Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau
Für den Europarechtswiedrig zustandegekommen Planfestetellungsbeschluss der Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau wurde nun offensichtlich im Nachgang das Hydrogeologische Gutachten in Auftrag gegeben und die Bohrungen wurden durchgeführt.
Bitte Senden Sie mir die gewonnenen Rohdaten sowie das Gutachten zu.
Weiter würde mich interessieren wann eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant ist, bei der diese Gutachten ausliegen um den betroffenen Menschen die möglichkeit zu geben Einwände geltend zu machen
EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18)
Das Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte mir dazu folgendes mitgeteit:
"Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat das StMUV in seiner jährlich mit den nachgeordneten Behörden stattfindenden Dienstbesprechung auf das EuGH-Urteil hingewiesen und gebeten, die dortigen Beschlüsse in etwaigen Verfahren entsprechend umzusetzen. Am 21.01.2021 wurde eine Zusammenfassung des Urteils im Rahmen des Protokollversands der Dienstbesprechung verschickt."
Weiter wurde geschrieben:
erner äußerte der EuGH sich auch zur Auslegung von Art. 4 der Wasserrahmen-RL 2000/60 in prozessualer und materiell-rechtlicher Hinsicht. Er stellt fest, dass unmittelbar von Straßenbauprojekten betroffene Personen (hier Hausbrunnenbesitzer) befugt sein müssen, vor den zuständigen nationalen Gerichten die Verletzung der Pflichten zur Verhinderung der Verschlechterung von Wasserkörpern und zur Verbesserung ihres Zustands geltend zu machen. Dabei sei die unmittelbare Betroffenheit schon gegeben, wenn die Überschreitung nur einer der Qualitätsnormen bzw. nur eines der Schwellenwerte festgestellt wird, auch wenn keine Gesundheitsgefährdung droht (Rn. 132 f.).
Des Weiteren muss die Behörde die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung der Verschlechterung des Zustands sowohl der Oberflächen- als auch der Grundwasserkörper vor der Projektgenehmigung durchführen und entsprechende Informationen öffentlich zugänglich machen. Von einer Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers ist bereits dann auszugehen, wenn mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte überschritten wird (s. o.).
Es wird damit eine strenge Auffassung vertreten, indem eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers schon dann bejaht wird, wenn infolge des maßgeblichen Vorhabens eine Qualitätskomponente an nur einer Überwachungsstelle nicht mehr erfüllt wird (Rn. 118), obwohl der Zustand in Anwendung von Art. 4 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/118 gleichwohl für gut befunden werden kann (Rn. 116).“
Die Regierung von Oberfranken ist nachgeordnete Behörde, soweit der Geschäftsbereich des StMUV betroffen ist, die staatlichen Bauämter unterliegen nicht dem Geschäftsbereich des StMUV.
Sofern sich eine Behörde nicht an vorgegebene Verfahrensweisen hält, können Sie sich zur Überprüfung dessen an die nächsthöhere Aufsichtsbehörde wenden.
Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um ein baurechtliches Planfeststellungsverfahren handeln ist die oberste Aufsichtsbehörde das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB, www.stmb.bayern.de<http://www.stmb.bayern.de>).
Anfrage eingeschlafen
-
Datum7. Juli 2022
-
9. August 2022
-
0 Follower:innen
-
Anfrage teilen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
- Datum
- 7. Juli 2022 13:19
- An
- Staatliches Bauamt Bayreuth
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Staatliches Bauamt Bayreuth
- Betreff
- WG: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
- Datum
- 28. Juli 2022 16:43
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
- Datum
- 6. September 2022 11:43
- An
- Staatliches Bauamt Bayreuth
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Staatliches Bauamt Bayreuth
- Betreff
- Automatische Antwort: WG: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
- Datum
- 6. September 2022 11:43
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Staatliches Bauamt Bayreuth
- Betreff
- Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
- Datum
- 22. September 2022 17:27
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
- Datum
- 12. Dezember 2022 20:04
- An
- Staatliches Bauamt Bayreuth
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Staatliches Bauamt Bayreuth
- Betreff
- AW: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
- Datum
- 13. Dezember 2022 13:12
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.