Hubschrauber über Rhöndorf

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

am späten Abend des heutigen Tages, Freitag, den 6. Oktober 2023, befand sich für ca. 30 Minuten ein Hubschrauber über Rhöndorf (Bad Honnef) in der Luft. Laut der Internetseite flightradars24.de handelte es sich dabei um einen sog. „HUMMEL3“ mit Startpunkt Düsseldorf.
Dieser flog anfänglich über den Rhein, kreiste dann über Rhöndorf und stand anschließend an zwei Stellen für ca. fünf Minuten in der Luft (eine Stelle davon befand sich ziemlich genau über dem Adenauer-Haus).
Zudem konnte man kleinere blickende Lichter in Richtung des Rheins beobachten. Ob es sich dabei um Drohnen oder ähnliche Flugobjekte handelte, konnte man nicht erkennen.
Könnten Sie mich darüber aufklären, was es mit dem Hubschraubereinsatz und mit den blickenden Lichtern auf sich hatte?

Vielen lieben Dank!

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, am späten Abend des heutigen Tages, Fre…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hubschrauber über Rhöndorf [#289697]
Datum
7. Oktober 2023 00:03
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, am späten Abend des heutigen Tages, Freitag, den 6. Oktober 2023, befand sich für ca. 30 Minuten ein Hubschrauber über Rhöndorf (Bad Honnef) in der Luft. Laut der Internetseite flightradars24.de handelte es sich dabei um einen sog. „HUMMEL3“ mit Startpunkt Düsseldorf. Dieser flog anfänglich über den Rhein, kreiste dann über Rhöndorf und stand anschließend an zwei Stellen für ca. fünf Minuten in der Luft (eine Stelle davon befand sich ziemlich genau über dem Adenauer-Haus). Zudem konnte man kleinere blickende Lichter in Richtung des Rheins beobachten. Ob es sich dabei um Drohnen oder ähnliche Flugobjekte handelte, konnte man nicht erkennen. Könnten Sie mich darüber aufklären, was es mit dem Hubschraubereinsatz und mit den blickenden Lichtern auf sich hatte? Vielen lieben Dank! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289697/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hubschrauber über Rhöndorf“ vom 07.10.2023 (#289697) wurde von Ihn…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hubschrauber über Rhöndorf [#289697]
Datum
11. November 2023 09:45
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hubschrauber über Rhöndorf“ vom 07.10.2023 (#289697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hubschrauber über Rhöndorf“ vom 07.10.2023 (#289697) wurde von Ihn…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hubschrauber über Rhöndorf [#289697]
Datum
11. November 2023 09:46
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hubschrauber über Rhöndorf“ vom 07.10.2023 (#289697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Bonn
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-641 Polizeipräsidium Bonn …
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-641
Datum
14. November 2023 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzhinweiseppbonn.pdf
281,9 KB
image001.jpg
41,6 KB


Polizeipräsidium Bonn Bonn, den 14.11.2023 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bürgerdialog Eingaben und Beschwerden Az. 13.05.01/23-641 Ihr Schreiben vom 11.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre vorbenannte Anfrage nach dem IFG ist hier eingegangen. Der Vorgang ist hier bisher nicht bekannt, wird nun aber durch unseren Datenschutzbeauftragten bearbeitet. Sie erhalten alsbald eine Rückmeldung unseres Hauses. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Bonn
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-641 Polizeipräsidium Bonn …
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
Polizei Bonn - Unser Zeichen 13.05.01/23-641
Datum
14. November 2023 14:47
Status
image001.jpg
41,6 KB


Polizeipräsidium Bonn Bonn, den 14.11.2023 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bürgerdialog Eingaben und Beschwerden Az. 13.05.01/23-641 Ihr Schreiben vom 12.11.2023 Unser Schreiben vom 14.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf oben genannte Schreiben liegt mir nun die Bewertung des Datenschutzbeauftragten vor. Ihrer Anfrage nach dem IFG kann ich wie folgt nachkommen: An Abend des 06. Oktober gab es einen Einsatz bezüglich einer vermissten Person, die mit vermuteten Suizidabsichten von der Wohnanschrift abgängig war. Aufgrund der Ermittlungen vor Ort musste die Lage als sehr konkret und damit äußerst bedrohlich für die vermisste Person angenommen werden. Zur Unterstützung bei den umfangreichen Suchmaßnahmen, welche an Land und zu Wasser durchgeführt wurden, wurde ein Hubschrauber als Einsatzmittel hinzugezogen. Dieser war von 22:55 - 23:38 Uhr an den Suchmaßnahmen im KPB Bereich beteiligt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen