Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau

Für den Europarechtswiedrig zustandegekommen Planfestetellungsbeschluss der Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau wurde nun offensichtlich im Nachgang das Hydrogeologische Gutachten in Auftrag gegeben und die Bohrungen wurden durchgeführt.

Bitte Senden Sie mir die gewonnenen Rohdaten sowie das Gutachten zu.

Weiter würde mich interessieren wann eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant ist, bei der diese Gutachten ausliegen um den betroffenen Menschen die möglichkeit zu geben Einwände geltend zu machen
EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18)

Das Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte mir dazu folgendes mitgeteit:

"Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat das StMUV in seiner jährlich mit den nachgeordneten Behörden stattfindenden Dienstbesprechung auf das EuGH-Urteil hingewiesen und gebeten, die dortigen Beschlüsse in etwaigen Verfahren entsprechend umzusetzen. Am 21.01.2021 wurde eine Zusammenfassung des Urteils im Rahmen des Protokollversands der Dienstbesprechung verschickt."

Weiter wurde geschrieben:

erner äußerte der EuGH sich auch zur Auslegung von Art. 4 der Wasserrahmen-RL 2000/60 in prozessualer und materiell-rechtlicher Hinsicht. Er stellt fest, dass unmittelbar von Straßenbauprojekten betroffene Personen (hier Hausbrunnenbesitzer) befugt sein müssen, vor den zuständigen nationalen Gerichten die Verletzung der Pflichten zur Verhinderung der Verschlechterung von Wasserkörpern und zur Verbesserung ihres Zustands geltend zu machen. Dabei sei die unmittelbare Betroffenheit schon gegeben, wenn die Überschreitung nur einer der Qualitätsnormen bzw. nur eines der Schwellenwerte festgestellt wird, auch wenn keine Gesundheitsgefährdung droht (Rn. 132 f.).

Des Weiteren muss die Behörde die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung der Verschlechterung des Zustands sowohl der Oberflächen- als auch der Grundwasserkörper vor der Projektgenehmigung durchführen und entsprechende Informationen öffentlich zugänglich machen. Von einer Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers ist bereits dann auszugehen, wenn mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte überschritten wird (s. o.).

Es wird damit eine strenge Auffassung vertreten, indem eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers schon dann bejaht wird, wenn infolge des maßgeblichen Vorhabens eine Qualitätskomponente an nur einer Überwachungsstelle nicht mehr erfüllt wird (Rn. 118), obwohl der Zustand in Anwendung von Art. 4 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/118 gleichwohl für gut befunden werden kann (Rn. 116).“

Die Regierung von Oberfranken ist nachgeordnete Behörde, soweit der Geschäftsbereich des StMUV betroffen ist, die staatlichen Bauämter unterliegen nicht dem Geschäftsbereich des StMUV.

Sofern sich eine Behörde nicht an vorgegebene Verfahrensweisen hält, können Sie sich zur Überprüfung dessen an die nächsthöhere Aufsichtsbehörde wenden.

Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um ein baurechtliches Planfeststellungsverfahren handeln ist die oberste Aufsichtsbehörde das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB, www.stmb.bayern.de<http://www.stmb.bayern.de>).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Europa…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
Datum
7. Juli 2022 13:19
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Europarechtswiedrig zustandegekommen Planfestetellungsbeschluss der Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau wurde nun offensichtlich im Nachgang das Hydrogeologische Gutachten in Auftrag gegeben und die Bohrungen wurden durchgeführt. Bitte Senden Sie mir die gewonnenen Rohdaten sowie das Gutachten zu. Weiter würde mich interessieren wann eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant ist, bei der diese Gutachten ausliegen um den betroffenen Menschen die möglichkeit zu geben Einwände geltend zu machen EuGH 28.05.2020 (Rs. C 535/18) Das Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte mir dazu folgendes mitgeteit: "Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat das StMUV in seiner jährlich mit den nachgeordneten Behörden stattfindenden Dienstbesprechung auf das EuGH-Urteil hingewiesen und gebeten, die dortigen Beschlüsse in etwaigen Verfahren entsprechend umzusetzen. Am 21.01.2021 wurde eine Zusammenfassung des Urteils im Rahmen des Protokollversands der Dienstbesprechung verschickt." Weiter wurde geschrieben: erner äußerte der EuGH sich auch zur Auslegung von Art. 4 der Wasserrahmen-RL 2000/60 in prozessualer und materiell-rechtlicher Hinsicht. Er stellt fest, dass unmittelbar von Straßenbauprojekten betroffene Personen (hier Hausbrunnenbesitzer) befugt sein müssen, vor den zuständigen nationalen Gerichten die Verletzung der Pflichten zur Verhinderung der Verschlechterung von Wasserkörpern und zur Verbesserung ihres Zustands geltend zu machen. Dabei sei die unmittelbare Betroffenheit schon gegeben, wenn die Überschreitung nur einer der Qualitätsnormen bzw. nur eines der Schwellenwerte festgestellt wird, auch wenn keine Gesundheitsgefährdung droht (Rn. 132 f.). Des Weiteren muss die Behörde die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung der Verschlechterung des Zustands sowohl der Oberflächen- als auch der Grundwasserkörper vor der Projektgenehmigung durchführen und entsprechende Informationen öffentlich zugänglich machen. Von einer Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers ist bereits dann auszugehen, wenn mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte überschritten wird (s. o.). Es wird damit eine strenge Auffassung vertreten, indem eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers schon dann bejaht wird, wenn infolge des maßgeblichen Vorhabens eine Qualitätskomponente an nur einer Überwachungsstelle nicht mehr erfüllt wird (Rn. 118), obwohl der Zustand in Anwendung von Art. 4 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/118 gleichwohl für gut befunden werden kann (Rn. 116).“ Die Regierung von Oberfranken ist nachgeordnete Behörde, soweit der Geschäftsbereich des StMUV betroffen ist, die staatlichen Bauämter unterliegen nicht dem Geschäftsbereich des StMUV. Sofern sich eine Behörde nicht an vorgegebene Verfahrensweisen hält, können Sie sich zur Überprüfung dessen an die nächsthöhere Aufsichtsbehörde wenden. Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um ein baurechtliches Planfeststellungsverfahren handeln ist die oberste Aufsichtsbehörde das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB, www.stmb.bayern.de<http://www.stmb.bayern.de>).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252843/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Bauamt Bayreuth
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben Ihnen heute an diese Adr…
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Betreff
WG: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
Datum
28. Juli 2022 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben Ihnen heute an diese Adresse geantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach wie vor Post bekommen, bitten Senden Sie mir Ihr schreiben erneut zu…
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
Datum
6. September 2022 11:43
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach wie vor Post bekommen, bitten Senden Sie mir Ihr schreiben erneut zu oder per Mail. Im Übrigen sieht das UIG die Wahlmöglihckeit vor, auf welchem Weg ich die Informationen zu meiner Anfrage bekomme und das ist in meinem Fall die Email. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Staatliches Bauamt Bayreuth
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich zurzeit nicht im Dienst. Sie erreichen mich wieder am 12.09.2022.…
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Betreff
Automatische Antwort: WG: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
Datum
6. September 2022 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich zurzeit nicht im Dienst. Sie erreichen mich wieder am 12.09.2022. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an meinen Vertreter Herrn Grüner bzw. Herrn Kagerer oder an den zentralen Posteingang. Ihr Mails werden nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Staatliches Bauamt Bayreuth
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben Ihnen an diese Adresse …
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Betreff
Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
Datum
22. September 2022 17:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben Ihnen an diese Adresse geantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau“ …
An Staatliches Bauamt Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
Datum
12. Dezember 2022 20:04
An
Staatliches Bauamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau“ vom 07.07.2022 (#252843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 126 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage bzw. schicken sie mir diese per Mail, auf dem Postweg kommt scheinbar nichts an. ich möchte in diesem Zusammenhang an Art. 3-5 erinnern https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG/true Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Staatliches Bauamt Bayreuth
Sehr [geschwärzt], unser Antwortschreiben vom 14.07.2022 auf Ihre Anfrage wurde Ihnen erstmalig am 28.07.2022 zu…
Von
Staatliches Bauamt Bayreuth
Betreff
AW: Hydrogeologische Gutachten Umgehungsstraße "BT050-07" Oberkotzau [#252843]
Datum
13. Dezember 2022 13:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], unser Antwortschreiben vom 14.07.2022 auf Ihre Anfrage wurde Ihnen erstmalig am 28.07.2022 zugestellt. Es erfolgte auf Ihren Wunsch eine erneute Übermittlung. Diese hat unser Haus postalisch am 23.09.2022 verlassen. Die Antwortschreiben wurde an die von Ihnen angegebene Adresse: [geschwärzt], [geschwärzt] Oberkotzau“ ausgezeichnet. Sofern diese Adresse nicht mehr aktuell ist, bitten wir Sie uns die neue Adresse zu benennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) > > [geschwärzt] > > "[geschwärzt], [geschwärzt]" > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > > [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]<[geschwärzt]%[geschwärzt]>>)[geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt]<[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]