HPV Impfungen

Wie viele Dosen HPV Impfstoff (Cervarix, Gardasil, Gardasil 9) wurden seit der Zulassung verimpft. Bitte um jährliche Auflistung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Dosen HPV Impfstoff (Cervar…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
HPV Impfungen [#268231]
Datum
20. Januar 2023 14:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Dosen HPV Impfstoff (Cervarix, Gardasil, Gardasil 9) wurden seit der Zulassung verimpft. Bitte um jährliche Auflistung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268231/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 20.01.2023 muss ich Ihnen leider mittei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
HPV Impfungen [#268231]
Datum
23. Januar 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 20.01.2023 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages unter dem von Ihnen genannten Namen „<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>“ nicht möglich ist. Die Nennung eines Pseudonyms ist für eine ordnungsgemäße Antragstellung nicht ausreichend, da so Ihre Identität nicht festgestellt werden kann. Aus diesem Grunde kann das von Ihnen nach § 7 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeleitete Verwaltungsverfahren nicht in rechtmäßiger Weise durchgeführt werden. Dies möchte ich Ihnen gerne näher erläutern. Die Erforderlichkeit der Feststellung Ihrer Identität ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 7 IFG, den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und dem Sinn und Zweck des Antragserfordernisses (vgl. VG Köln, Urteil vom 18.03.2021 – 13 K 1189/20). Eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung ist im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorgesehen. Der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass eine Identitätsfeststellung möglich sein muss (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 14). Außerdem kann das durch die Antragstellung eingeleitete Verwaltungsverfahren nur dann ordnungsgemäß nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und dem IFG bearbeitet und der Antragsteller am Ende rechtmäßig beschieden werden, wenn standardmäßige Kontaktdaten vorliegen. Zudem kann die Behörde bei Anträgen unter einem Pseudonym nicht erkennen, ob es sich um einen ernsthaften Antrag handelt, zu dem der Antragsteller auch steht. Die Nennung des richtigen Namens ergibt sich auch aus § 9 Absatz 3 IFG. Danach kann die informationspflichtige Stelle einen Informationsantrag ablehnen, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Hierdurch finden die individuellen Umstände des Antragstellers Berücksichtigung. Wäre es der informationspflichtigen Stelle nicht möglich, weitere personenbezogene Daten über die Identität des Antragstellers zu fordern, fände § 9 Absatz 3 Satz 1 IFG keine Anwendung, da die informationspflichtige Stelle nicht weiß, um wen es sich handelt und ob die Informationen schon vorliegen. Letztlich kann die Behörde auch nur beurteilen, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, wenn die antragstellende Person sich zu erkennen gibt. Ich bitte um Ihr Verständnis, Ihren Antrag nicht bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Mein Name ist [geschwärzt], wie auch in meiner Mail ersichtlich. Ich habe die Anfrage NICHT unter eine…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: HPV Impfungen [#268231]
Datum
23. Januar 2023 09:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Mein Name ist [geschwärzt], wie auch in meiner Mail ersichtlich. Ich habe die Anfrage NICHT unter einem Pseudonym gestellt. ich bin Ärztin und ich wünsche eine Beantwortung meiner Frage: Wie viele Dosen HPV Impfstoff (Cervarix, Gardasil, Gardasil 9) wurden seit der Zulassung verimpft. Bitte um jährliche Auflistung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 268231 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, HPV Impfungen [#268231]
Datum
23. Januar 2023 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, HPV Impfungen [#268231]
Datum
27. Februar 2023 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die HPV-Impfquote be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: HPV Impfungen [#268231]
Datum
6. März 2023 08:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die HPV-Impfquote bei Jugendlichen in Deutschland wird jährlich auf Grundlage der Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen durch das Robert Koch-Institut (RKI) berechnet. Die aktuelle Auswertung ist im Internet einsehbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/48/Art_01.html Auf der Internetseite des RKI finden sich zudem die Auswertungen aus den Vorjahren online einsehbar. In der Veröffentlichung des RKI wird die HPV-Impfquote nicht nach Impfstoff getrennt ausgewiesen. Anliegend in der PDF-Datei sind die Daten zur jährlich in Apotheken abgegebenen Anzahl an Impfdosen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist sie unvollständig. Bitte Li…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: HPV Impfungen [#268231]
Datum
6. März 2023 08:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist sie unvollständig. Bitte Listen Sie freundlicherweise zusätzlich die abgegebenen Dosen seit Beginn der HPV Impfungen (ca. 2008) auf. Die HPV Impfungen werden ja nicht erst seit 2020 durchgeführt. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Meincke Anfragenr: 268231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268231/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage. Die von Ihnen gewün…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: HPV Impfungen [#268231]
Datum
9. März 2023 09:49
Status
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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage. Die von Ihnen gewünschten Daten vor dem Jahr 2020 liegen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich bitte Sie, die Daten entsprechend einzuholen. Ich habe schon beim PEI und KBV angefragt. Leider au…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: HPV Impfungen [#268231]
Datum
9. März 2023 11:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte Sie, die Daten entsprechend einzuholen. Ich habe schon beim PEI und KBV angefragt. Leider auch hier keine Antwort. Die KBV ist verpflichtet diese Daten ans RKI melden. Dass sie die Daten ans RKi übermitteln, haben sie mir per Mail bestätigt. Auf Grundlage dieser Daten wird die Impfquote erfasst. Daher müssen diese Daten vorliegen. Ich wünsche eine Auflistung über die verabreichten HPV Impfdosen seit 2009. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Meincke Anfragenr: 268231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268231/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage. Die beantragten Inf…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: HPV Impfungen [#268231]
Datum
9. März 2023 13:05
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage. Die beantragten Informationen zu „HPV-Impfungen vor 2020“ sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) so weder in den jeweiligen Akten hinterlegt noch werden die hierzu von Ihnen erbetenen Daten gesondert erfasst. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Sofern die Informationen dem Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt wurden, könnten Sie sie möglicherweise dort erfragen. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen