelter Luftbilder aus dem Jahr 2001 der begründete Verdacht besteht, dass in dem vorderen Grundstücksbereich zur Antwerpenstr. 1 vorhandene Boden Kontaminationen nicht ausgehoben wurden, weil 2002 dort nur Parkflächen eingerichtet worden sind. Der HPA sind auch Zeitungsartikel übermittelt worden, woraus sich ergibt, das 1982 in diesem Bereich eine prall gefüllte Lagerhalle mit Big Bags voller Ruß abgebrannt und der bisherige Standort dieser Halle wohl mit Bitumenasphalt kaschiert wurde. Somit sind Herrn Schmidt sehr konkrete und klare Angaben gemacht worden. Parallel dazu sind umfangreich die Geschäftsführer Herr Jens Meier und Herr Tino Klemm über die bis dahin getroffenen Feststegen informiert worden. Am 27.04.2012 ist angesichts der ernsten Sachlage von dem Rechtsanwalt Lemke außerdem Herr Jens Meier angeschrieben worden mit der Empfehlung, eine außerordentliche Aufsichtsratsitzung einzuberufen. Am 15. Juni 2015 hat die Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung mitgeteilt, dass im Zeitraum vom 27.09.1999 bis 18.10.1999 eine Sanierung des CCD-Geländes lediglich auf drei lokal begrenzten Teilflächen im südwestlichen Grundstücksteil (Antwerpenstr. 3) stattgefunden hat und das dort ca. 4.800 m³ überwiegend PAK belasteter Boden ausgehoben und in einer thermischen Verbrennungsanlage entsorgt wurde. Damit hat die in 2000/ 2001 vorsätzlich ausgetrickste Umweltbehörde indirekt bestätigt, dass die Behörde für Wirtschaft und Arbeit gegenüber der Firma Columbian Carbon Deutschland GmbH vor der Abnahmeverhandlung vom 16. März 2000 für die Grundstücke Antwerpenstr. 1 + 3 darauf verzichtet hat, dass das Grundstück Antwerpenstr. 1 sondiert oder saniert wurde. Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority, weil bekanntlich mehrere Mitglieder in Doppelfunktionen tätig sind: a) Wer hat für das von der HPA in ihrer Eigenschaft als Anstalt öffentlichen Rechts für die Freie und Hansestadt Hamburg verwaltete Grundstück Antwerpenstr. 1 die Untergrunderkundungen gegenüber dem Büro für Geologie und Umwelt Ingenieurgesellschaft Kruse & Co. mbH, Schnackenburgallee 119b, 22525 Hamburg beauftragt? b) Warum sind der Ingenieursgesellschaft für Geologie und Umwelt die in 2011 und 2012 bereits ermittelten Kernsachverhalte - dass nämlich im Oktober und November 2000 auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 vorhandene Bodenkontaminationen in Kenntnis und positiven Wissen des HHLA Vorstandes Herrn Dr. Behn illegal und damit höchst wahrscheinlich auch nur unzureichend ausgeschoben und im Herbst 2001 ebenso illegal auf das benachbarte städtische Grundstück Antwerpenstr. 3 umgelagert worden sind - nicht korrekt mitgeteilt worden? c) Warum sind die der HPA schriftlich mitgeteilten und anhand von Zeugenaussagen sowie Beweismitteln elementar und sehr umfänglich nachgewiesenen Kernsachverhalte anscheinend vorsätzlich verdreht worden? d) Ist der Vorsitzende der Geschäftsleitung Herr Jens Meier der anwaltlichen Empfehlung vom 27.04.2012 nachgekommen und hat er den Aufsichtsrat über die getroffenen Feststellungen informiert? Sofern diese Frage seitens der Geschäftsleitung mit Nein beantwortet werden muss, so erbitte ich hierzu eine ordentliche schriftliche Begründung. Sofern diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, so erbitte ich eine Mitteilung darüber mit welchen Mitgliedern des Aufsichtsrats das Thema besprochen und/oder behandelt worden ist. e) Hat es bzgl. der seit 2008 an die Mitarbeiter der HPA fortwährend mitgeteilten Recherchen wegen der Bodenkontaminationen auf den Grundstücken Antwerpenstr. 1 und Antwerpenstr. 3 sowie den dazu auch bereits sehr umfangreich dargelegten deliktischen Zielsetzungen zur geheimen Refinanzierung und Kompensation von städtischen Verlusten außerordentliche oder ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats gegeben? Sofern diese Frage seitens der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat mit Nein beantwortet werden muss, erbitte ich eine ordentliche schriftliche Begründung. Sofern diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, so erbitte ich Kopien oder eingescannte Kopien von sämtlichen diesbezüglichen Sitzungsprotokollen und/oder schriftlicher Aufzeichnungen. 3.) Aus dem Plan zu den Untergrunderkundungen ergibt sich, dass gemäß der Sondierungspunkte das Grundstück in dem vorderen Teilbereich zur Antwerpenstr. 