Hupen im Straßenverkehr

Wann darf ich im Straßenverkehr die Hupe meines KFZ betätigen?
Ist das Hupen im Rahmen der Bauernproteste (Sternfahrten) rechtlich abgesichert?
Wenn dies ein Verstoß sein sollte, wie viele Verfahren wurden seitens der Polizeidirektion Chemnitz eingeleitet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Polizeidirektion Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hupen im Straßenverkehr [#299501]
Datum
7. Februar 2024 15:16
An
Polizeidirektion Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann darf ich im Straßenverkehr die Hupe meines KFZ betätigen? Ist das Hupen im Rahmen der Bauernproteste (Sternfahrten) rechtlich abgesichert? Wenn dies ein Verstoß sein sollte, wie viele Verfahren wurden seitens der Polizeidirektion Chemnitz eingeleitet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299501/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeidirektion Chemnitz
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail wurde als Bürgeranliegen gewertet. In diesem Zusammenhan…
Von
Polizeidirektion Chemnitz
Betreff
AW: Hupen im Straßenverkehr [#299501] - 0127/980/10
Datum
15. Februar 2024 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail wurde als Bürgeranliegen gewertet. In diesem Zusammenhang teile ich mit, dass die Nutzung von Schall- und Warnzeichen im Straßenverkehr in § 16 StVO geregelt ist. In Versammlungsbescheiden wird auf die Einhaltung der StVO verwiesen. Eine Statistik über derartige Anzeigen existiert nicht. Mit freundlichen Grüßen