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Hundesteuer im Ortsteil Rot

Anfrage an: Stadt Bad Mergentheim

Hallo, ich möchte gerne wissen wieviel Euro hundesteuer explizit für den Ortsteil Rot eingenommen wurde.
Für ihre wohlwollende Bearbeitung meiner Anfrage bedanke ich mich im voraus

Ergebnis der Anfrage

Hallo, bezüglich meiner Anfrage habe ich am Montag ein Antwortschreiben des Kämmerer bekommen,auch hier wurde der Datenschutz bemüht,aber sie ließen es nicht dabei, sondern heute bekamm ich, zufällig Besuch von der Polizei die mein Wohnumfeld fotografierten und höflich meinten, ich solle mir keine Gedanken machen. wie ich den hier gelandet sei..unsw.
Ich fühle mich unwohl und finde das ganze sehr komisch,Frag den Staat und er kommt dich besuchen,und nun?lassen sie mich alleine?
Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, ich möchte gerne wissen wie…
An Stadt Bad Mergentheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hundesteuer im Ortsteil Rot [#268960]
Datum
29. Januar 2023 11:14
An
Stadt Bad Mergentheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich möchte gerne wissen wieviel Euro hundesteuer explizit für den Ortsteil Rot eingenommen wurde. Für ihre wohlwollende Bearbeitung meiner Anfrage bedanke ich mich im voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 268960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268960/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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