Hundesteuer Satzung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die komplette Hundesteuersatzung für die Hundesteuersatzung sowie die letzten Beratungsprotokolle zur Satzung.
Darüber hinaus bitte ich Sie Stellung zu nehmen warum für Empfänger von Sozialleistungen, Rentner, Frührentner , Pensionäre im Frühruhestand oder auch Schwerbehinderte immer noch keine Befreiung der Luxussteuer stattgefunden hat. Andere Städte im Kreis sind deutlich preiswerter und sozialer eingestellt (z.B. bei der Befreiung von Inhabern eines Schwerbehindertes Ausweises mit dem Merkmal B).
Bitte nehmen Sie Stellung warum in Bergheim hier keine Ausnahmen möglich sind und im Vergleich die teuerste Stadt im umkreis ist.
Auch verlange die Veröffentlichung der Einnahmen der Jährlichen Hundesteuern der letzten 5 Jahre sowie eine Auflistung was für Ausgaben die Stadt im Sinne der Hundehalter hat bzw. was Sie für diese tut.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Für Ihre Antwort nutzen Sie bitte mit Hinweis auf E-Goverment Richtlinie der EU und das darin verankerte Wahlrecht Recht des Bürgers des zu verwendenden Kommunikationsweg mit der Behörde.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum9. November 2023
-
12. Dezember 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!