Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Wasser und Kaffee aus Getränkeschankanlagen in Verwaltungsbereichen von Unternehmen
Informationen zu rechtlichen Anforderungen an Hygienemaßnahmen bei Ausschank von Kaffeevariationen aus Kaffeevollautomaten mit Festwasseranschluss und Sprudelwasser aus Getränkeschankanlagen (Quooker & Co.) und den notwendigen Schulungen / Unterweisungen / Belehrungen der Beschäftigten eines Unternehmens
Bitte benennen Sie die Erforderlichkeit:
- Belehrungen für Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen wollen oder mit diesen Tätigkeiten beschäftigt werden sollen, nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitszeugnis) oder
- jährliche Unterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz.
!!! Hintergrund:
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Sowohl Wasser als auch Kaffeevariationen sollen Beschäftigte eines Verwaltungsbereiches für sich selbst herstellen können, ebenso für Kollegen und Kunden. Wasser soll zum Beispiel in offenen Karaffen (!) Kunden bei Gesprächen unentgeltlich angeboten werden.
Erzeugung von Sprudelwasser, z. B. über:
- Grohe: https://www.grohe.de/de_de/kueche/grohe
- QUOOKER: https://www.quooker.de/
In den FAQ zum Thema "Getränkeschankanlagen" der BGN wird die Frage "Was fällt alles unter den Begriff "Getränkeschankanlagen"?" wie folgt beantwortet:
"Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus denen mit oder ohne Betriebsüberdruck Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden - jedoch keine Anlagen, die mit Wasserdampf oder Heißwasser betrieben werden (= Definition nach DIN 6650-1: Getränkeschankanlagen - Tel 1: Allgemeine Anforderungen).
Diese Anlagen fallen in den Anwendungsbereich der DGUV Regel 110-007, Verwendung von Getränkeschankanlagen.
Gleiches gilt für Kaffeevollautomaten, die Kaffeevariationen bereitstellen können.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. Februar 2023
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14. März 2023
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