Hundezucht Bad Camberg

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wann wurde die Schlittenhundezucht des Züchters Heinrich Stahl in 65520 Bad Camberg zuletzt veterinäramtlich kontrolliert? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Kontrollbericht zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • 0 Follower:innen
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wann wurde die Schlittenhundezucht des Züchters Hein…
An Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hundezucht Bad Camberg [#154591]
Datum
8. Juli 2019 10:45
An
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wann wurde die Schlittenhundezucht des Züchters Heinrich Stahl in 65520 Bad Camberg zuletzt veterinäramtlich kontrolliert? Bitte senden Sie mir den entsprechenden Kontrollbericht zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 13. 08.2019 informierten Sie mich darüber, dass mein Antrag n…
An Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hundezucht Bad Camberg [#154591]
Datum
29. August 2019 18:19
An
Landkreis Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 13. 08.2019 informierten Sie mich darüber, dass mein Antrag nicht bearbeitet werden könne, da es sich nicht um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittelgesetzbuches handelt. Hier möchte ich auf § 1 Nummer 2 VIG verweisen, in dem steht, dass dieses Gesetz ebenfals Anwendung bei Verbraucherprodukten, die § 2 Nummer 26 ProdSG unterfallen. An dieser Stelle ist davon die Rede, dass als Verbaucherprodukte auch Produkte gelten, die dem Verbaucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden. Da es sich somit bei dem Vertrieb von Schlittenhunden (oder von entsprechenden Dienstleistungen mit Schlittenhunden) im Sinne von § 2 Nummer 26 um ein Verbraucherprodukt handelt, greift hier das VIG, was mich zu einem Informationsgesuch berechtigt. Ich bitte Sie, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>