HRO!-App - Antrag nach dem IFG M-V

Antrag nach dem IFG M-V an den Senatsbereich Finanzen, Verwaltung und Ordnung

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,

per Pressemitteilung vom 19.06.2018 stellten Sie die neue HRO!-App vor.
Bezüglich jener App habe ich folgende Fragen und Bitten an Sie:

1.) Über welchen Zeitraum wurde der Vertrag mit der
“Marktplatz GmbH – Agentur für Web & App” geschlossen?

2.) Zitat aus Pressemitteilung: “Die Kosten werden aus dem Stadthaushalt finanziert”
- Wie hoch sind diese Kosten pro Jahr oder für den abgeschlossenen Vertragszeitraum

3.) Zitat aus Pressemitteilung: "Die Einführung der App geht zurück auf einen Beschluss der
Rostocker Bürgerschaft vom 11. Oktober 2017."
- Bitte lassen Sie mir sämtliche Anträge (Hauptantrag, Gegenanträge, Wortprotokolle etc.)
zu jenem Beschluss zukommen.
___________________________________________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V an den Senatsbereich Finanzen, Verwaltung und Ordnung Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
HRO!-App - Antrag nach dem IFG M-V [#31614]
Datum
5. Juli 2018 13:50
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V an den Senatsbereich Finanzen, Verwaltung und Ordnung Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, per Pressemitteilung vom 19.06.2018 stellten Sie die neue HRO!-App vor. Bezüglich jener App habe ich folgende Fragen und Bitten an Sie: 1.) Über welchen Zeitraum wurde der Vertrag mit der “Marktplatz GmbH – Agentur für Web & App” geschlossen? 2.) Zitat aus Pressemitteilung: “Die Kosten werden aus dem Stadthaushalt finanziert” - Wie hoch sind diese Kosten pro Jahr oder für den abgeschlossenen Vertragszeitraum 3.) Zitat aus Pressemitteilung: "Die Einführung der App geht zurück auf einen Beschluss der Rostocker Bürgerschaft vom 11. Oktober 2017." - Bitte lassen Sie mir sämtliche Anträge (Hauptantrag, Gegenanträge, Wortprotokolle etc.) zu jenem Beschluss zukommen. ___________________________________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres per E-Mail vom 5. Juli 2018 gestellten Antra…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: HRO!-App - Antrag nach dem IFG M-V [#31614]
Datum
31. Juli 2018 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres per E-Mail vom 5. Juli 2018 gestellten Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zur neuen HRO!-App und danken Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Ihre Anfrage wurde unserem Fachbereich zur Bearbeitung übergeben. Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist ein Antrag auf der Basis des IFG M-V nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist. Diese Voraussetzung ist in diesem Fall nicht gegeben. Dennoch beantworten wir Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Rechtsrahmens und in Analogie zu den Regelungen des IFG M-V. 1.) Über welchen Zeitraum wurde der Vertrag mit der "Marktplatz GmbH – Agentur für Web & App" geschlossen? Der Vertrag wurde über einen Zeitraum von vier Jahren geschlossen. 2.) Zitat aus Pressemitteilung: “Die Kosten werden aus dem Stadthaushalt finanziert” - Wie hoch sind diese Kosten pro Jahr oder für den abgeschlossenen Vertragszeitraum Die Inhalte der Antwort auf diese Frage berühren den § 8 "Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen" des IFG M-V. Eine Einwilligung zur detaillierten Beantwortung Ihrer Anfrage in diesem Punkt wurde uns von unserer Vertragspartnerin nicht erteilt. 3.) Zitat aus Pressemitteilung: "Die Einführung der App geht zurück auf einen Beschluss der Rostocker Bürgerschaft vom 11. Oktober 2017." - Bitte lassen Sie mir sämtliche Anträge (Hauptantrag, Gegenanträge, Wortprotokolle etc.) zu jenem Beschluss zukommen." Der erwähnte Beschluss trägt die Nummer 2017/BV/3074 "Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte" und beinhaltet im beigefügten Konzept unter Punkt 10 folgende Aussagen: "10. Rostock-App Es ist zunächst sinnvoll, im Zuge des Marketings für HROfreeWiFi ein Modul zu erarbeiten, das die verfügbaren W-LAN-Zugangspunkte grafisch darstellt. Für Touristen in Rostock gibt es bereits eine in Kooperation des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ mit der Fa. Juni Media GmbH & Co. KG entstandene App. Daher liegt der Schwerpunkt auf diesem Gebiet zunächst auf der Profilierung eines an den Informationsbedürfnissen der potenziellen Nutzerinnen und Nutzer ausgerichteten Konzepts. Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen Notfallinformationen, wie sie derzeit schon in mehreren Notfall-Apps dargestellt werden. Durch eine entsprechende App verbreiten sich Gefahrenmeldungen in Sekundenschnelle per Push-Meldungen auf die Sperrbildschirme der Smartphones, auf denen diese Apps installiert sind. Sie übernehmen dabei eine wichtige Komponente bei der Bevölkerungsinformation im Krisenfall. Bundesweit verbreitete Apps erfüllen zwar diese Aufgaben bereits zuverlässig, erreichen aber nur sehr selten eine Nachrichtenfrequenz, die den Wert für die Nutzung der App belegt. Eine App wird daher auf größere Akzeptanz stoßen, wenn sie die Lebenslagen ihrer Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt und neben Katastrophen- und Bevölkerungsschutzmeldungen u.a. auch Hinweise zu Verwaltungsservices, Wetter, Straßenverkehr und ÖPNV enthält. Von der Verwaltung wird daher eine Lösung angestrebt, die einen höheren Nutzen für die regionalen Anwender ermöglicht." Auf ihrer Sitzung am 7. September 2016 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock unter der Nummer 2016/AN/1921 einen Beschluss gefasst, der u.a. folgende Passage enthält: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte in der Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu konzipieren: ... 5. Zusammenführung und Verbesserung bestehender „Rostock Apps“, die verfügbare Informationen zum Angebot der RSAG, zur Hansestadt Rostock, zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen oder Einkaufshinweisen verbindet." Die entsprechenden Dokumente und Sitzungsprotokolle sind öffentlich zugänglich im kommunalen Sitzungsdienstportal und unter der Internetadresse www.rostock.de/ksd recherchierbar. Mit freundlichen Grüßen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Anzahl der Anträge für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens in 2017 - Antrag nach dem IFG M-V [#31652] Sehr g…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Anzahl der Anträge für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens in 2017 - Antrag nach dem IFG M-V [#31652]
Datum
31. Juli 2018 15:59
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres per E-Mail vom 6. Juli 2018 gestellten Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zur Anzahl der Anträge für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens in 2017 und danken Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Ihre Anfrage wurde unserem Fachbereich zur Bearbeitung übergeben. Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist ein Antrag auf der Basis des IFG M-V nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist. Diese Voraussetzung ist in diesem Fall nicht gegeben. Dennoch beantworten wir Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Rechtsrahmens und in Analogie zu den Regelungen des IFG M-V. 1.) Wie oft wurde in 2017 eine Genehmigung für die Verwendung des Wappens beantragt? Sieben entsprechende Anfragen erreichten die Stadtverwaltung. 2.) Wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. abgelehnt? Siebenmal wurde der Verwendung zugestimmt, kein Ansinnen wurde abgelehnt. 3.) Wegen welcher Gründe wurden die Anträge abgelehnt? entfällt Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Re: Anzahl der Anträge für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens in 2017 - Antrag nach dem IFG M-V [#31652] [#…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Anzahl der Anträge für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens in 2017 - Antrag nach dem IFG M-V [#31652] [#31614]
Datum
31. Juli 2018 19:59
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank, dass Sie meinen Antrag so ausführlich bearbeitet haben, die Fragen haben Sie zu meiner vollsten Zufriedenheit beantworten können! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>