Hydraulisches Gutachten Nepomukbrücke, Rech

Das von der Ortsgemeinde Rech eingereichte hydraulische Gutachten vom 16. August 2022 zur Nepomukbrücke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das von der Or…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Hydraulisches Gutachten Nepomukbrücke, Rech [#264537]
Datum
1. Dezember 2022 20:06
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das von der Ortsgemeinde Rech eingereichte hydraulische Gutachten vom 16. August 2022 zur Nepomukbrücke
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 264537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264537/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.12.2022, welche die Bereitstel…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Hydraulisches Gutachten Nepomukbrücke, Rech [#264537]
Datum
5. Dezember 2022 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.12.2022, welche die Bereitstellung des Gutachtens vom 16.08.2022 (hydraulische Untersuchung vom 16.08.2022) zur Nepomukbrücke in Rech zum Gegenstand hat. Wir werten diesen Antrag in Bezug auf die Einsicht in die Verfahrensakten mangels vorhandener Beteiligtenrechte gemäß §§ 13 i.V.m. 29 VwVfG, als Antrag nach dem LTranspG. Ihr Antrag auf Bereitstellung der beantragten Informationen befindet sich derzeit in der Prüfung. Aufgrund möglicher entgegenstehender Belange hinsichtlich des Urheberrechtes gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LTranspG haben wir die Firma des o.g. Gutachtens am Verfahren beteiligt. Dem Beteiligten wird gemäß § 13 Abs. 1 LTranspG eine Rückäußerungsfrist von einem Monat eingeräumt. Wir werden Ihnen nach Abschluss unverzüglich weitere Mitteilung geben. Wir werden über Ihren Antrag in der in § 12 Abs. 3 LTranspG genannten Frist entscheiden. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Willerscheid (<<E-Mail-Adresse>>; 02641 975-440) oder ich (Kontakt s.u.) gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, im Anhang erhalten Sie die „Hydraulische Untersuchung der Ahr in Rech im Bereich der …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Hydraulisches Gutachten Nepomukbrücke, Rech [#264537]
Datum
12. Januar 2023 10:32
Status
Sehr geehrter Herr Kempfer, im Anhang erhalten Sie die „Hydraulische Untersuchung der Ahr in Rech im Bereich der Nepomukbrücke“ von dem Ingenieurbüro Fischer Teamplan, um dessen Hergabe Sie in Ihrer Anfrage vom 01.12.2022 gebeten haben. Wie wir Ihnen am 12.2022 mitgeteilt haben, haben wir aufgrund möglicher entgegenstehender Belange hinsichtlich des Urheberrechtes gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Landestransparenzgesetz (LTranspG) das Ingenieurbüro, das das o.g. Gutachten erstellt hat, am Verfahren beteiligt. Dem Beteiligten wird gemäß § 13 Abs. 1 LTranspG eine Rückäußerungsfrist von einem Monat eingeräumt. Letzte Woche hat uns das Büro in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Rech die Freigabe erteilt, so dass wir Ihnen das Gutachten nun zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen