Humanitäre Hilfen für Nordkorea

Im Mai diesen Jahres berichteten mehrere UN Organisationen auf Basis einer Erkundungsmission der Gruppen, dass in Nordkorea rund 3,5 Millionen Menschen von Hunger bedroht sind und durch internationale humanitäre Hilfen unterstützt werden sollten. Die EU-Kommission beteiligt sich mit 10 Millionen Euro an den Maßnahmen und auch einzelne EU Staaten haben bereits Hilfe geleistet. Dazu folgende Fragen:

1. Prüft die Bundesregierung oder hat sie geprüft, sich ebenfalls finanziell oder durch Sachgüter an Hilfen für die nordkoreanische Bevölkerung zu beteiligen? Ist bereits eine Entscheidung gefallen?

2. In diesem Dokument der EU (http://ec.europa.eu/echo/files/funding/decisions/2011/dprk_01000_en.pdf) wird berichtet, dass die BRD in den letzten 12 Monaten 2,51 Millionen Euro an Hilfen für Nordkorea geleistet hat.
Wofür wurde das Geld verwendet, woraus bestanden die Hilfen konkret und wann wurden sie durch wen übergeben?

Ergebnis der Anfrage

Die Bundesregierung wird erst dann klasische Entwicklungszusammenarbeit gegenüber Nordkorea aufnehmen, wenn positive Veränderungen und Reformbemühungen der Regierung feststellbar sind.
Davon ausgenommen sind Entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfen (ENÜH - finanziert durch BMZ). In diesem Rahmen wurden seit 1997 Hilfen im Umfang von 32 Mio. Eur gewährt, in den Jahren 2009 bis 2011 3,15 Mio. Eur. Das Geld wurde an die Deutsche Welthungerhilfe, die Caritas und das Deutsch Rote Kreuz für Maßnahmen zur Ernährungssicherung bewilligt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    27. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Humanitäre Hilfen für Nordkorea
Datum
2. August 2011 11:56
An
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Im Mai diesen Jahres berichteten mehrere UN Organisationen auf Basis einer Erkundungsmission der Gruppen, dass in Nordkorea rund 3,5 Millionen Menschen von Hunger bedroht sind und durch internationale humanitäre Hilfen unterstützt werden sollten. Die EU-Kommission beteiligt sich mit 10 Millionen Euro an den Maßnahmen und auch einzelne EU Staaten haben bereits Hilfe geleistet. Dazu folgende Fragen: 1. Prüft die Bundesregierung oder hat sie geprüft, sich ebenfalls finanziell oder durch Sachgüter an Hilfen für die nordkoreanische Bevölkerung zu beteiligen? Ist bereits eine Entscheidung gefallen? 2. In diesem Dokument der EU (http://ec.europa.eu/echo/files/funding/decisions/2011/dprk_01000_en.pdf) wird berichtet, dass die BRD in den letzten 12 Monaten 2,51 Millionen Euro an Hilfen für Nordkorea geleistet hat. Wofür wurde das Geld verwendet, woraus bestanden die Hilfen konkret und wann wurden sie durch wen übergeben?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110803403758] IFG-Anfrage betr.HumanitäreHilfenfürNordkorea Sehr geehrter Herr Anony…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110803403758] IFG-Anfrage betr.HumanitäreHilfenfürNordkorea
Datum
3. August 2011 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder hohe Gebühren anfallen, müssen Sie möglicherweise einen Vorschuss zahlen. Sollten Sie vorab über die Gebühren informiert werden wollen, die in Ihrem Fall anfallen können oder ein Limit haben, das Sie ausgeben können/möchten, teilen Sie dies bitte baldmöglichst mit. Informieren Sie uns bitte auch über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z.B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Anett Düngefeld ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110803403758] IFG-Anfrage betr.HumanitäreHilfenfürNordkorea Sehr geehrter Herr Anony…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20110803403758] IFG-Anfrage betr.HumanitäreHilfenfürNordkorea
Datum
11. August 2011 16:24
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich nehme Bezug auf Ihre anliegende an das Auswärtige Amt gerichtete IFG-Anfrage vom 02.08.2011. Recherchen ergaben, dass vom Auswärtigen Amt seit 2008 keine Hilfen mehr an Nordkorea geleistet wurden. Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie sich für neuere Hilfszahlungen an Nordkorea interessieren. Ich habe Ihren Antrag daher an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) abgegeben, das für entsprechende Hilfen seit 2008 Finanzmittel zur stellt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Anett Düngefeld ------------------------------------------ Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur humanitären Hilfe in Nordkorea Ihr Auskunftsersuchen vom 0…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur humanitären Hilfe in Nordkorea Ihr Auskunftsersuchen vom 02.08.2011
Datum
1. September 2011
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr xxx, in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 02.08.2011, die vom Auswärtigen Amt zuständigkeitshalber an das BMZ abgeben wurde kann ich Ihnen folgende Auskunft zu Ihren Fragen geben: Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in Nordkorea für eine Aufnahme von klassischer Entwicklungszusammenarbeit liegen solange nicht vor, bis signifikante positive Veränderungen und Reformbemühungen der Regierung feststellbar sind. Über diese Haltung besteht Konsens in der Bundesregierung und auch mit der Europäischen Kommission. Davon ausgenommen sind ausschließlich Maßnahmen der Entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfen (ENÜH - finanziert durch BMZ), die ausschließlich der Not leidenden Bevölkerung zugute kommen. Seit 1997 werden in Nordkorea ENÜH-Vorhaben gefördert. Das Gesamtvolumen dieser BMZ-Förderung beläuft sich insgesamt auf rd. 32 Mio. EUR. In den Jahren 2009 bis 2011 wurden Zuwendungen in Höhe von rd. 3,15 Mio. EUR ausschließlich an die Deutsche Welthungerhilfe(DWHH), Caritas und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) für Maßnahmen zur Ernährungssicherung bewilligt. Die Ermittlung der geleisteten Ausgaben ist schwieriger, weil hier auch Leistungen anderer Ressorts mit einfließen. Aus diesem Grund ist die deutsche EZ, auch Official Development Assistance (ODA) genannt, vielschichtiger. Der mit Abstand größte Teil entfällt auf die o.a. dargestellten ENÜH-Maßnahmen. Darüber hinaus sind in den Ausgaben auch die Aufwendungen für die Zusammenarbeit kirchlicher Organisationen vor Ort mit der Zivilgesellschaft eingeflossen. Von anderen Ressorts und Organisationen werden z.B. auch Studienplatzkosten für die Ausbildung von nordkoreanischen Studenten sowie Stipendienprogramme und Fortbildungskosten für nordkoreanische Mediziner in Deutschland finanziert. Da die Ermittlungen dieser Ausgabenanteile nur mit sehr großen Verwaltungsaufwand möglich ist und die gewünschte Auskunft nicht mehr gebührenfrei erteilt werden kann, hoffe ich, dass diese grundsätzlichen Erläuterungen für Sie ausreichend sind. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Rechtshilfebelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dahlmannstraße 4, 53113 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag Uwe Schäfer