1 auf der gesamten Breite nicht sondiert worden ist und das drei eigenartig zusammengestellte Mischproben analysiert worden sind. Ich richte daher folgende konkrete Fragen an die gesamte Geschäftsleitung und den gesamten Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority: a) Warum ist die Beauftragung der Untergrunderkundung nicht, wie ggü. HPA zuvor schriftlich mitgeteilt und angegeben, auf die besagten Teilflächen des Grundstücks bezogen worden? b) Warum sind die aus den nebeneinander liegenden Rammkernsondierungen erlangten Proben nicht zu einer Mischprobe zusammengefasst worden, sondern auffälliger Weise Proben aus den Rammkernsondierungen unterschiedlicher Teilflächen/Grundstücksbereiche zu insgesamt drei Mischproben zusammengefasst worden? c) Könnte es so sein, dass die gewählte Vorgehensweise in den einzelnen zusammengestellten Mischproben Einfluss auf den Grad der analysierten Kontamination genommen hat? d) Kann die HPA auf der Grundlage dieser Untergrunderkundungen ihren jeweiligen Mietern schriftlich zusichern, dass von den auf dem Grundstück illegal ausgehobenen und den nicht sondierten Teilflächen des Grundstücks keinerlei Gefahren für Leib und Leben der darauf täglich ganztägig arbeitenden Mitarbeiter ausgehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Hamburg Port Authority
Sehr geehrte Herr Trogisch , vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG. In Ihrem Antrag…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem städtischen Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschlossen zwischen der HPA und Firma Eurokai KGaA für das städtische G [#10279]
Datum
24. Juli 2015 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Trogisch , vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG. In Ihrem Antrag stellen Sie Fragen betreffend Untergrunderkundungen auf dem städtischen Grundstück Antwerpenstr. 1. Aus dem Hamburgischen Transparenzgesetz ergibt sich ein umfassendes Informationsrecht im Rahmen der im Gesetz festgelegten Einschränkungen. Jeder Person sind die beanspruchten Informationen von den zuständigen, auskunftspflichtigen Stellen unverzüglich zugänglich zu machen (§1 HmbTG). Im Gesetz sind diese Informationen definiert als "alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung" (§ 2 Abs. 1 HmbTG). In dem Antrag auf Information sind die beanspruchten Informationen zu bezeichnen (§ 11 Abs. 2 HmbTG). Ihr Antrag erfüllt diese Voraussetzungen nicht, da er nicht auf den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen, sondern auf die Beantwortung konkreter Fragen gerichtet ist. Einen solchen Anspruch gibt das HmbTG nicht, da es nur den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen ermöglicht und nicht die Abfrage von vorhandenem Wissen vorsieht (vgl. § 11 Abs. 1 HmbTG). Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablag…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschl. zw. der HPA und Fa. Eurokai KGaA für das städtische G [#10279]
Datum
27. Juli 2015 16:48
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der für die Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts geltend gemachten Ablehnung der Beantwortung meiner Fragen oder Herausgabe entsprechender Aufzeichnungen mit der Maßgabe, das dem Mietvertrag Nr. 70463 deliktische Anschlusshandlungen zugrunde liegen die auf die Bestattung der Unternehmensgruppe "Cellpap" und eine vorsätzlich geplante Insolvenz der Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. KG zurückgehen. Aufgrund der darin eingebetteten Handlungen zur illegalen Umlagerung und Beseitigung von Bodenkontaminationen ist das Grundstück Antwerpenstr. 1, 21129 Hamburg-Waltershof höchstwahrscheinlich unzureichend saniert worden. In 2012 hat die HPA die Untergrunderkundungen des Grundstücks unter Angabe eines falschen Sachverhalts beauftragt. Herr Jan-Peter Leenen hat dem Unterzeichner aus irgendeinem Grund die ersten siebzehn Seiten dieser Untergrunderkundungen nicht zur Verfügung gestellt, obgleich diese sich auf das Grundstück Antwerpenstr. 1 in 21129 Hamburg-Waltershof beziehen. Dies begründet einen weiteren Anfangsverdacht, dass durch die bisher nicht erfolgte Herausgabe einer zurückliegende Straftat verschleiert und vertuscht werden soll. Der Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen & Logistik AG hat sich in der diesjährigen Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 ebenfalls geweigert einige in diesem Zusammenhang gestellte Fragen des Aktionärs Herrn Corvon Fischer zu beantworten. Einige Mitglieder des Aufsichtsrates der HHLA sind in Doppelfunktionen tätig. Zum Beispiel für die Hamburg Port Authority, Finanzbehörde, Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation und die Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsmanagement mbH. Die Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichern Rechts sollte nichts zu verbergen haben. Deshalb widerhole ich hiermit der guten Ordnung halber nocheinmal meine Anfrage vom 24. Juni 2015 zu den Untergrunderkundungen auf dem städtischen Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschlossen zwischen der HPA und Firma Eurokai KGaA für das städtische G [#10279] Anfragenr: 10279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablag…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschl. zw. der HPA und Fa. Eurokai KGaA für das städtische G [#10279]
Datum
28. Juli 2015 08:22
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "HPA – Untergrunderkundungen auf dem städtischen Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschlossen zwischen der HPA und Firma Eurokai KGaA für das städtische G" vom 24.06.2015 (#10279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Hamburg Port Authority
AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablag…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschl. zw. der HPA und Fa. Eurokai KGaA für das städtische G [#10279]
Datum
5. August 2015 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, im Hinblick auf Ihre Mail vom 27.07.15 teilen wir Ihnen nochmals mit, dass sich nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ein umfassendes Informationsrecht im Rahmen der im Gesetz festgelegten Einschränkungen ergibt. Jeder Person sind die beanspruchten Informationen von den zuständigen, auskunftspflichtigen Stellen unverzüglich zugänglich zu machen (§1 HmbTG). Im Gesetz sind diese Informationen definiert als "alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung" (§ 2 Abs. 1 HmbTG). In dem Antrag auf Information sind die beanspruchten Informationen zu bezeichnen (§ 11 Abs. 2 HmbTG). Wir weisen nochmals darauf hin, dass Ihr Antrag diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Er ist nicht auf den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen, sondern auf die Beantwortung von Fragen gerichtet. Einen solchen Anspruch gibt es gem. HmbTG nicht, da es nur den Zugang zu bestimmten Aufzeichnungen ermöglicht und nicht die Abfrage von vorhandenem Wissen vorsieht (vgl. § 11 Abs. 1 HmbTG). Wir sehen daher Ihre Anfrage als erledigt an. Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Jörg Hermann-Walter Trogisch
HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerun…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschl. zw. der HPA und Fa. Eurokai KGaA für das städtische G [#10279]
Datum
5. August 2015 16:59
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit dieser Anfrage nicht nur Fragen zur Aufklärung gestellt, sondern mit der nachfolgend noch einmal einkopierten/ dargestellten textlichen Fassung auch eine vollständige Ausfertigung der Untergrunderkundungen abgefordert. Von daher bitte ich nunmehr um Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben!: "Hiermit stelle ich in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Alleingesellschafter der von der Auftragsnehmerin gemeinten letzten Nutzerin des Grundstücks (die Firma Fitschen Transport GmbH & Co. KG) zu dem Vorstehenden wie folgt klar und erbitte zur weiteren Prüfung eine vollständige Kopie oder eingescannte Kopie dieser Untergrunderkundungen" Vielen Dank!. . . Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 10279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>

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AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablag…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: HPA – Untergrunderkundungen auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1 zur Klärung ggf. erfolgter illegaler Bodenablagerungen und Mietvertrag Nr. 70463 abgeschl. zw. der HPA und Fa. Eurokai KGaA für das städtische G [#10279]
Datum
5. Januar 2016 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, die HPA hat den voraussichtlichen Kostenaufwand für die Beantwortung Ihrer Anfrage geprüft. Wir gehen davon aus, dass Gebühren in Höhe ca. 150,- Euro fällig werden (vgl. § 13 Absatz 4 HmbTG in Verbindung mit HmbTGGebO ). Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen die angefragten Informationen zu den angegebenen Kosten zur Verfügung stellen sollen. Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>