Hygiene in Ihren Betriebskantinen

Laut Mitarbeiterberichten befinden sich Ihre Kantinen in katastrophalen und unhygienischen Zuständen.

Erst Anfang dieses Jahres wurde in Ihrer Betriebskantine Breuerwiesenstraße 2 in Frankfurt-Höchst folgende gravierende Mängel festgestellt:

"Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen: Mehrere Kühleinrichtungen (Unterbau) waren im Inneren sehr stark verschmutzt. Der Unterschrank (links neben der Fritteuse) war sehr stark mit Mäusekot verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter sowie neben dem Konvektomat war stark verunreinigt. Der Tellerstapelwagen war im Innenraum verunreinigt. Der Fußboden im Lagerbereich war unter und hinter den Einrichtungen stark mit Mäusekot verunreinigt."

Mäuse-/Rattenkot wurden auch bei einem Lebensmittelbetrieb gefunden, der ein Klinikum und dessen Kantine in Offenbach am Main bewirtschaftet, diese sind mutmaßlich für mehrere Fälle von Listeriose dort verantwortlich. Dabei erkrankten mehrere Menschen daran und es gab einen Todesfall!

Ihre Selbstbeschreibung Ihrer Kantinen entnimmt man folgendes:
"Sehr geehrte Gäste,
in den Kantinen der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH fühlen wir uns der Verwendung frischer Zutaten aus überwiegend regionaler Herkunft verpflichtet..."

Leider entnimmt man dieser Beschreibung nicht, dass auch frischer Mäuse-/Rattenkot in die dort angebotenen Speisen einfließen kann.

Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit man als Besucher oder Mitarbeiter sich über diesen Umstand bewusst ist?

Ich bitte Sie (auch im Interesse aller Bürger Frankfurts) dringend um sofortige Antwort.

Vielen Dank für Ihr Bemühen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Mitarbei…
An FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygiene in Ihren Betriebskantinen [#249305]
Datum
17. Mai 2022 14:11
An
FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Mitarbeiterberichten befinden sich Ihre Kantinen in katastrophalen und unhygienischen Zuständen. Erst Anfang dieses Jahres wurde in Ihrer Betriebskantine Breuerwiesenstraße 2 in Frankfurt-Höchst folgende gravierende Mängel festgestellt: "Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen: Mehrere Kühleinrichtungen (Unterbau) waren im Inneren sehr stark verschmutzt. Der Unterschrank (links neben der Fritteuse) war sehr stark mit Mäusekot verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter sowie neben dem Konvektomat war stark verunreinigt. Der Tellerstapelwagen war im Innenraum verunreinigt. Der Fußboden im Lagerbereich war unter und hinter den Einrichtungen stark mit Mäusekot verunreinigt." Mäuse-/Rattenkot wurden auch bei einem Lebensmittelbetrieb gefunden, der ein Klinikum und dessen Kantine in Offenbach am Main bewirtschaftet, diese sind mutmaßlich für mehrere Fälle von Listeriose dort verantwortlich. Dabei erkrankten mehrere Menschen daran und es gab einen Todesfall! Ihre Selbstbeschreibung Ihrer Kantinen entnimmt man folgendes: "Sehr geehrte Gäste, in den Kantinen der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH fühlen wir uns der Verwendung frischer Zutaten aus überwiegend regionaler Herkunft verpflichtet..." Leider entnimmt man dieser Beschreibung nicht, dass auch frischer Mäuse-/Rattenkot in die dort angebotenen Speisen einfließen kann. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit man als Besucher oder Mitarbeiter sich über diesen Umstand bewusst ist? Ich bitte Sie (auch im Interesse aller Bürger Frankfurts) dringend um sofortige Antwort. Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249305/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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