Hunde in den Berliner Bezirken

- Anzahl der im Bezirk registrierten Hunde nach Berliner Hundegesetz
- Wie viele davon sind auf der Berliner "Rasseliste" gelistet

Bitte schlüsseln Sie diese nach Bezirk auf

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anza…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hunde in den Berliner Bezirken [#290166]
Datum
14. Oktober 2023 13:53
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der im Bezirk registrierten Hunde nach Berliner Hundegesetz - Wie viele davon sind auf der Berliner "Rasseliste" gelistet Bitte schlüsseln Sie diese nach Bezirk auf
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290166/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hunde in den Berliner Bezirken“ vom 14.10.2023 (#290166) wurde von…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hunde in den Berliner Bezirken [#290166]
Datum
3. Januar 2024 18:57
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hunde in den Berliner Bezirken“ vom 14.10.2023 (#290166) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> am Mittwoch den 03. Januar 2024 erhielt ich über die Poststelle der Sena…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Hunde in den Berliner Bezirken (#290166)
Datum
15. Januar 2024 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awhundeindenberlinerbezirken290169.msg
78,5 KB
doc05641820240108161007.pdf
127,1 KB
wganfragehundeimbezirk289642.eml
54,2 KB
image001.png
11,2 KB
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21,2 KB
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20,8 KB
image007.png
8,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> am Mittwoch den 03. Januar 2024 erhielt ich über die Poststelle der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Information, dass eine Anfrage Ihrerseits vom 14. Oktober 2023 noch nicht beantwortet wurde. Dem möchte ich entgegenstellen, dass Ihre Anfragen, welche am 06. Oktober 2023 bei allen Berliner Veterinärämtern und der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz und erneut am 14. Oktober 2023 bei der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz einging bereits am 10. Oktober 2023 und erneut am 19. Oktober 2023 beantwortet wurde. Die Antworten habe ich Ihnen zur Verfolgung angehängt. Zudem ist jedoch auffällig, dass Ihre Anfrage „Hunde in den Berliner Bezirken“ zwei mal auf Ihrer Internetseite veröffentlicht ist. Einmal als beantwortet und einmal als nicht beantwortet markiert (siehe Screenshots) [cid:image002.jpg@01DA4799.7574ACC0] [cid:image004.jpg@01DA4799.7574ACC0] Ich sehe Ihre Anfrage hiermit als beantwortet an. Sollten Sie weitere Fragen haben stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen